22.10.2015 - 3 Alltagsintegrierte Sprachförderung bei der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Integrationsrates
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Do., 22.10.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau von Wnuck stellt die Grundlagen der alltagsintegrierten Sprachbildung und deren Umsetzung in der Stadt Herzogenrath vor.
Im Vordergrund steht dabei die sprachliche Förderung eines Kindes im Alltag, die in zwei Stufen umgesetzt wird:
- Einstellung von Sprachförderkräften in den bezuschussten Kindergärten (hiervon ein städtischer Kindergarten),
- Fortbildung für die pädagogischen Fachkräfte im Elementarbereich; Schulung aller MitarbeiterInnen in den städtischen Kitas bis Mai 2016.
Die Förderung der Schulung durch das Land kann von allen Trägern in Anspruch genommen werden. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2019 in Kraft.
Die Gesamtkosten der Schulungen im städtischen Bereich (inklusive Tagespflegepersonen) betragen für die kommenden drei Jahre ca. 12.000,00 Euro.
Durch die Landesmittel sind jeweils 3000,00 Euro pro Jahr refinanziert.
So ist es auch Elterninitiaven möglich, die entstehenden Kosten bei Zusammenschluss fast vollständig zu refinanzieren.