16.09.2014 - 3 Beschlusskontrolle

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Stadtverordneter Barth teilt mit, dass die Brücke über die Wurm an der Kläranlage Steinbusch zurzeit gesperrt sei. Er fragt, wie lange die Brücke noch gesperrt sei, wie hoch die Reparaturkosten seien und wie die weiteren Planungen aussehen. Zudem gebe es keinen Hinweis auf die Sperrung der Brücke und bittet darum, entsprechende Hinweisschilder anzubringen. Um die Kläranlage Steinbusch hre ein Holzsteg. Dieser Holzsteg sei überflüssig.

 

Technischer Beigeordneter Migenda antwortet, dass die Brücke hälftig im Besitz der Stadt Herzogenrath und der Stadt Würselen sei. Die Brücke sei aus Gründen der Verkehrssicherung gesperrt. Zurzeit sei ein Statiker eingeschaltet, um evtl. weitere Maßnahmen abzustimmen. Die Kosten werden hälftig von der Stadt Herzogenrath und der Stadt Würselen getragen. Es sei kein Problem, kurzfristig Hinweisschilder anzubringen. Der Holzsteg werde überprüft. Sollte dabei festgestellt werden, dass in der Zuständigkeit der Stadt Herzogenrath darauf verzichtet werden nne, werde dies auch so umgesetzt.

 

Stadtverordneter Ameis kündigt an, dass es zur Brücke von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP und der Piratenfraktion einen Antrag geben werde. Hintergrund hierfür sei die Meldung einer Bürgerin sowie entsprechende Fotoaufnahmen.

Zudem fragt er, ob es zur B258n neue Erkenntnisse gebe.

Außerdem bittet er die Verwaltung, den Zusatzzunächst erledigt“ bei den Bemerkungen zur Vorlage V/2013/266 zu streichen. Tatsache sei, dass man nur darüber nachdenke, das Kraftwerk stillzulegen.

 

Stadtverordneter Billmann zeigt sich darüber erstaunt, dass der Punkt „Wurmtalbrücke“ immer wieder Gegenstand von Diskussionen sei. Er regt an, Kontakt mit der Stadt Würselen aufzunehmen.

 

Technischer Beigeordneter Migenda antwortet, dass sich der Sachverhalt, wie er aus dem zuständigen Fachbereich mitgeteilt worden sei, wie folgt darstelle: Die Brücke sei provisorisch repariert worden; diese provisorische Reparatur wurde als nicht ausreichend angesehen. Die Brücke sei daher gesperrt worden, um eine Gefährdung auszuschließen. Zudem würden Abstimmungsgespräche mit der Stadt Würselen stattfinden. Er bezieht sich zudem auf seine bereits getroffenen Aussagen.

 

Stadtverordneter Savelsberg mahnt an, dass die bisherigen Fragen nur unzureichend beantwortet worden seien. Zudem unterstützt er den Stadtverordneten Billmann in der Aussage, dass dieses Thema bereits mehrfach diskutiert worden sei. Dass die Kosten geteilt werden, sei selbstverständlich. Wer hat aber diese Kosten verursacht? Wie hoch sind diese Kosten?

 

Technischer Beigeordneter stellt fest, dass es sich hier nicht um einen Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung handele. Wäre dies der Fall, könne man sich im Vorfeld darauf vorbereiten und auch alle Fragen beantworten.

 

Stadtverordneter Barth stellt fest, dass die Brücke im Augenblick nicht betreten werde könne und dass seine Fragen vom Technischen Beigeordneten beantwortet worden seien. Aufgrund der zentralen Funktion der Brücke müsse dieser Zustand schnellstmöglich behoben werden. Er weist darauf hin, dass in den Verhandlungen mit der Stadt Würselen hierauf geachtet werden solle. Aufgrund des Zustandes der Brücke komme evtl. auch ein Neubau in Betracht.   

 

Stadtverordneter Bock weist darauf hin, dass, falls die Brücke tatsächlich so marode sei und ein Neubau in Betracht komme, dies bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt werden müsse.

 

Stadtverordneter Billmann bittet um weitergehende Prüfungen, ob auch andere Institutionen wie zum Beispiel der WVER zuständig seien.

