13.12.2016 - 20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister von den Driesch ruft den Tagesordnungspunkt auf und weist darauf hin, dass er bis auf die Entlastung, zu diesem TOP auch stimmberechtigt sei.

 

Stadtverordneter Krott berichtet als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses  zu der Prüfung des Jahresabschlusses 2012.

Der Jahresabschluss 2012 sei nach dem Jahresabschluss 2011, der zweite geprüfte der Stadt Herzogenrath. Die Prüfung erfolgte durch die Gemeindeprüfungsanstalt unter Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung. Der Prüfbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2016 vorgestellt. Alle notwendigen Korrekturen, die im Rahmen der Prüfung festgestellt wurden, seien durchgeführt worden. Gegen den vorliegenden Jahresabschluss gäbe es nunmehr keine Einwendungen mehr. Der Jahresabschluss 2012 schließe mit einem hohen Fehlbetrag ab, so dass es zu einem Eigenkapitalverzehr gekommen sei. Im Ergebnis hätte die Gemeindeprüfungsanstalt für den Jahresabschluss 2012 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Dem hätten sich die örtliche Rechnungsprüfung und der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig angeschlossen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfehle dem Rat den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen und dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss 2012 zu erteilen.

In diesem Zusammenhang bedankt er sich, auch im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses, bei allen Mitarbeitern der Verwaltung für die geleistete Arbeit verbunden mit der Bitte, auch die zukünftigen Jahresabschlüsse zügig aufzustellen. Auch solle nach dem Hinweis der Gemeindeprüfungsanstalt die Inventur vorangetrieben werden. Explizit bedankt er sich bei der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Bürgermeister von den Driesch schließt sich diesem Dank ausdrücklich an. Es sei richtig, dass das Haushaltsahr 2012 mit einem Defizit von ca. 36 Mio. Euro abgeschlossen worden sei. Dies sei aber nicht überraschend, da man seinerzeit den Haushaltsplan 2012 mit einem Defizit von ca. 39 Mio. Euro abgeschlossen habe – ein Unterschied von immerhin 3 Mio. Euro. Dies zeige, dass der Haushaltsplan 2012 seriös und den Tatsachen entsprechend aufgestellt wurde. Er betont in aller Deutlichkeit, dass dies aber auch darauf hinweise, dass bei der Stadt Herzogenrath noch eine großes allgemeine Rücklage vorhanden sei; größer als z. B. bei der StädteRegion.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 06.12.2016 abschließend beraten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2012 in der Fassung vom 18.11.2016 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW fest.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:44

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

  1. Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2012 die Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:43

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

  1.      Der Rat der Stadt fasst gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bezüglich der Behandlung                    des Jahresfehlbetrages in der Ergebnisrechnung in Höhe von 35.798.114,65 € den

Beschluss, diesen wie folgt zu decken:

 

a)      Den Fehlbetrag in Höhe von 11.967.259,64 € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage.

 

b)      Den verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 23.830.855,01 € durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:44

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=804&TOLFDNR=14856&selfaction=print