10.12.2013 - 8 Teilhabe ermöglichen - Kommunale Netzwerke gege...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 10.12.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barth bedankt sich - verbunden mit einem Lob an die Verwaltung - für die sehr aussagekräftige Vorlage. Für ihn sei es keine Überraschung, dass insbesondere für den Sozialraum 5 im genannten Zusammenhang vordringlicher Handlungsbedarf identifiziert worden sei. In diesem thematischen Zusammenhang sei bekannt, dass die Städte Alsdorf und Baesweiler Fördermittel aus dem Programm „Soziale Stadt“ erhielten. Vor diesem Hintergrund bitte er die Verwaltung zu prüfen, ob eine solche Förderung auch - bezogen auf den Sozialraum 5 - für Herzogenrath möglich sei, und schlägt eine entsprechende Ergänzung des Beschlusses im Sinne eines Prüfauftrages vor.
Herr Becker mahnt zunächst eine verständlichere Sprache an und verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen zum „Nettoäquivalenzeinkommen“.
Des weiteren erinnert er an einen Arbeitskreis des JHA, indem seinerzeit berichtet worden sei, dass man sich mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ intensiv beschäftigt habe, aber zu dem Schluss gekommen sei, dass die Verfolgung eines entsprechenden Antrags nahezu aussichtslos sei.
Frau Froese-Kindermann erläutert, dass – wie Herr Becker richtig erinnere - bereits zweimal intensiv Förderungsmöglichkeiten aus dem Programm „Soziale Stadt“ geprüft worden seien. Nach Inanspruchnahme einer qualifizierten Beratung zu diesem Thema sei man aber letztlich zu dem Schluss gekommen, dass es wenig Sinn mache, einen solchen Antrag weiter zu verfolgen. Als schwierig erwiesen sich die nachzuweisenden städtebaulichen Defizite in dem seinerzeit ausgewählten Wohnbereich. Und da es sich im Förderrahmen „Soziale Stadt“ letztlich um Mittel des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr handele, seien naturgemäß genau diese Aspekte Dreh- und Angelpunkt eines eventuellen Zuschlags. Gleichwohl sei diese Prüfung bereits einige Jahre her und die Verwaltung sei sicher bereit, diesen Faden nochmals aufzunehmen.
Herr Mathieu greift nochmals die Frage nach dem Äquivalenzeinkommen auf und möchte wissen, was dieses denn nun in €uro und Cent ausmache?
Frau Froese-Kindermann regt an, sich darauf zu konzentrieren, wie Armut bekämpft werden kann. Einen genauen Betrag könne man ad hoc weder für die Bundesrepublik, geschweige denn für Herzogenrath benennen. Herr Engel ergänzt, dass dies für Herzogenrath möglicherweise nach Vorliegen der Auswertungen zum „Zensus 2011“ ab Frühjahr 2014 berechnet werden kann.
Herr Jörißen stellt trotz aller Begriffsschwierigkeiten nochmals fest, dass es sich um eine inhaltlich sehr gute Vorlage mit entsprechender Aussagekraft handele.
Herr Knehaus wirft die Frage auf, ob es nicht notwendig sei, Haushaltsmittel für das beschriebene Projekt einzuplanen?
Herr Krott erläutert, dass man nicht ganz „bei null anfange“. Für den Bereich der „Frühen Hilfen“ seien Haushaltsmittel vorhanden. Es gebe schon einige Bausteine, auf denen man aufbauen könne. Sollte ein Landeszuschuss bewilligt werden, so würden diese Mittel für die Projektsteuerung genutzt und müssten dann außerplanmäßig eingestellt werden als Aufwand und Ertrag. .
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt diese, 2014 einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Falls die Stadt Herzogenrath vom Landesjugendamt nicht als förderungswürdige Kommune ausgewählt werden sollte, hält der Jugendhilfeausschuss es gleichwohl für erforderlich, in Herzogenrath ein „Netzwerk gegen Kinderarmut“ auch ohne Fördergelder im Rahmen des Bündnisses für Familie zu etablieren und beauftragt die Verwaltung, die bereits begonnene Arbeit hierfür fortzusetzen.
Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung zu eruieren, ob ein Antrag im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ für den Sozialraum 5 Aussicht auf Erfolg hat.