21.08.2014 - 16 Bericht zum Thema "Fracking" (in der Einladung ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Neitzke stellt zu dem Thema fest, dass die Fraktionen in der Ratssitzung am 23.10.2012 einen einstimmigen Beschluss zum „Fracking“ gefasst haben, der besagt, dass der Rat der Stadt Herzogenrath sich einstimmig gegen eine mögliche Erdgasförderung nach dem Frackingverfahren ausspreche. In der Ratssitzung am 17.06.2014 sei angeregt worden hierzu eine Resolution zu beschließen. Man habe sich schließlich mit dem Bürgermeister einvernehmlich geeinigt, dass der Stadtratsbeschluss vom 23.10.2012 im Wortlaut nach Den Haag übermittelt werden solle. Aus diesem Grund könne er nicht nachvollziehen, dass in dem vorliegenden Schreiben des Bürgermeisters vom 14.07.2014 lediglich erhebliche Bedenken gegenüber den Niederländern geäert wurden. Dies entspreche nicht dem eindeutigen Beschluss des Stadtrates, der das Fracking in vollem Umfang ablehne. Er erwarte, dass der Beschluss des Stadtrates im Wortlaut umgesetzt und kommuniziert werde.

 

Technischer Beigeordneter Migenda antwortet, dass das Schreiben vom 14.07.2014 aus seiner Sicht dem Beschluss des Stadtrates nicht widerspreche. Es existiere hierzu bereits ein Schreiben des Bürgermeisters von Kerkrade in Abstimmung mit Herrn Bürgermeister von den Driesch, welches am 25.06.2014 von Kerkrade aus versandt wurde. Er habe vom Verwaltungsvorstand den Auftrag erhalten, dem Ministerium auch auf das Schreiben vom 02.06.2014 zu antworten. Es seien somit zwei Schreiben versandt worden, die die gleiche Aussage beinhalten. Er gibt Herrn Stadtverordneten Neitzke recht, dass der Wortlaut nicht eins zu eins mit dem Wortlaut des Beschlusses des Rates übereinstimme. Es sei aber das Gleiche gemeint gewesen. Nicht zuletzt wurde hier mit Netz und doppeltem Boden gearbeitet, weil das zweite Schreiben unter Umständen nicht unbedingt erforderlich gewesen sei.

 

Stadtverordneter Neitzke bittet zukünftig in der Sache strikt den genauen und eindeutigen Wortlaut des Beschlusses des Stadtrates bei allen Verwaltungsvorgängen wiederzugeben, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Technischer Beigeordneter Migenda sichert dies zu.

 

Sachkundiger Bürger Göttgens erkundigt sich, warum im Ratsinfosystem die Anlage zur Vorlage nicht abrufbar sei.

 

Die Verwaltung antwortet, dass es sich nur um einen technischen Fehler handeln könne, der behoben werde.

 

Stadtverordneter Ameis bekräftigt noch einmal die Ausführungen des Stadtverordneten Neitzke und bittet zukünftige Schreiben in der Sache eindeutiger zu verfassen. Er fragt, ob das Schreiben vom 14.07.2014 in diesem Sinne noch nachträglich ergänzt werden könne.

 

Technischer Beigeordneter Migenda erklärt, dass dies aufgrund der einzuhaltenden Fristen nicht möglich sei. Er verweist noch einmal auf das Schreiben der Bürgermeister vom 25.06.2014, das den Beschluss des Stadtrates eindeutig wiedergebe.

 

Stadtverordneter Ameis bittet das Schreiben der Bürgermeister vom 25.06.2014 dem Protokoll beizufügen.

 

Technischer Beigeordneter Migenda sagt dies zu.

 

Abschließend weist Sachkundiger Einwohner Vogels auf ein weiteres mögliches Problem im Ratsinformationssystem „ALLRIS“ hin, welches ihm kürzlich aufgefallen sei.

