08.12.2015 - 5 Bebauungsplan III/11-2. Änderung "An der Herren...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fleckenstein begrüßt im Grundsätzlichen die Planung. Er möchte wissen, ob es hier Bäume gebe, die ggf. weichen müssen.

 

Herr Mingers antwortet, dass ihm das nicht bekannt sei. Sollte sich herausstellen, dass hier schützenswerter Baumbestand ist, werde er möglichst geschützt.

 

Herr Becker trägt die Idee der Planungnderung vor, die westliche Fläche, die in der Planung r Stellplätze und Garagen vorgesehen ist, mit der östlichen für Wohnbebauung vorgesehenen Fläche zu tauschen. Die Zufahrt zur neuen Wohnbebauung solle von An der An der Herrenstraß‘ erfolgen. Somit würden die Gebäude eine geschlossene Bebauung an der Straßenseite ermöglichen. Er bittet darum, diese städtebauliche Variante zu visualisieren und die Machbarkeit zu prüfen.

 

Herr Migenda sagt die Prüfung dieser Variante zu.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes III/11-2. Änderung mit der Bezeichnung An der Herrenstraß/Kirchrather Straße. Das Verfahren erfolgt gem. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren), es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja:Einstimmig

Nein:--

Enthaltungen:--

 

Information der Verwaltung:

In einer Mail vom 20.01.2015 hat die Vivawest Wohnen GmbH dem Investor mitgeteilt, dass der Streifen zur Ausfahrt in den Wendehammer nicht zum Verkauf angeboten werde.

Eine Verlagerung der Parkplatzfläche von der östlichen auf die westliche Seite des Baugebietes ist somit nicht möglich, da ohne den v.g. Flächenstreifen eine Erschließung von An der Herrenstraß‘ nicht möglich ist.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=718&TOLFDNR=13561&selfaction=print