17.12.2013 - 15 Forstwirtschaftspläne für das Jahr 2014

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Dr. Fleckenstein teilt mit, dass die Vorlage bereits dem Umwelt- und Planungsausschuss vorgelegen habe. Allerdings ohne die Stellungnahmen der Naturschutzverbände, welche nunmehr beigefügt seien. Aus diesen gehe hervor, dass bis auf zwei Punkte weitestgehend Einverständnis geherrscht habe.

Bezogen auf die zwei Punkte führt er aus, dass es hierbei einerseits um die Anregung des Herrn Raida handele. Dieser bitte zu Abteilung 661 „Floesser Busch“ darum, gar keinen bzw. nur sehr vorsichtig einen Einschlag vorzunehmen. Seine Fraktion halte es für sinnig, diese Anregung aufzunehmen.

Andererseits gehe es um den Vorschlag von Herrn Emundts zur Kartierung der Tiere und Pflanzen im Wurmtal.  Diese Kartierung halte er für sehr vernünftig.

Aufgrund dessen stelle er daher den Antrag den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

„Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen eines entsprechenden Förderprogramms, eine Kartierung der Tiere und Pflanzen im Wurmtal erstellen zu lassen.“

 

Des Weiteren stellt er den Antrag, die Abteilung 661, aus den oben erwähnten Gründen, aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen.

 

Stadtverordneter Billmann führt aus, dass er die Mitarbeit der Naturschutzverbände sehr schätze. Jedoch habe die Meinung der eigenen Behörde, in diesem Fall der Stadt Aachen, die größere Bedeutung, da hier die Fachleute säßen. Der günstigste Fall sei natürlich der, wenn sich beide nicht widersprechen würden.

Bezogen auf die Vorschläge des Stadtverordneten Fleckenstein führt er aus, dass man sich zunächst nochmals der Meinung der Fachleute des Forstamtes bedienen solle. Sollten die Änderungen kein Problem darstellen, stünde einer Zustimmung nichts im Wege, andernfalls könne diesen Änderungen seitens seiner Fraktion nicht zugestimmt werden.

 

Technischer Beigeordneter Migenda teilt mit, dass er bezüglich der Änderung zu Abt. 661 Herrn Koch hören würde.

Bezogen auf die Kartierung der Tiere und Pflanzen begrüßt er den Vorschlag des Stadtverordneten Dr. Fleckenstein. Dies sei auch die einhellige Meinung am „Runden Tisch“ gewesen.

Herr Emundts habe seinen Vorschlag jedoch so formuliert, dass die Kartierung sinnvoll sei und er diese auf privatrechtlicher Ebene durchführen bzw. weiterführen lassen wolle. Herr Emundts wolle sich darum bemühen, in eigener Zuständigkeit Personen oder Organisationen zu gewinnen, die diese Kartierungsarbeiten aufnehmen.

Er wolle daher in diesem Zusammenhang nochmals nachfragen, ob es tatsächlich gewollt sei, die Verwaltung hiermit zu beauftragen, wenn es privatrechtlich möglich sei. Sollte dies der Fall sein, so sei das derzeit durch die Verwaltung nicht leistbar. Vielmehr müsse dann ein externes Unternehmen damit beauftragt werden, was mit einem erheblichen Geldbetrag verbunden sei.

 

Bezogen auf die Abteilung 661 „Floesser Busch“ führt Herr Koch aus, dass die Ansätze mit 30 Festmetern je Hektar sehr niedrig gewählt worden seien. Er könne sich mit manchen gemachten Einwendungen nicht ganz einvernehmlich erklären. Man könne natürlich nicht gesunde Bäume entnehmen, um zukünftige Verfallsstadien zu fördern. Die Birke z.B. sei keine geschützte Baumart und stehe daher nicht auf der roten Liste.

Bei jeder Maßnahme würden naturschutzrechtliche Belange  jedoch immer berücksichtigt. In Abt. 661 sei nur ein schwacher Einschlag geplant, so dass der NABU nach Beendigung der Maßnahme auch zufrieden sein werde.

In Herzogenrath seien bereits schon 13 % der Gesamtfläche des Stadtwaldes stillgelegt und er wolle nicht, dass noch mehr dazu komme.

