24.05.2016 - 8 Bebauungsplan II/58 "Erweiterung Finkenstraße"H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Fleckenstein fasst zusammen, dass die Erweiterung Finkenstraße bereits seit geraumer Zeit Thema sei. Der von Bürgern eingereichte Alternativvorschlag der “2-Sackgassen-Lösung“ sei nochmals geprüft und Straßen.NRW ebenfalls erneut um eine Stellungnahme gebeten worden. In seiner Stellungnahme habe Straßen.NRW bestätigt, dass sie an der Forderung einer Linksabbiegespur auf der L 259 bei Anschluss der erweiterten Finkenstraße an die L 259 festhalte.
Er bezieht sich ebenfalls auf die Stellungnahme der Polizei, in der der Verzicht einer Sackgasse aus kriminalpräventiven Gesichtspunkten befürwortet werde. Da endlich die Rechtsgrundlage für eine Wohnbebauung hier geschaffen werden solle, werde sich die SPD dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen. Er bittet jedoch um Prüfung, ob der Spielplatz auch an anderer Stelle untergebracht werden könne. Sollte die Prüfung ergeben, dass dies nicht möglich sei, müsse die heute vorgesehene Lage so angenommen werden. Die geplante Größe des Spielplatzes bezeichnet er als vernünftig.
Herr Migenda antwortet, dass die Bitte um Prüfung aufgenommen werde. Er weist jedoch darauf hin, dass bei Verlegung des Spielplatzes eine erneute Offenlage erforderlich werde.
Frau Herzner erkundigt sich, in welcher Größe das Regenrückhaltbecken vorgesehen sei. Bezüglich der Abwägung der vorgeschlagenen “2-Sackgassen-Lösung“ ist sie der Ansicht, dass es sich hier eher um ein bürokratisches Problem handele und lediglich das Ortseingangsschild umgesetzt werden müsse. Sie befindet die Stellungnahme von Straßen.NRW als nicht bürgerfreundlich, sondern ebenfalls eine bürokratische Reaktion auf das Begehren der Bürger.
Herr Mingers verweist darauf, dass die Verwaltung in ihrem Abwägungsvorschlag deutlich dargelegt habe, warum der Spielplatz genau an der jetzt geplanten Stelle realisiert werden solle. Er betont, dass der Spielplatz nicht nur für die Nutzung der hier zu erwartenden neuen Familien gedacht sei, sondern auch das derzeitige Spielflächendefizit, das im Umfeld besteht, abdecken solle. Er sagt eine nochmalige Prüfung der Lage des Spielplatzes zu. In der nächsten Sitzung werde hierzu Stellung genommen.
Herr Migenda widerspricht der Einschätzung, dass die Fragestellung “2-Sackgassen-Lösung“ ein eher bürokratisches Problem sei. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung im Abwägungsprozess selbstverständlich auch die Anliegen der Bürgerschaft berücksichtige, die Abwägung selber jedoch immer im Rahmen der Gesetze erfolgen müsse. Darüber hinaus stellt er heraus, dass es zu diesem Punkt auch unterschiedliche Meinungen der Bürger und somit auch Stimmen gebe, die die vorgesehene Lösung ohne Anbindung der Finkenstraße an die L 259 begrüßen.
Er verweist darauf, dass die “2-Sackgassen-Lösung“ für die Feuerwehr ein Problem darstelle, da die GPS-Verortung dann nicht einheitlich sei.
Auf die Frage der Größe des außerhalb des Bebauungsplanes geplanten Regenrückhaltebeckens teilt er mit, dass gesamt ca. 900 m² Fläche benötigt werden, um das eigentliche Becken von rund 650 m² anlegen zu können. Zu diesem Thema sei die Verwaltung noch in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur.
Herr Ameis bedauert, dass die große Koalition die Bitte abgelehnt habe, das Petitionsergebnis abzuwarten.
Bezüglich der zu erwartenden umfangreichen Baumaßnahmen für das Regenrückhaltebecken ist er der Ansicht, dass im Rahmen dieser Maßnahmen auch die Linksabbiegespur auf der L 259 hätte abgewickelt werden können.
Er möchte wissen, ob ein Gehweg auf der L 259 möglich sei.
Herr Migenda erläutert, dass der Bebauungsplan einen fußläufigen Stich vom Wendehammer zur Amstelbachstraße vorsehe. Dieser könne jedoch noch nicht umgesetzt werden, da die hierfür erforderlichen baulichen Voraussetzungen auf der L 259 heute nicht gegeben seien. Daher werde der Status quo, bezogen auf Anschluss und Gehweg, auf der L 259 zunächst gehalten.
Herr Billmann ist der Ansicht, dass der Bebauungsplan bereits lange diskutiert worden sei und die Bürger nun endlich nach jahrelanger Verzögerung bauen sollen können. Er verweist auch darauf, dass mit Anschluss der Finkenstraße an die L 259 auch über die Anpassung des Tunnels gesprochen werden müsse. Er stellt fest, dass die L 259 nun mal nicht geeignet sei und man sich schweren Herzens hieran halten müsse. Bezüglich der Prüfung des Spielplatzes betont er, dass sich hierdurch keine Verzögerung mehr für das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ergeben dürfe. Er teilt mit, dass es das Gefühl habe, dass nicht alle die Örtlichkeiten gut kennen.
Bezüglich des Ergebnisses des Petitionsausschusses merkt Herr Migenda an, dass er davon ausgehe, dass Arbeit und Abwägung der Verwaltung positiv gesehen werde.
Herr Mathieu bemerkt, dass der OD-Stein für die geschlossene Ortschaft bestimmend sei und nicht das Ortsschild. Für ihn sei es unbürokratisch, den OD-Stein lediglich um wenige Meter zu verschieben.
Herr Mingers widerspricht dem und erläutert, dass der OD-Stein an die Stelle der Landesstraße gesetzt werde, wo eine beidseitige Bebauung vorhanden sei. Für Straßenabschnitte mit einseitiger Bebauung würden andere Kriterien gelten.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt
1.die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen (Anlage 1)
2.folgende geringfügige Änderungen in Bebauungsplan/Begründung/Textliche Festsetzungen:
2.1Änderung in der Festsetzung der Beseitigung des Niederschlagwassers
(Nr. 4. der Textlichen Festsetzungen und Nr. 4.2 der Begründung)
2.2Anpassung der Straßenhöhen
(Zeichnerische Darstellung im Bebauungsplan)
2.3Reduzierung der Flächen für Garagen seitlich des nördlichen Fuß- und Radweges
(Zeichnerische Darstellung im Bebauungsplan)
2.4Hinweis ‘Kampfmittelräumdienst‘
(Nr. 8 der Textlichen Festsetzungen/Hinweise und Nr. 8 der Begründung)
3.die erneute (verkürzte und beschränkte) öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes II/58 "Erweiterung Finkenstraße" gem. § 4a (3) BauGB
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
2
|
(wie Dokument)
|
643,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
8,3 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
20,9 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
455,1 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
337,2 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
56,2 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
300,1 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
178,6 kB
|