12.09.2017 - 16 Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch teilt mit, dass er die Fraktionsvorsitzenden heute bereits im Vorfeld über diese außerplanmäßige Auszahlung informiert habe.

 

Stadtverordneter Kuklik weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits im Jahr 2014 wusste, dass diese Zahlung in 2017 fällig werde. Seinerzeit habe es hierzu eine Dringlichkeitsentscheidung im Haupt- und Finanzausschuss gegeben.

In diesem Zusammenhang bittet er nochmals darum, dass mit dem Einbringen von Dringlichkeitsentscheidungen sorgsam umgegangen werde.

 

rgermeister von den Driesch erwidert, dass die Verwaltung erst in diesem Jahr wusste, dass der Mietvertrag beendet werden müsse. Aufgrund dessen komme es zu dieser außerplanmäßigen Ausgabe.

 

Technischer Beigeordneter Migenda ergänzt, dass seinerzeit nicht absehbar gewesen sei, wann die Zahlungen erfolgen müssten.

Die Verwaltung achte genau darauf, wo Dringlichkeitsentscheidungen notwendig seien. Bei der Vielzahl der Projekte sei dies auch ein Instrument, um der der Verwaltung Spielraum zu lassen.

Daher gehe es in einigen Fällen nicht anders als mit Dringlichkeitsentscheidungen.

 

Stadtverordneter Kuklik erwidert, dass er der Ansicht sei, dass seinerzeit aus der Vorlage ein bestimmtes Datum für die Zahlung des Kaufpreises hervorgegangen sei. Somit hätte die Ausgabe von vorne herein planbar sein können.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath genehmigt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 43.986,91 EUR.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:45

Nein- Stimmen:---

Enthaltungen:---

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