22.11.2016 - 12 § 2b UStG; Abgabe einer Optionserklärung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 22.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Herzogenrath als juristische Person des öffentlichen Rechts § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.
Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, eine entsprechende schriftliche „Optionserklärung“ bis zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
22,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
33,1 kB
|