21.06.2016 - 10 Neufassung der Friedhofssatzung und Änderung de...

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Wortprotokoll

Eingangs wird durch Herrn Migenda darauf hingewiesen, dass, entgegen der Darstellung im Beschlussvorschlag, sowohl für die Neufassung der Satzung als auch für die Festlegung der Gebühren zunächst der Haupt- und Finanzausschuss zu beteiligen und eine abschließende Entscheidung sodann im Stadtrat zu treffen ist.

 

Aus der Ausschussmitte wird erklärt, dass es wünschenswert wäre, wenn eine abschließende Entscheidung in der Sache noch vor der Sommerpause vorliegt. Es soll daher mit dem Bürgermeister abgestimmt werden, ob vor der Stadtratssitzung am 05.07.2016 noch ein Sondertermin des Haupt- und Finanzausschusses stattfinden kann, in dem die vorliegende Vorlage weiter vorberaten werden und sodann am selben Tage noch im Stadtrat verabschiedet werden kann. Die entsprechende Abstimmung wird seitens der Verwaltung zugesichert.

 

Abschließend hakt Herr Brimil, Integrationsrat, noch zu den Punkten rituelle Waschung bei muslimischen Begräbnissen und zu den Kosten muslimischer Grabstätten gem. § 17a der neuen Friedhofsatzung nach. Dazu erörtert Herr Rible, Bereichsleitung 4.1 Betrieb, dass am Friedhof Lange Hecke die Möglichkeit besteht, die rituellen Waschungen durchzuführen. Dazu wurde im vergangenen Jahr zusätzlich auch noch ein Warmwasserbereiter installiert. Zum Punkt „Kosten“ wird eine Antwort in der Niederschrift zugesagt.

 

Hinweis der Verwaltung: Herrn Brimil ist angeboten, die im Ausschuss unbeantwortete Kostenfrage im persönlichen Gespräch mit der Verwaltung zu klären.

 

Der Beschlussvorschlag wird im Folgenden entsprechend der Hinweise des Herrn Migenda geändert und zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss

Beschluss:

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss (HuFA) folgenden Beschluss, der -bei entsprechender positiver Vorberatung im HuFA- zur abschließenden Entscheidung in den Stadtrat einzubringen wäre:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath begrüßt den Vorschlag der Verwaltung zwei neue Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Herzogenrath anzubieten.

 

Aus diesem Grund und infolge der Änderung des Bestattungsgesetzes NRW zum 01.10.2014 beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Herzogenrath.

 

Um gleichzeitig die Voraussetzungen für den Erwerb der neuen Grabstätten in der Stadt Herzogenrath zu schaffen, beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath zudem die als Anlage 3 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) vom 17.12.2013 in der Fassung vom 15.12.2015.

 

Die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Herzogenrath und die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Friedhofssatzung der Stadt Herzogenrath vom 16.12.2003 in der Fassung vom 17.12.2013 tritt am gleichen Tage außer Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:Einstimmig

Nein- Stimmen:./.

Enthaltungen:./.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=810&TOLFDNR=14236&selfaction=print