 

Stadtverordneter Ameis hat eine Ergänzung zur Wortmeldung des Stadtverordneten Dr. Fleckenstein, zu der Herr Koch auch noch mal Stellung nehmen solle.

Die Wurmtal-AG gehe aber in ihren Ausführungen zur Abschnitt 661 noch auf ein weiteres Waldstück, etwas weiter westlich ein. Zudem befinde sich etwas weiter östlich von Abt. 661 die Hälfte der Waldfläche im Privatbesitz. Dort solle auch kein Holzeinschlag erfolgen.

Zusätzlich gehe die Wurmtal-AG noch in Abt. 621 (Wurmtal-Kohlscheid-Rumpen) auf einen ca. 30 m breiten Streifen im südlichen Bereich der Unterabteilung a4 ein, wo auch kein Einschlag erfolgen solle.

Er habe Herrn Koch so verstanden, dass auch bei Berücksichtigung dieser vier Waldflächen, die im Forstwirtschaftplan 2014 anvisierten 380 Festmeter Holz erreicht werde. Aus diesem Grunde bitte er darum, die Einwendungen der Naturschutzverbände zu berücksichtigen und die vier Waldflächen von einem Einschlag auszunehmen.

 

Herr Kochs erwidert, dass er davor warne, den Forstwirtschaftplan, der 380 Festmeter Einschlag vorsieht, wobei regulär 1320 Festmeter geschlagen werden dürften, zu zerpflücken, um weitere Flächen stillzulegen. In Kohlscheid-Rumpen sei der ganze Bestand 40 m tief. Würde man dort eine Fläche von 30 m freilassen, so sei der ganze Bestand stillgelegt.

Es gebe auch Zwänge für den Besitzer, z.B. im Zuge der Verkehrssicherungspflicht, dass man bestimmte Flächen nicht stilllegen könne, wie z.B. an der Oststraße.

Aufgrund dessen sei er der Meinung, dass man bei den 13 Prozent Stilllegung bleiben solle und an den restlichen Waldflächen naturnahe Forstwirtschaft von hoher Qualität betreiben solle.

 

Stadtverordneter Dr. Fleckenstein teilt mit, dass er nochmals auf die Kartierung zurück komme wolle. Dem Schreiben von Herrn Emundts habe er entnommen, dass dieser noch niemanden gefunden habe, der diese Kartierung vornehmen könne und bitte daher um Unterstützung seitens der Verwaltung.

Er würde es  daher begrüßen, wenn seitens der Verwaltung dort unterstützend eingegriffen und der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt werde, dass die Verwaltung beauftragt werde, unterstützend bei der Suche nach einer geeigneten Person/Organisation tätig zu werden.

 

Dies wird seitens der Verwaltung zugesagt.

 

Bürgermeister von den Driesch schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

Der Stadtrat begrüßt den Vorschlag von Herrn Emundts und beauftragt die Verwaltung Herrn Emundts bei dieser Aufgabe zu unterstützen.“

 

Stadtverordneter Barth teilt mit, dass diese Formulierung auch dem entspreche, was beim „Runden Tisch“ gesagt worden sei.

Er wolle jedoch wieder auf den Forstwirtschaftplan als Solches kommen. Er sehe es nicht so, dass die Mitarbeiter des Forstwirtschaftsamtes die Fachleute und die der Naturverbände die Laien seien. Seine Fraktion habe sich sowohl den Forstwirtschaftsplan als auch die Stellungnahmen der Naturverbände sehr genau angeguckt, um dann gewichten und entscheiden zu können. Diese Entscheidung muss jedoch nicht immer im Sinne der Forstwirtschaft bzw. der Naturschutzverbände sein. Die Ansicht des Stadtverordneten Billmann, dass im Forstwirtschaftsamt die Fachleute säßen, sei daher verkehrt.

Die Einwände, die hier seitens der Naturverbände gemacht worden seien, wären sehr moderat. Es seien bestimmte, sensible Bereiche ausgesucht worden.

Bezüglich des „Floesser Busch“ sei die Meinung seiner Fraktion bereits geäußert worden und er denke, dass dies dann auch so gemacht werden solle. Gegebenenfalls auch durch einen entsprechenden Beschluss.

