14.04.2015 - 12 Erneuerung/Instandsetzung/Abriss der Brücke Pil...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Dr. Fasel erläutert, dass der Beschluss die Brücke zu entfernen, in der Belkerung für viel Aufregung gesorgt habe. Er begründet deshalb den Antrag der Fraktionen ndnis 90/Die Grünen, Die Linke, Piratenpartei und FDP vom 02.03.2015 mit der Aussage, dass man entschlossener und phantasievoller an die Frage herangehen sollte, wie die Brücke möglichweise ersetzt werden könne. Er nne sich deshalb mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht einverstanden erklären, zumal die Verwaltung aus seiner Sicht zu wenig Zeit hatte, alle aufgezeigten Optionen ausführlich und gewissenhaft zu prüfen. Es gehe ihm im Kern darum, die bestehenden Auflieger der Brücke weiter zu nutzen und nur das Element, welches entnommen werde, durch ein anderes Element, z.B. eine Leichtbaufußngerbrücke, zu ersetzen. Hier träfen beispielsweise die Annahmen der Verwaltung hinsichtlich der Brückenlänge gar nicht zu.

 

Dann bezieht er sich auf die Aussagen der Verwaltung zu einem glichen Bahnübergang und weist darauf hin, dass es an der Strecke bereits viele Bahnübergänge gäbe. Hier lapidar auf die negative Stellungnahme der Deutschen Bahn zu verweisen und damit die weitere Verfolgung dieser Option komplett auszuschließen, halte er für fragwürdig. Es komme bei solchen Sachverhalten darauf an, wie man mit der Sache umgehe und wie viel zur Durchsetzung der städtischen Interessen unternommen werde.

 

Als Drittes fügt er den bereits im Antrag genannten Optionen eine weitere hinzu.

 

Es bestünde die Möglichkeit über die Anmietung einer Brücke nachzudenken, wie sie im Selfkant von Straßen.NRW genutzt werde. Er bittet diese Eventualität in die Prüfungen einzubeziehen, u.a. wie z.B. eine von Fußnger begehbare Mietbrücke in die bestehenden Auflieger eingehängt werden könne und welche Kosten hierfür entstünden.

 

Zum Beschlussvorschlag beantragt er, dass über die einzelnen Punkte, einschließlich Punkt 3 Mietbrücke,  getrennt abgestimmt werde.

 

Zu den Punkten 1 und 2 beantragt er über den im Antrag der Fraktionen genannten Beschlussvorschlag abzustimmen. Zu Punkt 3 beantragt er die Verwaltung mit der Prüfung der Option und Vorstellung im Ausschuss zu beauftragen.

 

Stadtverordneter Gronowski erkundigt sich, ob der Antrag vom 02.03.2015 heute das erste Mal im Ausschuss thematisiert werde.

 

Dies wird vom Stadtverordneten Dr. Fasel bejaht.

 

Stadtverordneter Gronowski stellt heraus, dass man unter den Anwesenden in der Vergangenheit überein gekommen sei, dass jeder politische Antrag erst zur Prüfung dem Ausschuss vorgelegt werden solle, und dann der Ausschuss selber entscheide, ob sich hieraus ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung ergäbe. Vor diesem Hintergrund sei er der Auffassung, dass in der heutigen Sitzung vom Ausschuss zunächst entschieden werden müsse, ob der Antrag vom 02.03.2015 von der Verwaltung überhaupt bearbeitet werden solle oder nicht. Insoweit habe die Verwaltung in ihrer kurzen Beratungsvorlage bereits einen Schritt zu viel gemacht.

 

Weiter führt er zur Brücke aus, er habe die Information, dass bei einem Rückbau der Brücke die Bahn die Forderung erhoben habe, dass auch die Pfeiler entfernt werden müssten. Er bittet die Verwaltung um Auskunft, ob diese Information richtig sei. Wenn ja, bittet er die Aussage der Bahn der Niederschrift beizufügen. Die Stellungnahme der Bahn sei wichtig um Klarheit zu schaffen, dass der alte Standort aufgrund der Forderungen der Deutschen Bahn aufgegeben werden müsse.

 

Fachbereichsleiter Kalmbach antwortet, dass den Gegebenheiten zu den Stützen eine konkrete Anfrage bei der Deutsche Bahn zugrunde liege.

 

In der Tat seien bei einem Rückbau und anschließender weiteren Verwendung alle aktuell geltenden Normen einzuhalten (z.B. das Lichtraumprofil). In einem Abstand von 3,50 m ab Gleisachse dürften u.a. keine Einbauten mehr bis zu einer Tiefe von 1,50 m erfolgen.

 

Die aktuell vom Ausschuss beauftragte Maßnahme laufe aber als separates Projekt. Dies bedeute, es sei ohnehin vorgesehen die Brücke durch eine Fußnger- und Radfahrerbrücke in Leichtbauweise zu ersetzen. In Leichtbauweise, um Kosten zu sparen. Das damalige Ing.-Büro habe noch in konventioneller Bauweise kalkuliert.

