15.12.2015 - 21 Informationen und Anfragen

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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch teilt mit, dass es seitens der Verwaltung keine Informationen gebe.

 

Stadtverordneter Kuklik fragt nach, warum eine lltonnengemeinschaft nur mit dem direkten Nachbarn möglich sei und nicht auch mit dem gegenüberliegend wohnenden Nachbarn, obwohl dieser näher wohnt.

 

rgermeister von den Driesch teilt mit, dass dieses Thema an den Zweckverband outgesourct worden sei. Er sichere jedoch zu, dass eine Antwort mit der Niederschrift erfolge.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der Begriff des „Nachbarn“ sollte grundsätzlich nicht allein nach dem rein äeren Merkmal des Angrenzens ausgelegt werden. Denn anders als in anderen Rechtsbereichen (z. B. Baurecht), in denen es stets um die Abwehr von Auswirkungen einer Anlage auf eigene subjektive Rechte geht und in denen die Auslegung des Begriffs „Nachbarn“ an dieser Zielrichtung der jeweils in Betracht kommenden Schutznorm zu orientieren hat, handelt es sich vorliegend nicht darum, eine schädliche Betroffenheit der Beschwerdeführer durch ein Vorhaben Dritter abzuwehren,

 

  • sondern darum, ob sie eine von der Stadtverwaltung nur „benachbarten“ bzw. „aneinander angrenzenden“ Grundstücken/Grundstückseigentümern zugedachte „(Rechts-) Wohltat“, also ein Privileg, für sich in Anspruch nehmen können.

 

Die vorliegende Satzungsregelung, eine Entsorgungsgemeinschaft nur bei aneinander angrenzenden Grundstücken zuzulassen, wird gestützt durch den Sinn und Zweck der Vorschrift.

 

Sie will unter Hinteranstellung von (evtl.) Vorteilen, die Entsorgungsgemeinschaften mit sich bringen mögen (z. B. Gebühreneinsparungen), gewährleisten,

 

  1. dass der auf einem bestimmten Grundstück anfallende Müll in auf diesem Grundstück oder allenfalls  dem räumlich nächstgelegenen, dem „benachbarten“ Grundstück stehende Behältnisse verbracht wird und zu verbringen ist; sie will, anders gewendet, einen „lltourismus auf gemeindlicher Ebene“ vermeiden.

 

  1. Sie kann zudem  - auch im Interesse der Grundstückseigentümer eine klare Zuordbarkeit der in einem Müllbehältniss vorgefundenen Abfälle zu einem bestimmten Grundstückseigentümer sichern.

 

  1. Und sie will im Interesse der Verwaltungspraktibilität auch einen gesicherten Gebühreneinzug ohne weitere vertiefte Überprüfung garantieren, wer gerade mit wem in welchen Jahr eine Entsorgungsgemeinschaft eingegangen ist und wer die Zahlungsverpflichtung übernommen hat.

 

  1. Es kann auch nicht außer Betracht bleiben, dass jedenfalls eine verstärkte Zulassung von Entsorgungsgemeinschaften sich zumindest auf Dauer finanziell zu Lasten derjenigen auswirken kann, die  - aus welchen Gründen auch immer eine solche Entsorgungsgemeinschaft nicht bilden wollen oder auch nicht bilden können und deshalb zum Ausgleich des durch die Bildung der Entsorgungsgemeinschaften (etwa) verursachten Defizits beim Gebührenaufkommen herangezogen werden müssen.

 

  1. Schließlich ermöglicht die vorhandene Regelung rechtssytematisch eine Durchbrechung der Grundsatzregelung, wonach jeder Grundstückseigentümer mindestens einen grauen Restabfallbehälter auf seinem Grundstück bereitstellen muss. Vor diesem Hintergrund ist diese „Ausnahmevorschrift“ sehr eng auszulegen.

 

Die vom Beschwerdeführer vertretene weite Auslegung des Begriffs „benachbart“ oder „aneinander angrenzend“ wird dem nicht gerecht.

 

 

Stadtverordnetem Barth ist aufgefallen, dass die Notrufsäulen an den Herzogenrather Bahnhöfen eingepackt seien. Er wolle wissen, warum das so sei.

 

rgermeister von den Driesch führt aus, dass hier die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG gegeben sei. Eine Beantwortung werde mit der Niederschrift erfolgen.

 

Stadtverordneter Gronowski weist darauf hin, dass auf Gleis 1 des Bahnhofs Herzogenrath-Mitte die Dachbefestigung undicht sei. Dadurch entstünden bei Regen riesige Pfützen und das Wasser würde auf die Gleise laufen. Im Falle von gefrierender Nässe könne es sehr schnell zu Unfällen kommen.