Eine andere Situation sei es natürlich, wenn die Verkehrssicherheit betroffen wäre. Sollte dies, wie von Herrn Koch angegeben, der Fall sein, ginge diese auf jeden Fall vor.

Jedoch sei es in den Fällen, die Herr Raida angesprochen habe, grundsätzlich nicht so, dass die Verkehrssicherheitspflicht nicht eingehalten werden müsse.

 

Herr Koch erwidert, dass im Bereich des „Floesser Busch“ ein Wanderweg verläuft, welchen man dann schließen müsse.

 

Stadtverordneter Billmann verweist nochmals darauf, dass es sinnvoll sei, zunächst die Fachleute zu fragen. So sehr er auch die Meinung der Naturschützer schätze, entscheiden könnten im Endeffekt nur die Fachleute.

Er stellt daher den Antrag, die Abstimmung zu trennen zwischen dem ursprünglichen Antrag und den Ergänzungen, denen seine Fraktion nicht zustimmen werde.

 

Stadtverordneter Barth erwidert, dass Herr Raida vom NABU in der Abteilung 661, Unterabschnitt E4, keinen bzw. lediglich einen geringen Holzeinschlag gefordert habe. Das hieße nicht, dass da, wo der Weg verläuft, der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen werden könne. Dies habe Herr Raida auch niemals gefordert. Dies sei auch nicht sein Ansinnen. Die Verkehrssicherheit habe oberste Priorität. Jedoch gehe es bei den Einwänden nicht nur um den Weg, sondern es sei mehr Fläche davon betroffen.

 

Stadtverordneter Moschel teilt mit, dass die Protokolle sehr hilfreich gewesen seien. Aufgrund dessen werde seine Fraktion den Änderungsvorschlägen der SPD zustimmen.

Bezüglich der Holzverwendung regt er an, diese im Rahmen einer Versteigerung zu veräußern. Er bittet daher die Verwaltung darum, dies entsprechend zu prüfen.

 

Stadtverordneter Ameis merkt an, dass er auf den als Anlage beigefügten Plänen in der Abteilung 661 keinen Weg erkenne könne. Auch in Kohlscheid sei für ihn kein Weg erkennbar.

Es handele sich hierbei um kleinere Waldflächen, so dass es niemand daran stören könne, wenn hier nichts passieren würde.

 

Technischer Beigeordneter Migenda regt an, den Blick nochmals auf das Ganze zu konzentrieren. Seiner Meinung nach sei es nicht sinnvoll, über Einzelpositionen zu diskutieren. Die Anregungen der Naturschutzverbände seien durchaus wichtig. Das so wenige Anregungen der Naturschutzverbände gekommen wären, sei sowohl für die Verbände als auch für das Forstamt positiv zu bewerten.  Man solle sich auch die Frage stellen, warum so wenige Anregungen gekommen seien. Dies sei die Folge daraus, dass durch das Forstamt gute Arbeit geleistet worden sei.

Er sehe keinen Widerspruch zwischen der Anregung des NABU bezüglich eines moderaten Einschlags in der Abteilung 661, da dies durch den Forstwirtschaftsplan schon so geplant sei. Von daher sei man seines Erachtens hier gar nicht so weit auseinander. Sollte jedoch seitens des Rates überhaupt kein Einschlag gefordert werden, so sehe die Sachlage wieder anders aus.

 

Herr Koch merkt nochmals an, dass seitens der Naturverbände in Abteilung 621 kein Einschlag gefordert sei. In zwei weiteren sei nie Forstwirtschaft betrieben worden.

Des Weiteren führt er aus, dass in den Anregungen zu Abteilung 661 stehen würde, dass die Birke als Baumart nach dem Naturschutzgesetz geschützt sei. Dies sei jedoch nicht der Fall. Er habe zudem nicht vor, unmittelbar vor der Zerfallphase stehende Bestände zu schaffen und dafür gesunde Bäume zu entnehmen.

Der Ansatz für diesen Bereich sei mit 30 Festmetern pro Hektar minimal, dass heißt es sei nur ein regulierender Eingriff geplant, welcher aus seiner Sicht auch vollzogen werden müsse.

