12.09.2017 - 15 Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außer...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt gemäß § 83 II, S. 1, 2. Halbsatz GO NRW i. V. m. dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2014 die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 entstanden sind, zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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