22.11.2016 - 6 Friedhofs- und Bestattungswesen hier: Gebührenb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch ruft den Tagesordnungspunkt auf und erläutert die Vorlage. Eine leichte Gebührenanhebung sei dort erforderlich geworden, wo personalintensive Arbeiten zu verrichten seien. Hier würden sich insbesondere Tariferhöhungen auswirken.

 

Stadtverordneter Schlebusch fragt nach, warum sich Position 38 der Gebührensatzung nicht erhöht habe.

 

Technischer Beigeordneter Migenda antwortet, dass diese Position im Betrachtungsjahr nicht in Anspruch genommen und daher keine Anhebung erforderlich gewesen sei.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtrat beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gehren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe).

 

Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2017 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:21

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=798&TOLFDNR=14754&selfaction=print