 

rgermeister von den Driesch schlägt vor, dass zum Thema Wurmtalbrücke in der Niederschrift zum Sachstand, zur Historie sowie über das weitere Vorgehen mit der Stadt Würselen berichtet werde.

 

 

Antwort der Verwaltung

 

Die Holzbrücke über der Wurm im Bereich der Kläranlage Steinbusch, wurde 1988 im Auftrag der Städte Herzogenrath und Würselen errichtet. Im September 2007 wurde die Brücke im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erfasst bzw. bewertet.

 

Die Brücke ist 14,62 m lang, 1,34 m breit und wurde - entsprechend den damaligen Vorgaben zum Hochwasserschutz - im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung des Kreises Aachen etwa 3 m über dem Wasserspiegel der Wurm errichtet, so dass jeweils vor Kopf der Brücke eine Treppenkonstruktion vorhanden ist.

 

Im April 2006 wurde die Brücke entsprechend der gesetzlichen Vorgaben letztmalig durch einen externen Fachingenieur nach DIN 1076 geprüft. Die festgestellten Schäden, Verunreinigungen, Moosablagerungen, Fäulnis an allen Belagsbohlen sowie Teilen des Geländers und die mangelhafte Sicherung des Würselener Uferbereiches, wurden anschließend im Rahmen eines gemeinsamen Auftrages der Städte Herzogenrath und Würselen repariert. Die Kosten wurden jeweils hälftig geteilt.

 

Nachdem im Sommer diesen Jahres erneut Reparaturen der Belagsbohlen auf der Brücke erforderlich wurden, ist die sehr stark durch Moos und Schmutz verunreinigte Holzbrücke (in Absprache mit der Stadt Würselen) durch den Betriebsbereich des FB4 der Stadt Herzogenrath im September 2014 gereinigt worden.

 

Nach der Dampfstrahlreinigung zeigte sich, dass die Belagshölzer der Brücke wiederum verfault sind. Die Brücke wurde in der Folge - aufgrund der akuten Unfallgefahr - im Einvernehmen mit der Stadt Würselen für Benutzer gesperrt. Die Sperrung wurde der Presse sowie direkt per Internet der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Auf Veranlassung der Stadt Herzogenrath ist die Sperrung nunmehr zusätzlich auch im weiteren Umfeld der betroffenen Zuwegungen durch Beschilderung ausgewiesen.

 

Mit Schreiben vom 12.06.2014 (Eingang 18.06.2014 bei der Stadt Herzogenrath) bittet die UWB der StädteRegion Aachen darum, die Standsicherheit der Brücke prüfen zu lassen. Hintergrund sei eine Mitteilung eines besorgten Bürgers, dass das Widerlager der Brücke auf Würselener Seite womöglich nicht ausreichend gesichert sein könnte.

 

Das an die Stadt Herzogenrath gerichtete Schreiben wurde vom hiesigen Fachamt (FB 4) am 23.06.2014 der Stadt Würselen übersandt, mit der Bitte um weitere Veranlassung. (Anmerkung: die Brücke wird an den Ufern von jeweils 2 Stck. 5,50 m und 6,50 m langen Rammpfählen 24/24 cm aus Bongossiholz getragen).Augenscheinlich sind jedoch derzeit keine Schäden im Fundamentbereich der Brücke erkennbar; somit auch keine erkennbaren Indizien für eine konkrete weitere Gefährdung.

 

Zwischenzeitlich liegen zur Erneuerung der Belagsbohlen (Brücke einschl. der Treppen) bereits zwei qualifizierte Angebote zur Ausführung in Lärche/Douglasie (jeweils einschl MwSt.) zwischen 16.000 und 17.300 EURO vor.

 

Inwieweit die Unterkonstruktion der Belagshölzer ebenfalls reparaturbedürftig ist, kann erst nach Entfernen der vermoderten Belagshölzer festgestellt werden, sodass ggf. weitere Kosten zu erwarten sind.

