17.10.2017 - 7 Bebauungsplan II/58 "Erweiterung Finkenstraße" ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 17.10.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Herzner weist darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten hatte, die Ergebnisse des Petitionsausschusses abzuwarten, um Bürgernähe zu zeigen. Vor dem Hintergrund, dass das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes bereits abgeschlossen wurde und daher bei einer Planänderung Regressansprüche entstehen könnten, ist sie der Ansicht, dass diese Vorgehensweise nicht bürgerfreundlich sei.
Herr Migenda erläutert, dass insbesondere zu dieser Thematik eine sorgfältige und ausführliche Abwägung aller Interessen stattgefunden habe und die Verwaltung zu dem Abwägungsergebnis stehe. Sofern sich jedoch eine politische Mehrheit finde, könne man wieder in das Verfahren einsteigen, was jedoch u.U. Regressansprüche mit sich bringen könne. Er bezweifelt allerdings, dass bei einer Wiederaufnahme des Planverfahrens ein anderes Ergebnis zustande kommen würde. Im Übrigen kritisiert er die Dauer bis zum Eingang des Zwischenbescheids des Petitionsausschusses insbesondere vor dem Hintergrund, dass es auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger gebe, die darauf warten, in das neue Baugebiet einziehen zu können.
Herr Kosel betrachtet die Situation als zwiespältig. Zum einen äußert er Verständnis für die Verwaltung, zum anderen sieht er in einer Petition eine von wenigen Möglichkeiten für den einzelnen Bürger, sich für eine Sache stark zu machen. Insofern hält er es für fragwürdig, das Ergebnis des Petitionsausschusses abzulehnen.
Herr Mingers führt aus, dass der Petitionsausschuss verkenne, dass eine Herabstufung der Landstraße keine Lösung des Problems darstelle, da eine sichere Fußgänger- und Radfahrerführung aus dem Wohngebiet auf die L 259 aufgrund des mangelnden Platzes im Straßenbereich nicht gewährleistet werden könne. Insofern suggeriere der Beschluss des Petitionsausschusses fälschlicherweise, durch eine mögliche Herabstufung der L 259 sei das neue Wohngebiet für Fußgänger und Radfahrer hier sicher erschließbar. Bezüglich des zeitlichen Ablaufs ergänzt er, dass der Petitionsausschuss im Sommer 2016 der Verwaltung zwei Wochen Frist gegeben habe, zu diesem Thema ausführlich Stellung zu nehmen. Die Verwaltung habe daraufhin in diesem eng vorgegebenen Zeitraum eine sehr ausführliche Stellungnahme auf etwa 10 Seiten abgegeben. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob es aus Sicht des Petitionsausschusses wiederum bürgernah sei, etwa 1,5 Jahre verstreichen zu lassen und dann erst einen Beschluss zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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77,3 kB
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