 

Stadtverordneter Bock teilt mit, dass er, aufgrund der durch Herrn Koch und des Technischen Beigeordneten Migenda gemachten Ausführungen, den ursprünglichen Vorschlag befürworte. Es handele sich hierbei tatsächlich nur um einen moderaten Eingriff, wo im Wesentlichen nur der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werde. Zumal es nicht unbedingt sein müsse, dass auch die 30 Festmeter pro Hektar ausgereizt werden müssten, da es sich hierbei um eine Obergrenze handele. Herzogenrath sei, wenn man sich die Zahlen ansehe, gerade was die Holzeinschläge anginge, zurückhaltend  und  vorbildlich. Aufgrund dessen solle man den Ausführungen des Herrn Koch vertrauen und dem ursprünglichen Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Stadtverordneter Barth erwidert, dass es sich hier nicht um eine Obergrenze handele, sondern die 30 Festmeter auch eingeschlagen würden.

Sollte der Sachverhalt so wie der Technische Beigeordnete Migenda ihn dargestellt habe, richtig sein, wäre dies in Ordnung. Grundsätzlich seien die Naturschutzverbände mit dem Forstwirtschaftsplan einverstanden gewesen. Aufgrund dessen seien nur geringe Anmerkungen gemacht worden. Jedoch sollte man diese wenigen Anregungen dennoch berücksichtigen und umsetzen. Es gebe einen Forstwirtschaftsplan, beschließen würde jedoch der Stadtrat.

 

Stadtverordneter H. Prast fragt nach, ob die in Abteilung 661 vorhandenen Stieleichen, trotz der Anmerkung des Herrn Raida, diese nicht einzuschlagen, fallen würden.

 

Herr Koch erläutert, dass in der Abteilung 661/2 kein Einschlag geplant sei. In Abteilung 661/4 sei geplant einen Einschlag bei den 70-jährigen Stieleichen vorzunehmen. Dies müsse wegen der Artenvielfalt eingehalten werden. Wenn der Bestand in jungen Jahren nicht beforstet werden würde, würde er im Alter zusammenbrechen.

Er weist nochmals darauf hin, dass wenn der Beschluss mit den Ergänzungen so gefasst werden würde, der Wanderweg geschlossen werden müsse.

 

Stadtverordneter Ameis erwidert hierauf, dass der Weg sich am Rande von Abteilung 661 befinde. Stadtverordneter Barth habe richtigerweise darauf hingewiesen, dass die wenigen Einwände Berücksichtigung finden sollten, es sei denn, sie unterlägen der Verkehrssicherheitspflicht.

 

Herr Koch teilt mit, dass das in diesem Bestand der Fall sei, jedoch grundsätzlich nicht. Für ihn habe der Naturschutz immer Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Sollten die Bestände nicht regelmäßig durchforstet werden, so müssten langfristig mehr finanzielle Mittel zur Durchforstung aufgebracht werden.

 

Bürgermeister von den Driesch merkt an, dass er im Rahmen der Diskussion den Eindruck gewonnen habe, dass die Einwände des Herrn Raida auf den Bestand in Abteilung 661 fokussiert gewesen seien, man jedoch aufgrund der Ausführungen  nicht mehr weit von einem Konsens entfernt gewesen sei. Die Ergänzungen, dass aufgrund der Einwände des Herrn Raida kein Einschlag in Abteilung 661 stattfinden solle, seien durch den vorhandenen Weg und die damit verbundene Verkehrssicherheitspflicht ausgehebelt worden, so dass ein moderater Einschlag erfolgen müsse.

Er fragt nach, ob dieser Kompromiss seitens der einzelnen Mitglieder des Rates so angenommen werden könne.

 

Herr Koch ergänzt, dass es sich bei 30 Festmetern je Hektar um einen sehr moderaten Einschlag handele. Würde man jetzt nicht handeln, so wäre es durchaus möglich, dass der Einschlag langfristig höher ausfallen würde.

 

Bürgermeister von den Driesch verweist nochmals darauf hin, dass es wichtig sei, hier einen Konsens zu finden. Sollte in Abteilung 661 die Verkehrssicherheitspflicht tangiert werden, so sei ein moderater Einschlag unumgänglich. Da man sich über den Forstwirtschaftsplan grundsätzlich einig sei, müsse auch für diesen Rest ein Kompromiss gefunden werden. Es wäre unsinnig, aufgrund dieser Waldfläche, den Forstwirtschaftplan 2014 nicht zu beschließen.

