16.09.2014 - 5 Gültigkeit der Wahl des Rates der Stadt Herzoge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch bittet den Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschuss um Sachstandsmitteilung und erteilt ihm das Wort.

 

Stadtverordneter Kempen teilt mit, dass der Wahlprüfungsausschuss einstimmig dem Stadtrat empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

rgermeister von den Driesch verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung.   

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat erklärt die Wahl des Rates der Stadt Herzogenrath vom 25. Mai 2014r gültig.

 

Gegen den Beschluss des Rates kann gem. § 41 Kommunalwahlgesetz binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage steht auch der Aufsichtsbehörde zu. Ein Vorverfahren nach dem 8. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

einstimmig             

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