16.02.2017 - 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Ameis teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde. Er finde es gut, wie die Gewerkschaft Verdi argumentiere und sei auch persönlich dagegen.

 

Stadtverordneter Barth tut sich pernlich schwer damit, dem Beschlussvorschlag zu zustimmen. Im Grunde lehne er die Ausdehnung der Sonntagsarbeit da ab, wo es nicht zwingend notwendig sei. Seiner Ansicht nach werde diese Mehrarbeit auf den „cken der Familie“ ausgetragen und trage zur Kommerzialisierung der Gesellschaft bei.

Auch er stimme den Ausführungen der Verdi zu, dass die Ladenöffnung an Sonntagen lediglich begleitenden Charakter haben solle.

Seitens des Gewerbevereins Herzogenrath seien vier verkaufsoffene Sonntage beantragt worden, was auch zulässig sei. Das Öffnen der Geschäfte am Burgfest sowie beim Weihnachtsmarkt sei seiner Ansicht nach unstrittig. An den anderen beiden Sonntagen sehe er den Sinn nicht, da das Offenhalten der Geschäfte an diesen Tagen nicht nur begleitenden Charakter habe. Dies sei seine grundsätzliche Position.

Im vorliegenden Einzelfall in Herzogenrath sei es jedoch so, dass sowohl die Geschäftsleute als auch das eingesetzte Personal das Arbeiten an den vier Sonntagen nicht als problematisch empnden, dies sogar im Gegenteil als Bereicherung sehen würden.

Aus diesem Grunde würde er dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Stadtverordneter Gronowski teilt mit, dass er dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Er fragt zudem nach, warum kein Antrag des Gewerbevereins Kohlscheid vorliege.

 

rgermeister von den Driesch erläutert, dass es ihn auch verwundert habe, dass aus Kohlscheid kein Antrag vorliege. Es sei durchaus möglich, dass noch ein enstprechender Antrag gestellt werde. Hierüber müsse dann in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden.

 

Stadtverordneter Neitzke stellt fest, dass der Landesgesetzgeber hier einen klaren rechtlichen Rahmen vorgegeben habe. Die Veranstaltung müsse an erster Stelle stehen. Das Offenhalten der Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr stelle eine vernünftige Relation dar. Sie würden in der Bevölkerung gut angenommen. Von daher sollte auch das umgesetzt werden, was die Bürger, die Geschäftsleute und auch das Personal wollten.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die als Anlage 4 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu den jeweiligen Volks- und Stadtteilfesten in Herzogenrath.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:22

Nein- Stimmen:---

Enthaltungen:1

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Anlagen zur Vorlage