29.11.2016 - 3 Einwohnerfragestunde gemäß § 48 GO NRW in Verbi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 29.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Es meldet sich Herr Sachs, wohnhaft Wagnerstraße 14, Herzogenrath, zum Thema Neubaugebiet Dornkaulstraße zu Wort. Er berichtet, dass es am 23.07.2016 einen Starkregen gegeben habe, dass große Wassermengen Richtung Wagnerstraße geflossen seien und dort anschließend mehrere Keller unter Wasser gestanden haben. Als Ursache benennt er die starke Bodenverdichtung im Neubaugebiet Dornkaul. Er beziffert die Schadenssumme in drei Häusern auf weit über 100.000 €. Seiner Meinung nach hätte eine vernünftige Entwässerungsplanung des Neubaugebietes ein solches Desaster verhindern können.
An GEG und Stadt richtet er die Frage, was unternommen werde, damit so etwas nicht nochmals passiere. Es könne nicht sein, dass durch ein Neubaugebiet die bestehenden benachbarten Häuser beschädigt würden.
Herr Migenda verweist auf das heutige Telefonat mit Herrn Sachs, in dem er ihm mitgeteilt habe, dass das Starkregenereignis als 60-jähriges eingestuft wurde. In diesem Fall sei er Geschädigter, der über das Nachbargrundstück zu Schaden gekommen sei. Seitens der GEG sei dieser Fall versicherungstechnisch schon untersucht worden.
Herr Migenda teilt mit, dass ein Versickerungsgraben zur bestehenden Bebauung nicht gezogen werden solle, da dies Haftungsansprüche hervorrufen könnte.
Herr Rible teilt mit, dass die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen vorgezogen werde. Darüber hinaus sollen bei der Auswahl der Pflanzen auf den benachbarten Äckern andere Fruchtfolgen beachtet werden und es werde quer zu dem Wasserverlauf gepflügt. Auch werde der Bauer keinen Mais mehr anpflanzen. Er verweist darauf, dass bei weiterer Neubebauung und der Neugestaltung dieser Oberflächen davon ausgegangen werden kann, dass die Wahrscheinlichkeit für ein solches Ereignis abnehmen werde. Er erläutert weiter, dass es zudem Mauern entlang der vorhandenen Bebauung gibt, die das Wasser abgehalten haben. Da aber im Bereich seines Nachbargrundstückes die Grenzmauer zur Straße unterbrochen sei, konnte hier das Wasser überflutungsartig eindringen.
Herr Sachs weist nochmals darauf hin, dass die Problematik erst mit dem Neubaugebiet aufgetaucht sei. Das meiste Wasser sei aus diesem Gebiet gekommen. Er befürchtet, dass die GEG der Versicherung gegenüber behaupte, dass das Wasser vom Maisfeld gekommen sei, die GEG keine Schuld treffe und somit keine Entschädigungsgelder fließen würden. Er verweist darauf, dass das Wasser in Zukunft an seinem Grundstück vorbeigeleitet werde und dies zu Folge haben könne, dass bei nochmaligem Starkregen die Keller der Gebäude in der Kircheichstraße unter Wasser stehen werden. Er fordert die Stadt auf, hier dringend etwas zu unternehmen.
Herr Migenda zeigt Verständnis für den vorgebrachten Unmut. Er stellt fest, dass es einen hundertprozentigen Schutz leider nicht gebe. Das Starkregenereignis am 23.07.2016 war herausragend. Er betont nochmals, dass das Risiko durch die genannten Maßnahmen deutlich minimiert werde. Er schlägt vor, zum Eigenschutz die schon in großen Teilen vorhandene Mauer komplett auf allen Anrainergrundstücken zu schließen.
Herr Sachs antwortet, dass dann das Wasser nur auf ein anderes Grundstück geleitet und nicht das Problem behoben werden würde. Er stellt nochmals heraus, dass es bei Nutzung der Grundstücke durch die Landwirtschaft keine Wasserprobleme gegeben habe.
