10.05.2016 - 13 Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch ruft den TOP auf.

 

Stadtverordneter Baumann bezieht sich auf Seite 2, 2 Spalte, zur Anlage. Es handele sich hier nach den Erläuterungen um Fördermittel der StädteRegion und fragt, ob diese zurückgezahlt werden müssten, oder warum hier eine außerplanmäßige Erhöhung veranschlagt worden wäre. Er sei der Ansicht, da es sich um Fördermittel handele, müsse man doch eher im plus als im Minus buchen.

rgermeister von den Driesch antwortet, dass es sich in der Anlage um die Ausgabeposition handele, zu der es eine entsprechende Einnahmeposition geben würde. Es handele sich hier um die Verwendung der Fördermittel.

Stadtkämmerer Schlösser teilt mit, dasr die Ausgabe kein Ansatz im Haushalt gebildet worden wäre. Da es nun zu einer nicht veranschlagten Ausgabe gekommen wäre, hätte diese außerplanmäßig veranschlagt werden müssen. Die Vorlage sei rein nachrichtlich.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt gemäß § 83 II, S. 1, 2. Halbsatz GO NRW i. V. m. dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2015 die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im vierten Haushaltsvierteljahr 2015 bis zum Ende des Wertaufhellungszeitraums am 31.03.2016 entstanden sind, zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage