17.11.2016 - 4 Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Do., 17.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch schlägt vor § 7 (5) in so fern zu ändern, dass nicht jedes Mitglied der Gesellschafterversammlung einzeln berechtigt sein sollte, eine Versammlung einzuberufen. Vielmehr solle der Haupt-und Finanzausschuss eine Mindestanzahl festlegen.
Er berichtet ferner, dass dem Hinweis der Kommunalaufsicht entsprochen werden solle, die Verwaltungsgesellschaft schlanker zu gestalten. Dies könne ähnlich wie bei der EBC Beteiligung GmbH erfolgen, in der die beiden Bürgermeister der beiden Kommunen Herzogenrath und Kerkrade vertreten sind, die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der EBC GmbH & Co. KG aber als Gäste an den Sitzungen teilnehmen.
Stadtverordneter Dr. Manfred Fleckenstein weist daraufhin, dass die Option eingeräumt werden sollte, dass die Stadtentwicklungsgesellschaft Gebäude an die Stadt Herzogenrath vermieten dürfe. Der 1. Beigeordnete Hubert Philippengracht teilt dazu mit, dass dies noch geprüft werde.
Bürgermeister von den Driesch ergänzt, dass hier unterscheiden werden müsse zwischen sog. „Inhouse-Geschäften“ und wirtschaftlicher Betätigung auf dem Immobilienmarkt.
Stadtverordneter Walter Mathieu weist auf die Stellungnahme der IHK hin, die privatwirtschaftliche Tätigkeiten der Stadtentwicklungsgesellschaft ausschließt.
Stadtverordneter Dieter Gronowski dankt der Verwaltung für die vorbereitenden Arbeiten und bittet die diskutierten Änderungsvorschläge für die weitere Beratungsfolge einzuarbeiten.
Beschluss
Beschluss:
Beschlussvorschlag für den Wirtschaftsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Wirtschaftsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Herzogenrath, wie folgt zu entscheiden:
- Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath
- Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) eine Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath, deren einziger Geschäftsanteil von der Stadt Herzogenrath gehalten wird.
- Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath sowie als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung deren Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt der entsprechenden Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen.
- Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath
- Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath und deren Kommanditistin die Stadt Herzogenrath ist.
- Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath sowie als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung deren Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt einer Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.
- Der Stadtrat stimmt der Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 3 Mio. € an die Stadtentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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