17.04.2018 - 7 Entwicklung und Festlegung von Mindest-Qualität...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 17.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Ausschussmitglied Bruno Barth erklärt sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und setzt sich in den Zuschauerraum. Allerdings weist er darauf hin, dass es sicherlich gut wäre, wenn der Bürgermeister bei der nächsten Bürgermeisterkonferenz auf die von Herzogenrath ans Land gerichtete OGS-Petition hinweisen würde.
Die SPD-Fraktion weist auf redaktionelle Fehler unter Punkt 4 des Beschlussvorschlages hin. Sie stellt fest, dass die geforderten Mindestqualitätsstandards weiterhin noch offen seien. Eine Unterstützung der Herzogenrather OGS-Petition durch die anderen Kommunen in der Städteregion sei sicherlich hilfreich und sinnvoll.
Sie bedauert, dass die HTB nicht komplett gestrichen werden konnte. Die hierfür verwendeten Mittel seien bei der OGS besser aufgehoben. Der vom Land neu herausgegebene Erlass sei hier etwas flexibler, aber eine komplette HTB-Aufgabe immer noch nicht möglich. Daher müsse man dies so akzeptieren und ein Jahr die Entwicklung abwarten.
Skeptisch sehe man, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die pauschale Anhebung auf 50,00 €/Monat. Dies sei nicht für alle Eltern leistbar. Daher schlage man die Einführung einer sozialen Staffelung wie bei der OGS vor.
Auch habe man erstaunt zur Kenntnis genommen, dass die Elternbeiträge für die Ferienbetreuung bisher in den städtischen Gesamtetat eingeflossen seien. Diese sollen zukünftig auch an die OGS-Träger fließen.
Daher schlage man folgenden Beschlussvorschalg vor:
„Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt:
- Die Halbtagsbetreuung (HTB) wird an allen Grundschulen weiterhin angeboten und auf 25 Plätze begrenzt. Lediglich in Notfällen ist eine Erhöhung der Plätze in Abstimmung zwischen Schulleitung, Träger und Schulträger möglich.
- Für den Elternbeitrag für die Halbtagsbetreuung wird ab dem Schuljahr 2018/19 eine soziale Staffelung eingeführt mit einem Mindestbeitrag von 25,00 €/Monat und einem Höchstbeitrag von 75,00 €/Monat. Die Mehreinnahmen werden ungekürzt den Trägern der Offenen Ganztagsschule zur Verbesserung des Betreuungs- und Bildungsangebotes zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Änderung der Gebührensatzung vorzubereiten und dem Rat vorzulegen.
Der Pauschalbetrag für eine Ferienbetreuung in Höhe von 175,00 € bleibt unberührt und wird den Trägern der offenen Ganztagsschule zur Verfügung gestellt.
- Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur bekräftigt die Notwendigkeit, Offene Ganztagsschule entsprechend dem Bedarf anzubieten und bekräftigt die bisherige Verfahrensweise, die Offene Ganztagsschule allen Kindern im Stadtgebiet zu ermöglichen.
- Die Träger der Offenen Ganztagsschule erhalten ab dem 01.08.2018 zum Schuljahr 2018/2019 den um 6 % erhöhten Landeszuschuss und den ebenfalls um 6 % erhöhten Pflichteigenanteil der Kommune. Darüber hinaus wird der freiwillige Eigenanteil der Kommune ab 01.08.2018 ebenfalls um 6 % erhöht.
- In den Folgejahren wird entsprechend dem Runderlass der Pflicht- und freiwillige Zuschuss um jeweils 3 % erhöht.
- Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur erwartet von den Trägern der Offenen Ganztagsschule eine schriftliche Darstellung der beabsichtigten Verwendung der zusätzlichen Mittel.
Der Ausschuss appelliert an das Land, den angestoßenen Diskussionsprozess über die Qualitätsstandards in der Offenen Ganztagsschule zügig abzuschließen. Er beauftragt die Verwaltung, im Qualitätszirkel und im Runden Tisch der Offenen Ganztagsschule mit den Trägern und den Schulen Mindest-Qualitätsstandards zu erarbeiten, wenn die Auswirkungen der landesweiten Regelungen bekannt sind.“
Die CDU-Fraktion stimmt der SPD-Fraktion zu. Der Erlass des Schulministeriums sehe leider nur Ausnahmen zur regulären OGS-Zeit vor. Ein begrenztes früheres Abholen der Kinder durch die Eltern sei nunmehr möglich. Eine komplette Abschaffung der HTB sei leider nicht möglich. Dies müsse man so akzeptieren. Dennoch müsse alles unternommen werden, damit die HTB finanziell so aufgestellt werde, dass sie sich selbst trage.