 

Er werde erneut Kontakt mit der Bahn aufnehmen um zu eruieren, welches Zeitfenster man dort womöglich als zulässig erachte, zwischen Kappung des Oberbaus und einem zügigen Neubau. Vielleicht läge hier noch eine Chance, dass die Bahn unter Umständen mit einer Ausnahmeregelung kooperieren würde, um an gleicher Stelle Ersatz ohne Einhaltung der neuen Regelungen errichten zu können. Sollte dies nicht möglich sein, müsste bei einem Neubau das neue Lichtraumprofil bedient werden, so dass die Stützen tatsächlich im Weg stünden und entfernt werden müssten. Noch schlechter sei die Situation, wenn die Bahn ein weiteres Gleis an der Stelle verlegen wollte. Auch hier müsste die Stadt zurückbauen.

 

Das Ergebnis seiner Bemühungen gebe er zu Protokoll.

 

Information der Verwaltung:

 

Die Anfrage bei der Deutschen Bahn AG ist gestellt. Zum Zeitpunkt der Fertigung der Niederschrift lag eine Antwort der Deutschen Bahn AG noch nicht vor. Die Verwaltung wird nach Erhalt der Stellungnahme umgehend berichten.

 

Zu der angesprochenen Option „Mietbrücke“ werde die Verwaltung Informationen und Kosten ermitteln, weil er hier evtl. eine glichkeit sehe übergangsweise auch im Nothaushalt handlungsfähig zu sein.

 

Er weist noch zur allgemeinen Information darauf hin, dass in allen Fällen das Eisenbahnkreuzungsgesetz zu beachten sei, was zur Folge habe, dass bei jedem Bauteil (u.a. Stützpfeiler), insbesondere die spezifischen Forderungen der Deutschen Bahn AG zusätzlich zu berücksichtigen seien (u.a. erweiterte Sicherheitsanforderungen).

 

Sachkundiger Bürger Dautzenberg fasst zusammen, dass alle bisherigen geschilderten Tätigkeiten der Verwaltung aufgrund der Beschlusslage des Ausschusses zum Abriss der Brücke durchgeführt wurden. Er halte dies auch für zielführend. Ein schienengleicher Weg sei schon allein aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Es gäbe bereits einen klaren Beschluss des Ausschusses, so dass er keinen Handlungsbedarf dafür sehe, heute einen weiteren Beschluss zu fassen.

 

Stadtverordneter Ameis fühle sich aufgrund der Ausführungen der Verwaltung ermutigt, dass kurzfristig eine Lösung in der Sache gefunden werde. Er zieht aus den Äerungen des Stadtverordneten Gronowski und des Sachkundiger Bürger Dautzenberg jedoch sein Fazit, dass die Große Koalition kein Interesse an einer Erneuerung der Brücke habe.

 

Technischer Beigeordneter Migenda erklärt, er habe eine völlig andere Wahrnehmung der Dinge erfahren. Die Verwaltung habe bereits aus den vorhergehenden Sitzungen des Ausschusses mitgenommen, dass sehr wohl Alternativen für die Brücke bzw. den Erhalt der Brücke geprüft werden sollen, was auch schon parallel umgesetzt wurde. Vor diesem Hintergrund seien die Sachverhalte, die in dem Antrag der Fraktionen erwähnt wurden, nicht gänzlich neu, was auch der Beratungsvorlage zu entnehmen sei.

 

Weiter schließt er sich den Ausführungen des Sachkundigen Bürgers Dautzenberg zu einem schienengleichen Übergang an. Die Strecke sei hoch frequentiert, so dass zur Sicherheit aufwändige und kostenintensive Signaltechnik zum Einsatz kommen müsste. Diese Kosten müssten wiederum von der Stadt Herzogenrath getragen werden. Zusammenfassend halte er die Strecke für zu gefährlich.

 

Stadtverordneter Dr. Fleckenstein stellt noch einmal klar, dass der Ausschuss sich für einen Ersatz der Brücke ausgesprochen habe und zwar für Fußnger und Radfahrer. Dies gehe über den heutigen Antrag vom 02.03.2015 hinaus, der nur von einer Fußngerbrücke ausginge.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Zunächst lässt der stellv. Ausschussvorsitzende über den Antrag und Beschlussvorschlag des Stadtverordneten Dr. Fasel, die Verwaltung möge mit der Prüfung des Einsatzes einer Mietbrücke als dritte Option beauftragt werden, abstimmen.

 

Sodann fasst der Bau- und Verkehrsausschuss den folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeiten des Einsatzes eine Mietbrücke zu prüfen und die Kosten hierfür dem Ausschuss darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:Einstimmig

Nein-Stimmen:-

Enthaltungen:-

 

Anschließend lässt der stellv. Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Verkehrsausschuss lehnt den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und der Piratenpartei vom 02.03.2015 ab.

Zu 1.) Die hier benannten Beispiele betreffen Bachquerungen mit geringer Spannweite. Die Brücke am  Pilgramsweg überspannt jedoch einen Geländeeinschnitt von rd. 40 m Breite und muss bspw. u.a. den Anforderungen aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz genügen. Davon unabhängig beabsichtigt die Verwaltung im Rahmen des künftigen Neubaus eine wirtschaftliche Leichtbauvariante zu favorisieren.

Zu 2.) Nach erster Recherche der Verwaltung (telefonische Anfrage / Mail-Anfrage bei der Deutschen Bahn AG) ist eine Genehmigung einer neuen schienengleichen Gleisquerung im Bereich der Hauptstrecke Aachen / Düsseldorf weitestgehend ausgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:16

Nein- Stimmen:  5

Enthaltungen:  -