16.02.2017 - 6 Ausbildung von Brandmeister-Anwärtern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 16.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5.2 Personal
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister von den Driesch teilt mit, dass die Kommunalaufsicht zwar grundsätzlich Verständnis für die Situation der Stadt Herzogenrath habe, jedoch nicht weiterhelfen könne, indem sie Beförderungen zuließe.
Es würden zwar immer wieder neue Beamte eingestellt, jedoch verließen diese, aufgrund der derzeitigen haushalterischen Situation, die Stadt Herzogenrath wieder, da derzeit keine Beförderungen möglich seien. Dadurch entstehe eine erhebliche Fluktuation.
Um die Mitarbeiter/innen stärker an die Stadt Herzogenrath zu binden, habe man sich jetzt dazu entschieden, vier Brandschutzanwärter statt zwei einzustellen.
Stadtverordneter Aretz merkt an, dass durch den Brandschutzbedarfsplan festgelegt sei, wie viele Bedienstete die Feuerwache haben müsse. Wenn diese Leute nicht vorgehalten würden, könne die Stadt die Vorgaben des Brandschutzbedarfsplanes nicht erfüllen.
Dies könne doch der unteren Aufsichtsbehörde so mitgeteilt werden, so dass hier eine Ausnahme bezüglich der Beförderungen gemacht werden könne.
Bürgermeister von den Driesch erwidert, dass, wie bereits gesagt, die Kommunalaufsicht durchaus Verständnis für die Situation habe, jedoch eine Hilfestellung abgelehnt habe.
Stadtverordneter Dr. Fasel merkt an, dass die vier Ausbildungsstellen insgesamt 160.000,00 EURO kosten würden. Dem gegenüber stünden Einsparungen in Höhe von 120.000,00 EURO. Trotz des Differenzbetrages von 40.000,00 EURO sei das Geld gut investiert. Aus diesem Grund würde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Stadtveordneter Barth teilt mit, dass er den Beschlussvorschlag ausdrücklich begrüße. Hierbei handele es sich auch um eine Wertschätzung der Feuerwehr, die immer weniger Respekt und Wertschätzung durch die Bürger/innen erfahre.
Stadtverordneter Baumann merkt an, dass die Schuld nicht alleine bei der Kommunalaufsicht zu suchen sei. Vielmehr habe auch die Politik bzw. Verwaltung der letzten Jahre dazu geführt, dass die Kommunalaufsicht in bestimmten Bereichen zustimmen müsse.
Auch er begrüße den Beschlussvorschlag und werde zustimmen.
Stadtverordneter Gronowski merkt an, dass es wichtig sei, Bedienstete zu finden, die sich auch mit der Stadt Herzogenrath identifizieren könnten. Je schneller man die Haushaltssituation der Stadt wieder in den Griff bekommen werde, desto größer sei dann auch wieder der Handlungsspielraum für Politik und Verwaltung.
Stadtverordneter Barth erwidert, dass der Hintergrund zwar richtig sei, die Willkür zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben sei jedoch paradox. Dies gelte seiner Ansicht nach auch für andere Bereiche.
Bürgermeister von den Driesch erläutert, dass es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt nicht um die Abgrenzung von freiwillig oder pflichtig handele, sondern hier gehe es um Beamtenrecht. Ein Beförderung sei im Nothaushalt nicht möglich, da Beamte keinen Anspruch auf Besoldung, die der Wertigkeit ihrer Stelle entspräche, hätten.
Stadtverordneter Aretz teilt mit, dass das Ansinnen, nochmals vier Anwärter/innen einzustellen durchaus begrüßenswert sei. Jedoch hätte bei der letzten Ausschreibung von zwei Stellen nur eine besetzt werden können.
Da sich die Situation der Gehaltsstruktur nicht verändert habe, hege er die Befürchtung, dass wieder keiner oder wenige kommen würden.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen , stellt Bürgermeister von den Driesch den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.