22.09.2016 - 5 Spielflächenbedarfsplanung und Spielleitplanung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 22.09.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barth stellt zu Beginn der Diskussion fest, dass es sich bei der Vorlage allein um eine erste quantitative Auswertung handele, die letztlich natürlich nicht ausreichend sei. Manche Plätze hätten beispielsweise sozialraumübergreifende Bedeutung und könnten als solche nicht dem kleinräumigen Versorgungskonzept zugeordnet werden. Wichtig sei aus seiner Sicht die Prognose von IT NRW, dass bis zum Jahr 2030 mit keinem Rückgang der Bevölkerung in Herzogenrath zu rechnen sei. Klar sei auch die Notwendigkeit, zu einer Mittelfreigabe zu kommen. Die Mittelsperrung führe zu Problemen, für die weder er selbst Verständnis habe, geschweige denn bei der Bevölkerung erwarten könne: defekte Spielgeräte müssten ohne Ersatz demontiert werden und die Spielplätze würden so in ihrer maßgeblichen Funktion unangemessen eingeschränkt.
Anschließend formuliert Herr Barth Änderungsvorschläge bezüglich des Beschlusses zu den Ziffern 1 und 3, die in der Beschlussfassung Berücksichtigung finden:
a) Ergänzung zu Ziffer 1:
„Er beauftragt die Verwaltung die Kommunalaufsichtsbehörden aufzufordern, die bisher gesperrten Haushaltsmittel zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf der Grundlage der vorgelegten Spielflächenbedarfsplanung frei zu geben.
b) Änderung zu Ziffer 3:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, ein qualitatives Detailkonzept zur
Spielleitplanung zu erstellen und dieses in einer der ersten Sitzungen im Jahr 2017 vorzu-
stellen.
Herr Becker schließt sich mit dem Vorschlag an, den zweiten Satz zu Ziffer 4 ersatzlos zu streichen. Er führt aus, dass die Angaben zu den Bolzplätzen so nicht vollständig seien, da es an diesen Plätzen beizeiten u.a. zu Mehrfachnutzungen z.B. durch Sport-, aber auch durch Schützenvereine komme. Er erwarte, dass diese Aspekte bei der qualitativen Planung berücksichtigt werden.
Herr Philippengracht reflektiert auf den Auftrag aus dem HuFa, den Spielflächenbedarf zu überprüfen und sieht diesen Auftrag als einen ersten Schritt in eine umfassende Spielleitplanung mit der Vorlage erfüllt. Dass die qualitative Planung ein wesentlicher Teil des Gesamtkonzepts sein müsse, stehe auch aus Sicht der Verwaltung außer Frage. Von daher seien die nächsten Schritte in diese Richtung bereits grundsätzlich skizziert. Im übrigen seien die bislang herausgearbeiteten Überbedarfsflächen in der Größenordnung von rund 1.200 qm bei einer Gesamtfläche von fast 50.000 qm überschaubar. Dass auch die Bolzplätze einer tiefergehenden Untersuchung bedürfen sehe die Verwaltung ebenfalls.
Herr Mathieu greift den Faden auf und erklärt, dass eine Überbedarfsfläche von 2 % sicher nicht entscheidend sein könne. Zum anderen sei zu bedenken, dass die Flächen teilweise von sehr unterschiedlicher Größe seien, so dass der eine Spielplatz vielleicht etwas kleiner, dafür ein anderer aber größer ausfalle. Mit Blick auf die Bolzplätze regt Herr Mathieu an, diesen Aspekt mit der Sportflächenbedarfsplanung zu koordinieren.
Herr Becker nimmt Bezug auf den Spielplatz am Weiher an der Bergerstraße und vertritt in Anlehnung an die Ausführungen des Herrn Barth die Auffassung, dass durch die Bestückung aus Mitteln der Tourismusförderung der Städteregion dieser Platz wiederum eine andere Bedeutung habe und deshalb zumindest nicht in die kleinräumige Flächenberechnung aufgenommen werden dürfe.
Beschluss
Beschluss:
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass nach den derzeit vorliegenden Spielflächen- und Planungsdaten in Verbindung mit den Vergleichswerten aus der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW eine leicht überdurchschnittliche Anzahl von Spielplätzen bei gleichzeitig unterdurchschnittlicher Anzahl von Spielgeräten je 1000 m² Spielplatzfläche sowie eine unterdurchschnittliche Flächengröße der Spielplätze je Einwohner unter 18 Jahren vorhanden sind. Er beauftragt die Verwaltung die Kommunalaufsichtsbehörden aufzufordern, die bisher gesperrten Haushaltsmittel zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf der Grundlage der vorgelegten Spielflächenbedarfsplanung frei zu geben.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt bei künftigen Neu- bzw. Überplanungen von Spielplätzen weiterhin eine Kombination aus der bisher angewandten Berechnungsformel (9 m²/10m² pro Kind im Radius 400 m Fußweg) sowie den Empfehlungen des Innenministers (Runderlass vom 31.07.1974 in der aktuellen Fassung) von 2,4 m² pro Einwohner anzuwenden. Er beauftragt die Verwaltung, diese Planungsgrundlage in die Erstellung des qualitativen Detailkonzeptes zur Spielleitplanung aufzunehmen.
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, ein qualitatives Detailkonzept zur
Spielleitplanung zu erstellen und dieses in einer der ersten Sitzungen im Jahr 2017 vorzustellen.
- Der Jugendhilfeausschuss legt für die Bolzplätze einen Höchstwert von in der Regel 800 m² pro Bolzfläche fest.
- Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass die vorhandenen Flächen für die Skateranlagen und den Abenteuerspielplatz „Broichbachtal“ ausreichend sind und in dem derzeitig vorhandenen Flächenumfang bestehen bleiben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
404,8 kB
|