13.12.2016 - 22 Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath-Mitt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister von den Driesch ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet Technischen Beigeordneten Migenda um Erläuterung.

 

Technischer Beigeordneter Migenda erläutert das Integrierte Handlungskonzept. Es handele sich hier um ein Aufgaben- bzw. Pflichtenheft, dass sich die Stadt selber geben würde. Es sei aber auch Voraussetzung um erhebliche Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.

Herzogenrath-Mitte habe gute Anlagen und Fähigkeiten, die gestärkt werden müssten. Z. B. müsse die Innenstadt für die Zukunft konkurrenzfähig gehalten werden. Das ganze Handlungskonzept stehe unter dem Namen „Zentrum der kurzen Wege“.

Herzogenrath habe eine herausstechende Eigenschaft, nämlich dass man im Innenbereich alles finden könne: qualitativ hochwertiges Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Konsumieren und die Naherholung. Deshalb „Zentrum der kurzen Wege“. Er glaube, dass dies ein hervorstechendes Merkmal von Herzogenrath sei.

Wenn man nun das integrierte Handlungskonzept der Bezirksregierung Köln vorlege, könne man den Bescheid Mitte des kommenden Jahres erwarten. Es wurde in Aussicht gestellt, dass dieser Mai/Juni 2017 erteilt werden könne. Nach Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium sei man zuversichtlich, dass das Konzept bzw. der Mantelantrag und die Detailpläne, die auch schon für das nächste Jahr eingereicht würden, genehmigt würden. Zumindest sei bei der letzten gemeinsamen Begehung von Herzogenrath-Mitte mit Vertretern des Ministerium Düsseldorf und der Bezirksregierung im Herbst diesen Jahres bestätigt und bescheinigt worden, dass man bis jetzt gute Arbeit geleistet habe. Alles was angemeldet und vorgestellt worden sei, sei aus Sicht des Ministeriums plausibel, notwendig und nicht überzogen.

In diesem Zusammenhang würde aber nicht nur auf das Handlungskonzept geschaut werden, sondern dort sei eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, die die Gewerbetreibenden, die Bürger aber auch die Stadt selber beträfen. An zentralen Plätzen sei bereits Grundstücksvorsorge getroffen worden. Es sei gelungen am Ferdinand-Schmetz-Platz ein Schlüsselgrundstück zu erwerben. Gleiches gelte für den Kreisverkehr Kreuzung Kleikstraße mit dem Bahngleis. Es gebe aber auch eine ganze Reihe erfreulicher Maßnahmen, die man schon jetzt im Stadtbild erkennen könne, wo private Investoren involviert wären – so täte sich doch eine ganze Menge im Bereich Erkensstraße, der Burg und dem historischen Stadtkern. Als Beispiel nennt er den Beginn von Neubauarbeiten für das altengerechte Wohnen an der Erkensmühle oder aber auch die Inwertsetzung einer städtischen Immobilie an der Kleikstraße. In der Bahnhofstraße sei ein Gebäude zur Sicherung und Erweiterung einer Arztpraxis ausgebaut worden. Im Weiteren führt er noch verschiedene Baumaßnahmen auf.

Er schließt seine Ausführungen mit dem Dank für die gute Zusammenarbeit aller im Rat vertretenen Mitglieder sowie insbesondere der Kolleginnen und Kollegen des Planungsbereichs.

Er wünscht sich, dass das Handlungskonzept positiv beschieden würde, wobei es um ein Gesamtvolumen von 14 Mio. Euro, wovon 8 Mio. Euro förderfähig seien, gehen würde.

 

Zur Verdeutlichung konkretisiert  Bürgermeister von den Driesch im Nachgang die genannten Zahlen, da diese auch für die Haushalte der nächsten Jahre von Bedeutung seien.

Es handele sich demnach um förderfähige Maßnahmen in Höhe von 7.951 Mio. Euro. Man gehe von einer 70-%igen Förderung aus. Darin enthalten seien auch kleinere Maßnahmen, die von der Stadt bereits vorfinanziert wurden, aber noch refinanziert werden müssten. Es würde sich hier um eine Größenordnung von 400.000 Euro handeln. Damit würde sich die von der Stadt aufzubringende Summe auf ca. 7,5 Mio. Euro reduzieren.