 

Da die Brücke aufgrund Ihrer Lage ständig großer Feuchtigkeit / Nässe ausgesetzt ist und nur in geringem Maße abtrocknen kann, hat Fachbereich 4 zusätzlich Preisanfragen für verzinkte Gitterroste sowie für Roste aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) initiiert, da diese Materialien eine wesentlich längere Lebensdauer erwarten lassen (Holzbohlenbelag, wie die vorliegende Erfahrung an der Brücke zeigt, von 2006 2014, mithin 8 Jahre; GFK-Bohlen und feuerverzinkte Gitterroste theoretisch mind. 50 Jahre Nutzungsdauer). Grundsätzlich ist bei Holzbrücken mit einer Holzunterkonstruktion von einer Gesamtnutzungsdauer von etwa 30 Jahren auszugehen.

 

Dazu wurden weitere Angebote angefordert, die voraussichtlich bis zum 15.Oktober 2014 vorliegen werden.

Davon ausgehend, dass die Trag- bzw. Unterkonstruktion weiterhin genutzt werden kann, können die Sanierungsarbeiten voraussichtlich im November 2014 abgeschlossen werden, sodass die Brücke ab diesem Zeitpunkt wieder für die Öffentlichkeit freigegeben werden kann.

 

Auf dieser Basis ist ggf. zu entscheiden, welche Ausführungsart aus wirtschaftlicher Sicht (u.a. auch abhängig von der noch durchzuführenden Prüfung der Unterkonstruktion) im Einvernehmen beider Städte mit der ULB zu favorisieren ist.

 

Aktuelle Anfragen zur Behindertengerechtigkeit der Brücke hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die grundsätzliche Machbarkeit zu prüfen. Die Prüfung hat folgendes Ergebnis:

 

      Eine Erneuerung der Brücke unter Berücksichtigung der Behindertengerechtigkeit bedarf grundsätzlich der Abstimmung mit dem WVER sowie der UWB/ULB, da eine behindertengerechte Anrampung auf beiden Seiten der Brücke mit 6 % Längsneigung, einen Wasserrechtsantrag nach dem Wasserhaushaltsgesetz erfordert.

 

      Ausgehend von einer beidseitig zu überwindenden Höhendifferenz von nahezu 3 m (mind. 16 Stufen), ist von jeweils 18 bis 20 m langen Anrampungen und zusätzlich 4 Stck. Zwischenpodesten, a´ 1,50 m Länge, auszugehen. Die hieraus zu erwartenden Kosten für die Anrampungen als Holzkonstruktion betragen grob geschätzt je Seite mind. ca. 25.000 Euro. Da die erforderlichen Haushaltsmittel weder bei der Stadt Würselen noch bei der Stadt Herzogenrath in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und eine Genehmigung nach § 99 des LWG notwendig würde, ist aus Sicht der Verwaltung eine behindertengerechte Sanierung der Brücke vor Ende 2015 / Anfang/Mitte 2016 unrealistisch.

 

Weiterhin ist die Sinnhaftigkeit des behindertengerechten Ausbaus der Brücke vor dem spezifischen Hintergrund zu hinterfragen, dass im größeren Umkreis die vorh. topografischen Verhältnisse und die teilw. extrem steilen Wege, Stege und Senken, ein Befahren mit Rollstuhl und Rollator nicht möglich erscheinen lassen. 

 

Im Hinblick darauf, dass der Brücke eine zentrale Funktion und Bedeutung im Freizeitroutennetz zukommt, hält die Verwaltung jedoch eine kurzfristige Reparatur - unabhängig von der weiteren Diskussion einer behindertengerechten Erneuerung der Brücke - für notwendig.

 

Hierzu stehen im Rahmen der Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze und Brücken, exklusive etwaiger Kosten zur Herstellung der Behindertengerechtigkeit, sowohl bei der Stadt Würselen als auch bei der Stadt Herzogenrath ausreichend Gelder zur Verfügung.

 

 

Bürgermeister von den Driesch bezieht sich auf die Fragen des Stadtverordneten Ameis und teilt mit, dass es zur B258n keinen neuen Sachstand gebe. Am 19.09.2014 sollen Prognosezahlen bekanntgegeben werden. Das Thema Tihange werde dann wieder aufgegriffen, sobald sich ein neuer Sachverhalt ergebe.                                                         

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt den Stand der Beschlussausführung zu den im Stadtrat behandelten Angelegenheiten zur Kenntnis.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=656&TOLFDNR=11790&selfaction=print