Herr Roggen, als Mieter wohnhaft in Wagnerstraße 24, berichtet, dass es auf dem Grundstück vor der Neubebauung kein Mäuerchen, jedoch eine Art Graben mit ca. 30 cm - 40 cm Tiefe gegeben habe. Dieser sei im Zuge der ersten Baumaßnahmen zugeschüttet worden. Das Souterrain, in dem er als Mieter wohne, sei bis 1,50 m mit Wasser gefüllt gewesen, was einen Schaden von 80.000 € verursacht habe. Seit fünf Monaten lebe er in Aachen in einer Ersatzwohnung. Er beurteilt die Maßnahmen der Stadt als Verzögerungstaktik. Deren Aussage, dass das Wasser nicht vom Neubaugebiet her komme, sei absurd und die Argumentation ‘an den Haaren‘ herbeigezogen. Auch nach dem Starkregenereignis habe der Garten bei Regen unter Wasser gestanden. Bezüglich der Berechnungsgrundlage des 60jährigen Starkregenereignisses ist er der Ansicht, dass diese Bemessungsgrundlage nicht mehr realistisch sei. Dies sei allgemein bekannt, auch der Stadt. Ebenfalls verzögere die Sparkasse die Bearbeitung des Schadensfalles, da sie das Regenereignis und die entsprechenden Probleme negiere. Seitens der Stadt sei zugesagt worden, dass ein Graben gezogen werde, dies sei allerdings bis heute nicht geschehen. Es sei eindeutig, dass es das Wasser aus dem Neubaugebiet sei, dass in die Gärten und Keller der bestehenden benachbarten Grundstücke und Häuser in der Wagnerstraße geflossen sei. Er möchte wissen, warum sich Stadt und Sparkasse sperren, hier zu agieren.
Herr Migenda antwortet, dass auch bei der Stadt die Betroffenheit vorhanden sei. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die GEG nicht die Stadt sei. Der Geschäftsführer der GEG sei für die heutige Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses eingeladen gewesen, jedoch leider nicht gekommen. Die Stadt selber sei in diesem Fall nicht versicherungspflichtig.
Die Stadt habe sofort nach dem Regenereignis, soweit zuständig, Gegenmaßnahmen eingeleitet. Er hofft, dass mit den geplanten Gesamtmaßnahmen das Risiko durch ein Starkregenereignis zukünftig deutlich minimiert werde.
Herr Roggen antwortet, dass die Stadt auch Gesellschafterin der GEG sei und somit die Funktion als Miteigentümerin auszuüben habe. Er verweist darauf, dass die angedachten Baumaßnahmen über städtische Mitarbeiter ausgeführt werden sollten.
Herr Spiertz merkt an, dass der GEG Geschäftsführer sich für heute Abend abgemeldet habe, jedoch Herr Becker als Gesellschafter der GEG anwesend sei.
Herr Becker zeigt sich verwundert über die Ereignisse. Informationen von der Stadt habe er nicht erhalten. Er verweist darauf, dass Herr Schlösser als Geschäftsführer der GEG die Pflicht habe, an Sitzungen des Umwelt- und Planungsausschusses teilzunehmen, wenn GEG-Themen zur Beratung anliegen. Er schlägt vor, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, um dieses Thema zu besprechen.
Herr Migenda ergänzt, dass die Stadt ihren Einfluss als städtische Miteigentümerin mit Durchführung von Sofortmaßnahmen wahrgenommen habe. Allerdings habe auch die GEG als Eigentümerin zu handeln.
Herr Moschel bittet darum, über das in der Bürgersprechstunde zu diesem Thema geführte Gespräch informiert zu werden.
Herr Ameis trägt vor, dass er von Herrn Sachs angesprochen worden sei, und er die Verbindung zwischen Bürgermeister und dem Geschäftsführer der GEG, Herrn Schlösser, hergestellt habe. Herr Schlösser habe die Anlage eines Grabens zugesagt, der bis heute nicht hergestellt worden sei. Hier müsse unbedingt eine Klärung erfolgen.
Herr Dr. Fleckenstein verweist darauf, dass es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um die Einwohnerfragestunde und nicht um eine Diskussionsrunde handele.