22.09.2016 - 4 Vorstellung des Aufgabengebietes Beistandschaften
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 22.09.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende, Herr Knehaus, begrüßt Frau Herbst und Herrn Peters als die für Beistandschaften zuständigen Beschäftigten des Jugendamtes und erteilt diesen das Wort.
Nach dem Vortrag über das Arbeitsgebiet „Beistandschaften“ bedanken sich Herr Knehaus und Herr Becker für die interessanten Ausführungen.
Herr Becker stellt fest, dass die Mitarbeiter des Sachgebietes ansonsten eher im Hintergrund stünden und begrüßt es, dass die Gelegenheit wahrgenommen worden sei, diesen wichtigen Aufgabenbereich auch einmal im JHA vorzustellen.
Herr Mathieu schließt sich dem Dank an und erkundigt sich,
a) wie viele Väter ihre Vaterschaft „problemlos“ anerkennen und
b) wie man sich das Anerkennungsprocedere praktisch vorstellen müsse.
Herr Peters stellt fest, dass der überwiegende Teil der Vaterschaftsanerkennungen problemlos verlaufe. Vom Verfahren her werde zunächst eruiert, ob der vermeintliche Vater – sofern er Zweifel an der Vaterschaft hege oder einfach letzte Sicherheit wünsche – einen „privaten“ Vaterschaftstest durchführen lassen wolle. Dieser Test erfahre zwar keine gerichtliche Anerkennung, die dann aber in der Regel auch nicht nötig sei, wenn der Test positiv ausfalle und der Vater entsprechend anerkenne. Andernfalls kommt es auf Antrag in der Regel der Mutter zur Beistandschaft und die Vaterschaft wird im Rahmen einer Anhörung bei Gericht ermittelt. Hier kommt es entweder zur Anerkennung oder das Gericht ordnet ein Gutachten zur Feststellung der Vaterschaft an, welches dann verbindlich ist.