Die nicht förderfähigen Maßnahmen würden sich zunächst auf 5.778 Mio. Euro belaufen. Hierin enthalten sei eine Summe von ca. 2 Mio. Euro, die die Stadt bei der Entwicklung des Gewerbegebietes Vetrotex eh hätte aufbringen müssen. Die nicht förderfähigen Neuaufwendungen würden dann nur noch ca. 3.778 Mio. Euro betragen. Dieser Betrag verteile sich auf die Jahre bis 2022 und folgende. Für den Haushalt 2017 würden die förderfähigen Maßnahmen ca. 802.000 Euro betragen, der Eigenanteil knapp 200.000 Euro. Im Haushaltsjahr 2018 würde bei den förderfähigen Maßnahmen ein Betrag von 2.214 Mio. Euro veranschlagt werden; bei den nichtförderfähigen ein Betrag von 533.000 Euro zuzüglich des Eigenanteils, würde dies einen Ansatz von weniger als 1,2 Mio. Euro bedeuten, die aus dem Gesamtpaket für die beiden Haushaltsjahre mit einbezogen werden müssten. Man habe also ganz bewusst erst einmal vorsichtig angefangen mit den Maßnahmen. Dies solle auch so sein, damit die Maßnahmen auf den Weg gebracht werden könnten, auf der anderen Seite aber auch die Haushaltsituation berücksichtigt werden müsse.

Zusammengefasst bedeute dies: Eigenanteil 2017 = 200.000,- Euro, 2018 = 1.2 Mio. Euro zur Veranschlagung. Die anderen Punkte kämen dann in den Folgejahren.

 

Stadtverordneter Dr. Fleckenstein sieht es grundsätzlich positiv, dass die Anträge nun endlich auf den Weg gebracht werden können. Man lege allerdings Wert auf folgenden Punkt:

Alle Einzelmaßnahmen seien, auch wenn sie im Haushalt veranschlagt wären, immer vor einer Auftragsvergabe im Bau- und Verkehrsausschuss zu beraten, bevor entschieden würde, dass diese tatsächlich umgesetzt werden sollen. Dies wolle er ausdrücklich zu Protokoll geben.

 

Bürgermeister von den Driesch macht darauf aufmerksam, dass dies das übliche Prozedere sei. Das integrierte Handlungskonzept sei zunächst einmal der äußere Rahmen, der dann hoffentlich auch entsprechend vom Bauministerium und der Bezirksregierung mitgetragen werde. Auf dieser Grundlage würden dann Einzelförderanträge gestellt. Diese würden anschließend dem entsprechenden Fachausschuss zur Beratung vorgelegt.

 

Stadtverordneter Dr. Fleckenstein konkretisiert seine vorherige Aussage dahingehend, dass dieser Weg in der Vergangenheit nicht immer eingehalten worden sei. Ihm sei wichtig, dass der zuständige Fachausschuss vorab entscheide.

 

Bürgermeister von den Driesch ergänzt, dass er den letzten Satz des Vorlagensachverhalts in den Beschlussvorschlag als Punkt 4 aufnehmen würde. Im Falle etwaiger kurzfristiger Wünsche oder Hinweise von Bezirksregierung oder Ministerium, redaktionelle Änderungen vornehmen zu können, um den 31.12. als Abgabetermin einhalten zu können.

 

Stadtverordneter Neitzke spricht die nicht förderungsfähigen Projekte auf  Seite 2 der Vorlage an und fragt, ob bereits auch weitere Fördermöglichkeiten, z.B. aus Bundes-, Landes- oder Europamitteln geprüft worden seien.

Durch die Verhandlungen zwischen Bund und den Ländern tauchten immer wieder neue Fördermöglichkeiten auf. Er selbst bekäme in Gesprächen mit Berlin oder Europa immer die Aussage, es seien Gelder in ausreichendem Maße vorhanden. Diese würden nur nicht entsprechend abgerufen. Diese Möglichkeiten sollten doch nochmals dezidiert überprüft werden.

 

Bürgermeister von den Driesch antwortet, dass die Verwaltung in den Bereichen Verkehr und Wirtschaftsförderung zurzeit Fördermöglichkeiten prüfe. Man sei hier auch mit der Bezirksregierung in Kontakt.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergänzt Bürgermeister von den Driesch den Beschlussvorschlag um den Satz:

„Der Rat beauftragt die Verwaltung, notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorzunehmen, die im Rahmen der finalen redaktionellen Bearbeitung zwischen Ratsbeschluss und Abgabe des integrierten Handlungskonzeptes zum Jahresende ggf. noch erforderlich werden“.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

1.Der Stadtrat beschließt das Integrierte Handlungskonzept „Herzogenrath-Mitte“.

 

2.Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den auf Grundlage der Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes erstellten Mantelförderantrag für den Förderzeitraum 2017 bis 2021 sowie den Einzelförderantrag für das Jahr 2017 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

 

3.Die notwendigen finanziellen Mittel werden bei der Haushaltsplanung ab 2017 eingeplant.

 

4.Der Rat beauftragt die Verwaltung, notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorzunehmen, die im Rahmen der finalen redaktionellen Bearbeitung zwischen Ratsbeschluss und Abgabe des Integrierten Handlungskonzeptes bis zum Jahresende ggf. noch erforderlich werden.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:44

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=804&TOLFDNR=14888&selfaction=print