27.05.2008 - 2 Gültigkeit der Wahl des hauptamtlichen Bürgerme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Vorsitzender Wolfgang Goebbels erläutert die Beratungsvorlage und teilt mit, dass innerhalb der Einspruchsfrist Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden.

 

Anschließend bittet er den Wahlprüfungsausschuss um Beschlussfassung im Sinne des Vorschlags der Verwaltung.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Die Gültigkeit der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Herzogenrath am 24.02.2008 wurde gem. § 46 b i. V. m. § 40 Kommunalwahlgesetz durch den Wahlprüfungsausschuss vorgeprüft.

Einsprüche gegen das Wahlergebnis lagen nicht vor. Die Prüfung von Amts wegen gem. § 40 Abs. 1Buchstaben. a – c Kommunalwahlgesetz ergab ebenfalls keine Beanstandungen.

 

Der Stadtrat erklärt deshalb die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Herzogenrath vom 24.02.2008 gem. § 46 b i. V. m. § 40 Abs. 1 d Kommunalwahlgesetz für gültig.

 

Der Bürgermeister darf an der Beratung und Entscheidung der Vertretung seiner Wahl nicht mitwirken.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              einstimmig                           

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=78&TOLFDNR=1043&selfaction=print