10.12.2013 - 9 Laufende Geldleistung für Tagespflegepersonen g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Becker bittet um Auskunft, ob die Umstellung des Abrechnungsmodus’ sich gleichsam in einer Erhöhung der Elternbeiträge niederschlage?

Herr Krott stellt klar, dass sich die Änderung alleine auf die Vergütung beziehe und nicht auf die Elternbeiträge. Die Verbesserung bei der Vergütung gehe also nicht zu Lasten der Eltern.

 

Herr Barth signalisiert Zustimmung und stellt fest, dass sich die Vergütungssituation der Tagespflegepersonen damit zumindest geringfügig verbessere. Des Weiteren nimmt er einen Widerspruch in der Vorlage wahr:

Zunächst sei in dieser auf Seite 2 zu lesen, dass die geringfügige Erhöhung des Ansatzes „vom Kämmerer mitgetragen werde. Auf Seite 4 sei dann aber der Hinweis des Kämmerers vermerkt, dass entsprechende Mittel im HSK nicht eingeplant seien und entweder durch Einsparungen oder Steuererhöhungen gedeckt werden müssten.

 

Frau Froese-Kindermann zeigt Verständnis für die entstandene Verwirrung und erklärt dies mit den Abläufen beim Zustandekommen der Vorlage. Dies sei allerdings nicht dem Kämmerer anzulasten: dieser habe in der Tat signalisiert, dass er die Regelung mittragen könne.

 

Herr Barth nimmt diese Erklärung entgegen und merkt an, dass eine Ausschussvorlage frei von widersprüchlichen Aussagen sein sollte.

 

Herr Mathieu verweist nochmals auf die eindeutige Aussage in der Vorlage, dass der Kämmerer den Beschlussvorschlag mittrage, was für ihn letztlich entscheidend sei.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass den Tagespflegepersonen (TPP) aus Herzogenrath bezüglich ihrer Vergütung (Sachaufwand und Anerkennung der Förderleistung) keine Erhöhung zugesprochen werden kann, solange sich die Stadt Herzogenrath in der Haushaltssicherung befindet.

Er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass bei der monatlichen Abrechnung des Sachaufwandes und der Förderleistung ab dem 01.01.2014 - wie in anderen Sozialleistungsbereichen üblich – bei der Berechnung von 4,3 Wochen/Monat ausgegangen werden soll.

Er beauftragt die Verwaltung, die Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 28.10.2008 – Kinderfördersatzung (Kfs) – in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.05.2013 entsprechend anzupassen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              15

Nein- Stimmen:                0

Enthaltungen:                0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=516&TOLFDNR=10649&selfaction=print