12.10.2017 - 8 Fortschreibung der Kitabedarfsplanung 2017/2018...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 12.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Prast stellt nochmals heraus, dass in Herzogenrath im Hinblick auf Kindertagesbetreuung bereits seit vielen Jahren eine gute Arbeit geleistet werde. Hierbei seien aufgrund kontinuierlicher Entwicklungen ständig Anpassungen erforderlich, worauf mit dem vorgelegten Zwischenbericht seitens der Verwaltung auch kurzfristig reagiert werde. Gleichwohl könne dieser aber auch nur eine „Momentaufnahme“ darstellen. Vor diesem Hintergrund schlägt Frau Prast - im Namen von SPD und CDU – zunächst einen geänderten Beschlussvorschlag vor, über den der Vorsitzende abschließend befinden lässt.
Des Weiteren erkundigt sich Frau Prast nach dem aktuellen Stand bzgl. einer Erweiterungsmöglichkeit an der KiTa „TPHasen“ und bittet um Erklärung, was es bedeute, wenn man dort ggfls. darauf insistieren wolle, dass die in Frage stehende Erweiterungsgruppe „zumindest für einen gewissen Zeitraum ausschließlich durch Kinder aus Herzogenrath“ zu belegen sei. Sie sei bislang davon ausgegangen, dass Plätze in Herzogenrath für Herzogenrather Kinder vorzuhalten seien.
Herr Krott führt aus, dass es sich bei den „TPHasen“ um eine „betriebsnahe“ Einrichtung handele, bei der der TPH GmbH Belegrechte für Mitarbeiter/innen dort ansässiger Firmen eingeräumt wurden, für die im Gegenzug der Trägeranteil von 4% der Betriebskosten durch Firmen aus dem Umfeld des TPH übernommen werde. Deshalb sei aus Sicht der Verwaltung eine entsprechende Regelung für den Fall angezeigt, dass die Maßnahme zum Tragen komme.
Zum Planungstand einer etwaigen weiteren Gruppe gebe es zurzeit noch keine neuen Erkenntnisse.
Auf Nachfrage des Herrn Mathieu, wie sich denn zurzeit die Belegung bzgl. Kindern aus Herzogenrath und externen Kindern darstelle und ob nicht - trotz einer Regelung – durch entsprechende Belegungspraxis die vorgesehene Klausel umgangen werden könne, teilt Herr Krott mit, dass aktuell ca. 50 % der Kinder aus Herzogenrath stammen, 50 % aus anderen Kommunen, aus denen TPH-Firmen Mitarbeiter/innen rekrutieren. Im Schnitt „normal“ sei aber eher eine Belegung von 70/80 % Herzogenrather Kinder zu 20/30% externen Kindern. Es sei zu bedenken, dass Herzogenrather Kinder auch außerhalb von Herzogenrath betreut werden, so dass nach einer Erhebung von vor wenigen Jahren ein ungefährer Ausgleich erzielt werde zwischen „Ein- und Auspendlern“.