 

Auch hier sagt die Verwaltung eine Prüfung und Abhilfe zu. Weitere Informationen werden im Protokoll zugesichert.

 

Information der Verwaltung:

 

Herr Vogels äerte in der Sitzung Bedenken, dass die ihm schriftlich mit der Einladung übersandten vorliegenden Beratungsvorlagen unter Umständen nicht mit den in ALLRIS abrufbaren Beratungsvorlagen übereinstimmen könnten, weil die Nummern der Tagesordnungspunkte in den übersandten Unterlagen zum Teil handschriftlich eingetragen und in ALLRIS zum Teil überhaupt nicht nummeriert hinterlegt seien.

 

Hierzu stellt die Verwaltung allem voran fest, dass die gedruckten und mit der Einladung an die Ausschussmitglieder versandten Unterlagen stets mit den in ALLRIS hinterlegten Beratungsvorlagen übereinstimmen, auch wenn die Vorlage in ALLRIS nicht nummeriert wurde.

 

Zu dem von Herrn Vogels dargestellten Sachverhalt kommt es dann, wenn Beratungsvorlagen, die vom Bürgermeister unterschrieben sind, im EDV-System auf den Status „endgültig freigegeben“ gesetzt werden, bevor die endgültige Tagesordnungr die nächste Ausschusssitzung festgelegt wurde.

 

Zum Teil liegen zwischen der Freigabe im EDV-System und der Festlegung der Tagesordnung mehrere Wochen. Zum Zeitpunkt der endgültigen Freigabe der Beratungsvorlage kann daher die Nummer des Tagesordnungspunktes noch nicht bekannt sein und aus diesem Grunde auch nicht maschinell eingetragen werden. Dies hat schließlich zur Folge, dass nach Bekanntgabe der abschließenden Tagesordnungspunkte die Nummerierung auf den Druckvorlagen, die bereits endltig freigegeben wurden, von Hand nachgetragen werde muss.

 

Wollte man alle Beratungsvorlagen mit den Nummern der Tagesordnungspunkte versehen, müsste bis zum Druck der Beratungsvorlagen die Freigabe in ALLRIS zurückgehalten werden.

 

Damit verbunden wäre zum einen ein höherer Verwaltungsaufwand (nicht zuletzt weil zwei Schriftführer mit dem System arbeiten), zum anderen wären für die Ratsvertreter auch bereits frühzeitig von der Verwaltung erstellte Beratungsvorlagen erst am Abend des Zustellungstages, also max. 7 Tage vor der Sitzung, in ALLRIS sichtbar.

 

Es ist bei dem von der Verwaltung angewandten Verfahren auf jeden Fall sichergestellt, dass es sich bei den Druckvorlagen für die Einladung auch um die in ALLRIS (ggf. ohne TOP-Nr.) hinterlegten Beratungsvorlagen handelt, weil die Beratungsvorlagen abschließend aus dem letzten aktuellen Stand des Ratsinformationssystems generiert werden.

 

Eine nachträgliche Veränderung der Beratungsvorlagen, nachdem der Status der Vorlagen im EDV-System auf „endgültig freigegeben“ gesetzt wurde, ist systemimmanent ausgeschlossen.

 

Grundsätzlich sollte für die Zuordnung der Beratungsvorlagen in der gedruckten als auch in der elektronischen Form regelmäßig die Drucksachen-Nummer der Vorlage herangezogen werden, weil diese für jede einzelne Vorlage neu erstellt und nur einmalig vergeben wird (ggf. mit der Ergänzung -E01, -E02, -E03 usw. bei Ergänzungsvorlagen). Diese einmalige Drucksachen-Nummer ist ebenfalls auf den versandten Tagesordnungen abgedruckt, so dass hier eine klare Zuordnung zu den TOP´s vorgenommen werden kann und so eine Verwechselung nahezu ausgeschlossen sein dürfte.

 

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht.

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fasst keinen Beschluss.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:             

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen:             

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Anlagen

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