01.10.2013 - 10 Auswirkungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 01.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lorenz spricht ihre Anerkennung für die intensive geleistete Arbeit des Arbeitskreises Schulentwicklungsplanung aus und beschreibt die Schülerzahlen in den Eingangsklassen differenziert nach den drei Stadteilen im Verhältnis zur Mehrzügigkeit.
Sie sei der Meinung, dass man zur qualitativen Berücksichtigung der Aufnahmezahlen in den verschiedenen Stadteilen auch den Sozialindex einbeziehen solle.
Von der Schulaufsicht, der Verwaltung und den Schulleitungen sollen Intensive Gespräche unter Einbeziehung schulspezifischer Daten zur Entscheidungsgrundlage im Ausschuss beitragen. Beschlussvorschlag der Verwaltung solle unter Ziffer 4 eine Begrenzung der absoluten Aufnahmezahlen festgelegt werden.
Die schriftliche Stellungnahme der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule/Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Laut der CDU-Fraktion solle der Tagesordnungspunkt, wie bereits zu Beginn der Sitzung von
Frau Gülpen erklärt, im heutigen Ausschuss nicht beraten werden, da zunächst die Schulleitungen einbezogen werden sollen. Die von den Schulleitungen gewünschte Grundlage läge mit der heutigen Vorlage nicht vor, so seien die Aussagen zu Punkt 4 nicht klar genug definiert. Man könne aber den heutigen Beschluss mit verabschieden, fordere aber zur langfristigen Umsetzung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes mehr Lehrpersonal.
Für die Verwaltung erläutert Frau Froese-Kindermann, dass grundsätzlich kurze Wege für die zu beschulenden Grundschüler erhalten bleiben sollen.
Hinsichtlich der Aufnahmebeschränkung stehe eine abschließende Abstimmung mit den Grundschulen im Stadtteil Merkstein noch aus.
Zu der in Punkt 4 des Beschlussvorschlages beschriebenen Aufnahmebeschränkung von max. 26 Schüler/innen mit einer möglichen Überschreitung erklärt Frau Froese-Kindermann, dass die Bildung einer Reserve für die zusätzliche Aufnahme von unvorhersehbaren Fällen oder der Zuweisung von GU-Kindern erforderlich sei.
Herr Dr. Fleckenstein schlägt eine Änderung des Beschlussvorschlages dahingehend vor, dass man sich zunächst nur für das kommende Schuljahr festlegen solle, ansonsten erkläre sich die SPD-Fraktion mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.
Des Weiteren bittet er um Übermittlung der Schülerzahlen an der Grundschule Pannesheide differenziert nach den Aufnahmezahlen hinsichtlich der auswärtigen- und GU- Schülerinnen und Schüler.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlage mit einer Erweiterung zu Punkt 4 hinsichtlich der Beschränkung auf das kommende Schuljahr abstimmen.
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt,
- In der Stadt Herzogenrath werden 23 Eingangsklassen gebildet.
- Die Verwaltung soll in Verbindung mit den betroffenen Schulen auf der Grundlage der vorgelegten Aufnahmekriterien die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2014/2015 vornehmen.
- Für die Grundschule Pannesheide wird die Anzahl der jeweils neu aufzunehmenden Kinder je Schuljahr auf max. 46 beschränkt. Das gilt auch für die Aufnahmen im laufenden Schuljahr.
- Für die kath. Grundschule Regenbogen, die kath. Grundschule Straß und die Grundschule Alt-Merkstein wird die Aufnahmebeschränkung auf max. 26 Schülerinnen und Schüler pro Eingangsklasse für das kommende Schuljahr festgelegt. Die Zahl darf nur überschritten werden bei unterjährigen Neuaufnahmen aus dem Wohnumfeld.
- Die Zahl der Eingangsklassen 2014/2015 wird für die Grundschule Pannesheide auf 8, für die Regenbogenschule auf 3 und für alle anderen Grundschulen auf 2 festgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Prognosezahlen aufzubereiten, unter Beteiligung der Schulaufsicht mit den Schulen eine grundsätzliche Regelung für die Folgejahre vorzubereiten, sowie dem AK SEP, als vorberatendes Gremium für den Ausschuss, vorzulegen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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