27.05.2008 - 2 Gültigkeit der Wahl des hauptamtlichen Bürgerme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Wahlprüfungsausschuss
- Datum:
- Di., 27.05.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Die Gültigkeit der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Herzogenrath am 24.02.2008 wurde gem. § 46 b i. V. m. § 40 Kommunalwahlgesetz durch den Wahlprüfungsausschuss vorgeprüft.
Einsprüche gegen das Wahlergebnis lagen nicht vor. Die Prüfung von Amts wegen gem. § 40 Abs. 1Buchstaben. a – c Kommunalwahlgesetz ergab ebenfalls keine Beanstandungen.
Der Stadtrat erklärt deshalb die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Herzogenrath vom 24.02.2008 gem. § 46 b i. V. m. § 40 Abs. 1 d Kommunalwahlgesetz für gültig.
Der Bürgermeister darf an der Beratung und Entscheidung der Vertretung seiner Wahl nicht mitwirken.