01.06.2017 - 6 Überarbeitung der Kinderfördersatzung Kfs und d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Prast stellt fest, dass man im Bereich der Kinderbetreuung auch aufgrund einer seit jeher guten Bedarfsplanung insgesamt gut aufgestellt sei. Es sei ihr wichtig nochmals darauf hinzuweisen, dass aus Sicht der SPD-Fraktion die institutionelle Betreuung im Mittelpunkt der Bemühungen stehen müsse und Tagespflege demgegenüber nachrangig, aber durchaus bedarfsgerecht vorzuhalten sei.

 

Herr Becker schließt sich der Einschätzung an, dass sich die Situation der Kinderbetreuung in Herzogenrath in der Region insgesamt vergleichsweise sehr günstig ausnehme. Der heute zu fassende Beschluss  reihe sich hier nahtlos ein.

 

Herr Kuklik vertritt die Auffassung, dass der zu fassende Beschluss formal nicht in der vorgeschlagenen Weise gefasst werden könne. Er schlage daher vor, den zweiten Absatz des Beschlussvorschlages an den Beginn des zu fassenden Beschlusses zu stellen; der erste Absatz sollte dann in Form einer Empfehlung des Jugendhilfeausschusses an den Stadtrat erfolgen. Der Ausschuss schließt sich diesem Vorschlag an.

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Beschluss

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien der Stadt Herzogenrath zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß § 22 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung vom 01.08.2017.

 

Darüber hinaus empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Stadtrat:

Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Stadtrat die beigefügte Satzung über die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die in Inanspruchnahme von Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 28.10.2008 Kinderrdersatzung (Kfs) in der Fassung der Änderungssatzung vom 14.06.2016.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:13

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

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Anlagen zur Vorlage