21.02.2017 - 6 Medienentwicklungsplanung an den städtischen Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 21.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die SPD-Fraktion stellt fest, dass der neue MEP dem Ausschuss vorgestellt worden ist. Dabei war allen klar, dass darin eine Maximalausstattung beschrieben worden sei, die aber aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Herzogenrath so nicht umzusetzen sei. Daher sei der in der Vorlage beschriebene Weg durchaus nachvollziehbar und sinnvoll. Der Ansatz, dass seitens der Schulen die Medienkonzepte beigebracht werden müssen, um daran die IT-Ausstattung zu definieren, sei gut.
Dennoch gelte es auch hierbei für die Zukunft mit Augenmaß zu agieren. Eine Standardisierung der Medienausstattung müsse erfolgen, damit diese noch administrierbar bleibe. Nur das Notwendige müsse angeschafft werden. Als Beispiel, wo seinerzeit in die falsche Richtung beschafft worden sei, werden die interaktiven Tafeln genannt. Diese Technik spielt im jetzigen MEP nur noch eine untergeordnete Rolle.
Der von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorschlag werde von der SPD-Fraktion mitgetragen.
Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass die Vermittlung der Medienkompetenz wichtig sei und daher mittlerweile in allen Lehrplänen Einzug erhalten habe. Dennoch gelte es, hierbei die Finanzen der Stadt im Auge zu behalten. Daher seien die Medienkonzepte der Schulen ein wichtiger Baustein in der IT-Schullandschaft. Hier gelte es, den notwendigen Bedarf abzustimmen. Die Vorgehensweise sei daher wie in der Vorlage aufgeführt in Ordnung.
Dennoch ergeben sich einige Fragen.
Zum Einen frage man sich, wie zukünftig mit „geschenkten“ Geräten der Fördervereine umgegangen werde? Hier werden unter Umständen Investitionen für die Schulen getätigt, die nachher nicht dem Standard entsprechen.
Information der Verwaltung:
Siehe MEP Kapitel 9.1 „Jahresinvestitionsgespräche“ inklusive dem Unterpunkt „Einbindung von Sponsoring“. Zitat:
Sponsoring, das technische Belange betrifft, unterliegt besonderen Regelungen. Der Schulträger strebt an, Wartung und Support sowie die Einbindung in die Infrastruktur auch für Geräte sicher zu stellen, die aus Sponsoring stammen. Dazu eignen sich folgende Festlegungen:
- Von Sachspenden* wird dringend abgeraten, in Ausnahmefällen sind sie zulässig. Die Entscheidung obliegt dem zuständigen Wartungsakteur.
- Es ist erforderlich, dass Sachspenden vor der Annahme durch den zuständigen Wartungsakteur geprüft und „akzeptiert“ werden.
- Finanzielle Zuwendungen sind möglich. Soll davon zusätzliche Hardware beschafft werden, so erfolgt dies über den Schulträger und dessen Beschaffungsweg. Dieser stellt sicher, dass die Hardware zu den Spezifikationen und Anforderungen der übrigen eingesetzten Geräte passt.
- Eine einmalige Investition durch Sponsoring bedingt keine Reinvestition durch den Schulträger. Reinvestition kann nur durch Drittmittel realisiert werden.
*Dies bezieht sich nur auf Technik, die durch die IT-Abteilung gewartet werden soll. Andere Sachspenden sind hier nicht betroffen.
Des Weiteren wäre es von Interesse zu wissen, ob das zukünftige WLAN-Netz in den Schulen ein geschlossenes oder ein freies Netz werde.
Hier setzt auch eine Frage der Piraten-Fraktion an. Die Fraktion möchte ebenfalls wissen, ob das Netz für jedermann zugänglich sei, analog zum Freifunk, oder nur für die Schülerinnen und Schüler zu nutzen sei.
Die Verwaltung teilt mit, dass man zu dieser Problematik in der Niederschrift Antworten geben werde.
Information der Verwaltung:
Durch den Fachplaner wird ein geschlossenes Netz für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie temporär befristete Gastzugänge empfohlen. Der Hintergrund ist die immer noch in Kraft befindliche sogenannte „Störerhaftung“. Der § 8 des Telemediengesetzes wurde zwar im Juli 2016 um den Absatz 3 erweitert, der das sogenannten Providerprivileg auch auf die Betreiber eines WLANs erweitert, jedoch stellt dies entgegen der landläufigen Meinung keine vollumfängliche Abschaffung der Störerhaftung dar.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt fest, dass man einen neuen MEP beschlossen hat. Dabei wurde auch die IT-Infrastruktur kritisch hinterfragt, da diese beim bisherigen MEP veraltet sei. Die Zukunft gehöre dem Cloud-Computing, wodurch sich sehr hohe Summen einsparen ließen. Jedoch müsse man jetzt sehr erstaunt feststellen, dass im neuen MEP Zahlen des alten MEP implementiert werden. Diese Zahlen basieren auf einer veralteten Technik und seien viel zu hoch.
Ferner störe man sich daran, dass bei den Bandbreiten nur die Downloadgeschwindigkeit berücksichtigt worden sei. Nutze man zukünftig eine Cloud müsse auch die Uploadgeschwindigkeit Berücksichtigung finden.