 

rgermeister von den Driesch führt aus, dass die Verwaltung diese Problematik schon mehrmals angemahnt habe. Aber auch hier liege die Zuständigkeit bei der Deutschen Bahn AG. Eine erneute Anmahnung werde aber erfolgen.

 

Stadtverordneter Schlebusch fragt nach, ob eine Behebung des Schadens nicht im Rahmen einer Ersatzvornahme möglich sei.

 

Dies wird seitens der Verwaltung verneint.

 

Stadtverordneter Neitzke merkt an, dass hier eine Gesamtproblematik mit der Deutschen Bahn AG und dem EVS vorliege. Auch die Schließzeiten der Schranken an dem Bahnübergang August-Schmidt-Platz seien zu früh. Hier müsse man auch eine neue Regelung finden.

Er bitte daher darum, nochmals das Gespräch mit der Deutschen Bahn AG und dem EVS zu suchen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Durch die Deutsche Bahn AG ist folgende Stellungnahme bezüglich 1. der Notrufsäulen und 2. dem Dach übersandt:

 

zu Punkt 2: D

Die Problematik des Dachs ist uns bekannt. Es ist angedacht, das Dach spätestens Ende des Ersten Quartals 2016 instand zusetzen.

zu Punkt 1:

Wir nehmen den Aspekt der Sicherheit unserer Kunden an unseren Bahnhöfen sehr ernst und investieren daher jährlich hohe Summen in diesen Bereich. So werden beispielsweise für die Erneuerung unserer Sicherheitszentralen und den geplanten Ausbau der Videotechnik an unseren Stationen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei über 70 Mio. € investiert. Zutzlich werden für den Einsatz von Sicherheitspersonal an unseren Bahnhöfen und die stete Weiterentwicklung unserer Sicherheitskonzepte jährlich 40 Mio. € eingesetzt.

Der Bahnhof Herzogenrath ist von der Fusion der 3-S-Zentralen Aachen und Duisburg mit dem Standort Duisburg betroffen. Diese Maßnahme ist Bestandteil eines bundesweiten Programms zur Optimierung des 3-S-Systems der DB Station&Service AG.

Die in das 3-S-Z-System integrierte Technik des Systems NIS hat allmählich die Lebenszyklusgrenze erreicht. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass die Fördermittelbindungsfrist für dieses Projekt im Raum Aachen mittlerweile abgelaufen ist.

Nach unseren Analysen sind zudem mehr als 99,9 Prozent der Rufe, die über die Notruftaste der NIS eingehen, Fehlbedienungen.

Aus diesen Gründen wird zzt. überprüft, ob NIS zukünftig noch Bestandteil des 3-S-Z-Systems der Deutschen Bahn erforderlich sind.

Die in den letzten Jahren an allen Bahnhöfen und Haltepunkten umgesetzte Ausstattung mit zeitgemäßer Kundeninformationstechnik wie Lautsprecher und Fahrgastinformationsanlagen mit dynamischen Zuganzeigern auf fast jedem Bahnsteig, sichern die adäquate und zeitgerechte Information unserer Kunden. Weiterhin ist statistisch gesehen jeder unserer Kunden im Besitz eines Mobilfunkgetes. Hierfür haben wir einige hochwertige digitale Möglichkeiten, wie den DB Navigator und weitere App-basierte Anwendungen entwickelt und für die Information der Reisenden verfügbar gemacht. Unsere weiterentwickelte Servicelandschaft sowie deren Produkte und Leistungen sichern in Zukunft die optimale und zeitnahe Information.

Zurzeit gibt es bundesweit Überlegungen, die technischen Informationsmedien dem Nutzungsverhalten unserer Kunden anzupassen. Da hier sehr unterschiedliche und individuelle Ansprüche von Reisenden berücksichtigt werden müssen und eine zukünftige Regelung nicht den Bereich des Kreises Aachen, sondern alle Bahnhöfe in Deutschland betreffen würde, bitten wir um Verständnis, dass wir uns für diese Abstimmung auch die entsprechende Zeit nehmen.

Als DB führen wir zu diesen Themen mit Aufgabenträgern, Zweckverbänden und Fördergebern des ÖPNV intensive Gespräche.

 

Bezogen auf den Bahnübergang in Merkstein wird seitens des EVS Folgendes mitgeteilt:

Der Bahnübergang „Geilenkirchener Straße“ am August-Schmidt-Platz wird von beiden Richtungen für den Bahnverkehr in unterschiedlicher Art gesichert.