Auch der Vorschlag, dass die Mittel für die Ferienbetreuung direkt an die OGS-Träger gehen, sei richtig und sinnvoll. Jetzt würden nur noch die Qualitätsstandards fehlen.
Die Piratenfraktion sieht noch einen weiten Weg im Hinblick auf einheitliche Qualitätststandards für die OGS. Hier sei das Land gefordert. In Herzogenrath sei man aber auf dem richtigen Weg. Daher halte sie die Idee, dass der Bürgermeister auf die OGS-Petition in der nächsten Bürgermeisterkonferenz hinweise, für nicht verkehrt. Der Sache wäre ein einheitliches Stimmungsbild aus der Städteregion Aachen dienlich. Sie bittet dies noch mit in den Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Frau Grabowski als Vertreterin der Grundschulen wertet den jetzigen Beschlussvorschlag als ein positives Signal. Ein Werben für die Petition sei eine gute Idee. Die finanzielle Unterstützung der Stadt mit den nun beabsichtigten Maßnahmen sei ebenfalls gut und ein richtiges Zeichen. Zurzeit werde in der OGS eine gute Qualität unter schlechten Rahmenbedingungen geleistet.
Die Verwaltung teilt mit, dass sie die soziale Staffelung eigentlich nicht haben wolle, da dadurch verwaltungsintern ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand entstehe. Gerade die Idee mit dem Festbetrag bei der HTB sollte zu einer Entlastung der Verwaltung führen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss
Beschluss:
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt:
- Die Halbtagsbetreuung (HTB) wird an allen Grundschulen weiterhin angeboten und auf 25 Plätze begrenzt. Lediglich in Notfällen ist eine Erhöhung der Plätze in Abstimmung zwischen Schulleitung, Träger und Schulträger möglich.
- Für den Elternbeitrag für die Halbtagsbetreuung wird ab dem Schuljahr 2018/19 eine soziale Staffelung eingeführt mit einem Mindestbeitrag von 25,00 €/Monat und einem Höchstbeitrag von 75,00 €/Monat. Die Mehreinnahmen werden ungekürzt den Trägern der Offenen Ganztagsschule zur Verbesserung des Betreuungs- und Bildungsangebotes zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Änderung der Gebührensatzung vorzubereiten und dem Rat vorzulegen.
Der Pauschalbetrag für eine Ferienbetreuung in Höhe von 175,00 € bleibt unberührt und wird den Trägern der offenen Ganztagsschule zur Verfügung gestellt.
- Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur bekräftigt die Notwendigkeit, Offene Ganztagsschule entsprechend dem Bedarf anzubieten und bekräftigt die bisherige Verfahrensweise, die Offene Ganztagsschule allen Kindern im Stadtgebiet zu ermöglichen.
- Die Träger der Offenen Ganztagsschule erhalten ab dem 01.08.2018 zum Schuljahr 2018/2019 den um 6 % erhöhten Landeszuschuss und den ebenfalls um 6 % erhöhten Pflichteigenanteil der Kommune. Darüber hinaus wird der freiwillige Eigenanteil der Kommune ab 01.08.2018 ebenfalls um 6 % erhöht.
- In den Folgejahren wird entsprechend dem Runderlass der Pflicht- und freiwillige Zuschuss um jeweils 3 % erhöht.
- Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur erwartet von den Trägern der Offenen Ganztagsschule eine schriftliche Darstellung der beabsichtigten Verwendung der zusätzlichen Mittel.
Der Ausschuss appelliert an das Land, den angestoßenen Diskussionsprozess über die Qualitätsstandards in der Offenen Ganztagsschule zügig abzuschließen. Er beauftragt die Verwaltung, im Qualitätszirkel und im Runden Tisch der Offenen Ganztagsschule mit den Trägern und den Schulen Mindest-Qualitätsstandards zu erarbeiten, wenn die Auswirkungen der landesweiten Regelungen bekannt sind.
Ferner wird der Bürgermsieter gebeten, in der nächsten Bürgermeisterkonferenz aktiv Werbung für die OGS-Petition der Stadt Herzogenrath zu betreiben, verbunden mit der Hoffnung, dass auch weitere Kommunen aus der Städteregion Aachen dem Aufruf ans Land folgen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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