22.11.2016 - 14 Zustimmung zur Leistung von erheblichen überpla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Stadtverordneter Dautzenberg fragt nach, ob es gleichzeitig zu erheblichen Einnahmeausllen gekommen sei, da es hier zu einer Rückzahlung gekommen sein müsse.

 

Stadtkämmerer Schlösser antwortet, es gäbe keine Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer. Man liege zurzeit bei geschätzten 18,5 Mio. € Einnahmen und damit 2,5 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Dabei sei der in der Vorlage genannte Sachverhalt bereits in Abzug gebracht worden. Die Verzinsung sei nicht mit der Einnahmeposition deckungsfähig, weshalb die Ausgabe überplanmäßig notwendig würde.

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath stimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 9 Ziff. 4 der Haushaltssatzung 2016 der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 1661110 beim Sachkonto 559920 „Verzinsung der Gewerbesteuer  (Erstattungszinsen)“ im Haushaltsjahr 2016 bis zur Höhe von 220.000 Euro zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:21

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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