Aus Richtung Herzogenrath erfolgt die Einschaltung direkt durch den Zug und muss bereits bei Erreichen des Haltepunktes „August-Schmidt-Platz“ gesichert sein. Für nichtbahntechnisch ausgebildete Personen ist dies oft nicht verständlich, entspricht aber den gesetzlichen Grundlagen/Notwendigkeiten.

Aus der Richtung Alsdorf wurde im Rahmen der Begegnungsstelle Merkstein 2015 ein Deckungssignal (Ausfahrsignal Merkstein) errichtet. Hier erfolgt die Einschaltung durch den Fahrdienstleiter in Kombination mit dem Anrückkontakt. Die Sicherung des Bahnübergangs muss erreicht sein, bevor der Zug das Einfahrsignal (vor der Fußngerunterführung nach Alsdorf Busch) passiert. Hierzu wurde in den Koordinierungsrunden zur Ringbahn berichtet.

Aufgrund der komplexen Sicherung des Bahnübergangs in Kombination mit der Straßenlichtsignalanlage ist in jeder Richtung die Aufenthaltsdauer des Zuges an den vorgelegenen Haltepunkten („Alsdorf Busch“ oder „August Schmidt Platz“) beeinflusst.

Hier kann es zu Abweichungen bei den Schließzeiten kommen. In der Regel sollten diese aber größtenteils konstant sein.

 

 

Stadtverordneter Dr. Fasel teilt mit, dass er aus einem Flyer der SPD entnommen habe, dass es im Verwaltungsbereich eine Strukturreform dahingehend geben werde, dass die Fachbereichsstrukturen sukzessive aufgelöst werden sollten und eine Rückkehr zur Ämterstruktur erfolge. Er wolle wissen, wann seitens des Bürgermeisters beabsichtigt gewesen sei, die Fraktionen darüber zu informieren.

 

rgermeister von den Driesch erwidert, dass ihm grundsätzlich die Personalorganisation obliege. Er habe die Fraktionen bereits im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs informiert, dass er generell zur Ämterstruktur zurückkehren wolle. Die Kombination von Beigeordneten und Fachbereichsleitern bereite zu viele Kompetenzprobleme. Zudem müssten die Personalkosten gedeckelt werden. Es gebe momentan zu viele „uptlinge“. Da es weiterhin Beigeordnete gebe, werde eine Nachbesetzung der Fachbereichsleiterstellen nicht mehr erfolgen, sobald diese in den Ruhestand gingen. Die Umsetzung solle mittelfristig erfolgen.

 

Stadtverordneter Günter Prast fragt nach, was bei dem Abschlussgespräch mit dem Gemeindeprüfungsamt  (GPA) heraus gekommen sei.

 

Stadtkämmerer Schlösser führt aus, dass der Jahresabschluss 2010 gebilligt worden sei. Es seien einige kleinere Probleme aufgetreten, die in den Folgejahren aber beachtet worden seien.

Sobald der Prüfbericht vorliege, werde er diesen den Fraktionen zuleiten.

 

rgermeister von den Driesch ergänzt, dass Frau Hess vom GPA die Kolleginnen und Kollegen, die mit der Erstellung der Jahresabschlüsse betraut seien, ausdrücklich gelobt habe. Man habe sehr gut zusammen gearbeitet. Nach Möglichkeit sollten die Abschlüsse der Jahre 2011 und 2012 zusammengelegt werden, damit im Jahr 2016 auch der Jahresabschluss 2013 geprüft werden könne. Dies zeige auch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem GPA. Er zeige sich daher zuversichtlich, dass der Fahrplan bezüglich der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse eingehalten werden könne.

 

Stadtkämmerer Schlösser teilt noch mit, dass es eine Verfügung der Bezirksregierung Köln gebe, die er den Fraktionen per E-Mail zukommen lassen würde. Die Zuschüsse für die Vereine seien alle frei gegeben worden. Jedoch habe die Bezirksregierung das komplizierte Verfahren gerügt, so dass ab 2016 eine vereinfachte Verfahrensweise zum tragen komme.

 

Stadtverordneter Dr. Fasel fragt nach, wie der Sachstand in Bezug auf das „Klösterchen“ sei.

 

Ihm wird seitens des Technischen Beigeordneten Migenda mitgeteilt, dass die Unterlagen noch in Prüfung seien.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Bürgermeister von den Driesch den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.00 Uhr.

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