 

Stadtverordneter Barth fragt hierzu nach, ob dies heißen würde, dass die 30 Festmeter nicht unbedingt erreicht werden müssten.

 

Herr Koch erwidert, dass er diesbezüglich keinen Ehrgeiz habe. Es gehe hier lediglich um einen moderaten Eingriff.

 

Stadtverordneter Billmann stellt fest, dass hier über einen Forstwirtschaftsplan gesprochen werde, der auch seitens der Verwaltung getragen werde. Er beantrage daher nochmals, im Falle von Ergänzungen den Beschlussvorschlag zu Splitten, da seine Fraktion lediglich dem ursprünglichen Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Herr Koch ist der Ansicht, dass es nicht sinnvoll sei, jedes Jahr  Diskussionen über einzelne Bestände zu führen. Er sei jederzeit dazu bereit, Anregungen seitens des Naturschutzes anzunehmen. Er könne jedoch nicht immer über Einzelbestände diskutieren, da die Aufgaben des Forstamtes weitaus vielfältiger seien, als nur den Naturschutz im Fokus zu haben.

 

Stadtverordneter Dr. Fleckenstein erwidert, dass es Aufgabe des Stadtrates sei, den Forstwirtschaftplan zu beschließen. Aufgrund dessen könne seitens des Rates auch Kritik geäußert werden. Er wolle zudem wissen, ob es eine Obergrenze gebe oder nicht. Herr Koch habe gesagt, es gebe unterschiedliche Interessen. Diese Ansicht teile er. Die Forstwirtschaft verfolge natürlich auch wirtschaftliche Interessen und wolle Einnahmen durch den Verkauf des Holzes erzielen. Jedoch müsse der Naturschutz im Vordergrund stehen. Von daher halte er es für sinnvoll, den Vorschlag aufzunehmen.

 

Technischer Beigeordneter Migenda gibt zu bedenken, dass, wenn man sich über Raummeter unterhalte, nur abschätzen und keine genauen Zahlen nennen könne. Aus Sicht der Verwaltung sei der Forstwirtschaftsplan hervorragend. Natürlich gebe es vielerlei Interessen, jedoch stehe das Wirtschaftliche nicht im Vordergrund, was man auch an der geringen Gesamtsumme von 380 Festmeter für das Jahr 2014 ersehen könne. Man müsse auch berücksichtigen, dass sich die Stadt Herzogenrath im Haushaltssicherungskonzept befinde. Aufgrund dessen müsse eine gewisse Wirtschaftlichkeit vorhanden sein.

Aus seiner Erfahrung könne er sagen, dass die Resonanz in der Bevölkerung bezüglich der hervorragenden Bewirtschaftung der Herzogenrather Waldflächen sehr positiv sei.

Er habe auch kein Problem damit, die Anregungen aufzunehmen und einen moderaten Einschlag zu unterstützen.

 

Stadtverordneter Savelsberg merkt an, dass der Stadtrat keine reine „Nickmaschine“ sei, der dem Forstwirtschaftsplan bedingungslos zustimme. Er finde den Vorschlag des Bürgermeisters vernünftig. Daher wolle er wissen, ob auch Herr Koch mit diesem Kompromiss einverstanden wäre.

 

Herr Koch teilt mit, dass in dem konkreten Fall nur ein schwacher Einschlag geplant sei und er auch mit dem Kompromiss einverstanden sei.

 

Sodann stellt Bürgermeister von den Driesch den wie folgt geänderten Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat stimmt dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2014 zu. Er stellt fest, dass die Forstwirtschaft im Bezug auf die Abteilung 661 unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht einen nur moderaten Holzeinschlag vornehmen wird.

Der Stadtrat begrüßt den Vorschlag des BUND, auf eigene Kosten eine Kartierung der Tiere und Pflanzen im Wurmtal vorzunehmen und beauftragt die Verwaltung, dieses Vorhaben personell zu unterstützen.“

 

zur Abstimmung.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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