Nicht nachvollziehen könne man die Summe in Höhe von 66.000 € für die WLAN-Ausleuchtung der Schulen. Man frage sich, ob es sich um die Komplettsumme für alle Schulen handele und ob darin auch die Hardware enthalten sei.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die 66.000 € aufgrund eines vorliegenden Angebotes zur Ausleuchtung einer weiterführenden Schule ein Orientierungswert sei. Ob diese in voller Höhe, wenn die Leistung öffentlich ausgeschrieben werde, auch komplett benötigt werde, müsse sich nach der Submission zeigen. Grundsätzlich seien in der Summe die Kosten für einen Consulter und die eigentliche Ausleuchtung für alle Schulgebäude enthalten. Nach dem Vorliegen des Ergebnisses solle dann die eigentliche WLAN-Versorgung der Schulgebäude in Angriff genommen werden, da man dann genaue Kenntnisse darüber habe, was wo und in welcher Anzahl notwendig sei.
Die Piraten-Fraktion hält die 66.000 € für zu hoch angesetzt und bittet nochmals um kritische Überprüfung. Der Ansatz, die Fa. Unity-Media mit „ins Boot zu holen“, sei sicherlich nicht verkehrt, da die Firma leistungsfähige Internetanschlüsse anbieten könne. Daher würde man es begrüßen, wenn man die Ergebnisse der Überprüfung von Unity-Media gegebenenfalls veröffentlichen könnte, da auch die Bevölkerung sicherlich daran Interesse hätte. Schließlich sei Unity-Media eine echte Alternative zu den sonst üblichen Internetanbietern.
Herr Zebner, als Vertreter der Grundschulen, teilt mit, dass die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen den neuen MEP durchaus begrüßen. Allerdings sehe man die Problematik, dass man nunmehr Kraft und Energie in neue Medienkonzepte stecke und am Ende nichts davon habe, weil keine Gelder vorhanden seien. Besser wäre es, wenn den Schulen vorab ein Budgetrahmen genannt werden könne und die Schulen an diesem ihre Medienkonzepte ausrichten.
Der Ausschussvorsitzende stellt hierzu fest, dass man sich damit in einer Zwickmühle befände. Zum Einen möchte die Politik gerne wissen, was in den Schulen notwendig sei, und zum Anderen möchten die Schulen vorab erste Summe genannt haben, damit sie die eigenen Konzepte danach ausrichten können. Damit würde allerdings ein wesentlicher Grundgedanke des neuen MEP, nämlich die schulbezogene Ausstattung nach dem Bedarf je Schule, verworfen.
Information der Verwaltung:
Seit 2001 (RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 08.03.2001) sind die Schulen angehalten ein Medienkonzept zu erstellen, Zitat:
„1 Unterstützung für Schulen und Schulträger
Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält. Dem Schulträger kann dieses Konzept als Orientierungspunkt für seine Medienentwicklungsplanung dienen.“
Das Schulministerium NRW denkt darüber nach, das Medienkonzept als Pflichtaufgabe für Schule zu definieren. Gerüchte besagen, dass diese Pflicht ab 2019 für die Grundschulen gelten soll. Insofern erscheint es vertretbar bzw. zumutbar, dass die Schulen dies bereits jetzt tun, nachdem dies seit 16 Jahren dringend angeraten wurde.
Die FDP-Fraktion hält die 66.000 € ebenfalls für viel zu hoch bemessen und bittet darum, falls möglich, den Fraktionen das vorliegende Angebot, welches als Kalkulationsgrundlage gedient habe, zur Verfügung zu stellen. Dann könnten sich fraktionsintern die „Experten“ damit auseinander setzen.
Ferner würde man es begrüßen, wenn man zukünftig fortwährend Informationen betreffend der MEP-Umsetzung je Schulstandort erhalten könne.
Die SPD-Fraktion bittet ebenfalls darum, dass die Summe genauer aufgeschlüsselt werde. Bezüglich der von den Schulen zu erstellenden Medienkonzepte teilt sie nochmals mit, dass diese im Prozess wichtig und daher dringend notwendig seien. Letztendlich dürfe nur das angeschafft werden, was in den Schulen auch notwendig sei.
Die Verwaltung stellt nochmals klar, dass sie davon ausgehe, dass die veranschlagten 66.000 € nicht in voller Höhe benötigt werden und man nach der Ausschreibung der Leistung ein geringeres Angebot erhalten werde. Dennoch werde man zur WLAN-Ausleuchtung in der Niederschrift weitere Ausführungen machen.
Information der Verwaltung:
Als Referenz für die WLAN-Ausleuchtung in den Schulen diente zur Ansatzbildung eine im Jahre 2013 erfolgte Ausleuchtungsaktion im Schulgebäude des Gymnasiums. Da die Originalunterlagen im zurzeit gesperrten Archiv des Rathauses gelagert waren wurde der Ansatz als Schätzwert ermittelt.
Aufgrund der Nachfragen im Ausschuss wurde nochmals konkret recherchiert. Realistisch scheint ein Betrag in Höhe von 3.000 € brutto je Schule zu sein. Hinzu kommen noch Kosten für den Consulter und eventueller Preissteigerungen. Daher kann der Ansatz auf nunmehr 45.000 € gekürzt werden.
Die Fraktion DIE LINKE ist ebenfalls der Meinung, dass die 66.000 € zu hoch angesetzt seien. Sinnvoll wäre es, wenn zukünftig auch jemand von der EDV-Abteilung an den Sitzungen teilnehmen würde, damit man adäquate Fachauskünfte zu den gestellten Fragen erhalte.
Weitere Wortmeldungen liegen keine vor.
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (MEP) zustimmend zur Kenntnis.
Er begrüßt die vorliegende Umsetzungsstrategie für den Medienentwicklungsplan und beauftragt die Verwaltung, über die Ergebnisse regelmäßig zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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598,6 kB
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