03.07.2018 - 17 Gebührenfreies Parken in Herzogenrath während d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Di., 03.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtverordneter Bock teilt mit, dass die Mitteilung über den Beratungsstand irreführend sei. Die Formulierung und das Abstimmungsergebnis würden nicht zueinander passen.
Bezogen auf den Antrag führt er aus, dass es in Herzogenrath für alle drei Stadtteile Überlegungen geben würde, wie die Zentren wieder belebt werden könnten. Durch die Sperrung der L223 würde sich die Situation für Herzogenrath noch verschärfen. Natürlich sei es seitens der Verwaltung richtig gewesen, diesen Antrag auch von der haushälterischen Seite zu betrachten. Es sei festgestellt worden, dass es bei einer Aussetzung der Parkgebühren zu einem jährlichen Defizit von 160.000 EUR kommen werde. Wenn man diesen Betrag auf die parkgebührpflichtigen Stunden runterbrechen würde, komme man auf einen Betrag von 56,-- EUR pro Stunde. Wenn man hiervon noch die Kosten und die Mindereinnahmen durch die Sperrung abziehe, komme man auf einen Betrag von ca. 30,-- EUR pro Stunde. Um diese Mindereinnahmen auffangen zu können, müsse man in der Gesamtstadt 100,-- EUR pro Stunde in dieser Zeit als zusätzlichen Umsatz haben. Dies sei die finanzielle Situation.
Bezogen auf das Argument, dass dann vermehrt Dauerparker auf den Parkplätzen stünden, sei eine Parkscheibenregelung einzuführen, um dies zu vermeiden. Auch die seinerzeit diskutierte Einführung der „Parkmark" sei ein Argument gegen die Dauerparker.
Zudem habe seine Fraktion mit vielen ortsansässigen Händlern gesprochen. Tenor hier sei eine Befürwortung des Aussetzens der Parkgebühren während der Sperrung.
Aus diesem Grund werbe er nochmals ausdrücklich für das gebührenfreie Parken während der Vollsperrung der L223.
Stadtverordneter Neitzke erwidert, dass nicht die Parkgebühren ausschlaggebend für das Käuferverhalten seien, sondern die Qualität des Angebotes. In der Vergangenheit hätte es mehrere Gespräche mit den einzelnen Gewerbevereinen gegeben. Tenor sei hier gewesen, dass bei Nichterhebung von Parkgebühren die Stellplätze mit Dauerparkern zugestellt würden. Seit der Einführung der Parkgebühren habe sich dies erheblich verbessert.
Diejenigen, die nach Herzogenrath zum Einkaufen kommen wollten, würden dies auch in der Zeit der Vollsperrung der L223 machen.
Sachlich sei das Verfahren, was jetzt zum Tragen komme, richtig.
Stadtverordneter Dr. Fasel weist darauf hin, dass es eine Parkraumbewirtschaftung geben müsse. Jedoch sei das Verfahren mit den Parkscheinautomaten in Herzogenrath veraltet. Mittlerweile gebe es ausreichend digitalisierte Verfahren, die viel mehr Spielraum bezüglich der Erhebung von Parkgebühren ließen, wie z.B. die Rückerstattung der Gebühren durch den Händler ab einem gewissen Einkaufswert.
Seine Fraktion könne dem Antrag der FPD jedoch nicht zustimmen, da die Einnahmeverluste für die Stadt Herzogenrath nicht leistbar seien.
Stadtverordneter Barth erläutert, dass er bereits in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ausführlich zu dem Thema Stellung genommen habe. Seine Erfahrung habe gezeigt, dass es dem Verbraucher in den meisten Fällen nicht um die Qualität gehe, sondern eher um den Preis. Viele würden nach dem Motto kaufen „Hauptsache billig“. Die kleinen Geschäfte seien daher die Gebeutelten.
Durch die Sperrung müssten die Anwohner aus Niederbardenberg und Bardenberg einen erheblich Umweg in Kauf nehmen, um nach Herzogenrath gelangen. Diese Mehrbelastung könne man durch den Wegfall der Parkgebühren kompensieren. Die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen seien durchaus erträglich, da sie zeitlich begrenzt seien.
Stadtverordneter Ameis schließt sich den Ausführungen der Stadtverordneten Bock und Barth an.
Stadtverordneter Gronowski merkt nochmals an, dass zwei Mitteilungen über den Beratungsstand mit unterschiedlichen Ansätzen vorgelegt worden seien. Die doppelte Verneinung der 1. Mitteilung stelle ein anderes Ergebnis dar.
Bürgermeister von den Driesch erwidert, dass die nachgereichte Mitteilung über den Beratungsstand die korrekte sei und hier auch das Ergebnis eindeutig sei.
Stadtverordneter Neitzke weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass es, um solche Unstimmigkeiten zu vermeiden, wichtig sei, dass die Niederschriften rechtzeitig vor der nächsten Sitzung vorliegen sollten.
Stadtverordneter Billmann fragt nach, ob für die Kohlscheider Bürger aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens auch an Entschädigung gedacht werde.
Stadtverordneter Mathieu fragt nach, was für Auswirkungen das Aussetzen der Parkgebühren für den Niederbardenberger Autofahrer habe. Er komme doch dann auch nicht schneller oder besser nach Herzogenrath-Mitte. Ihm erschließe sich daher nicht der Sinn für diese Maßnahme.
Zudem wolle er wissen, was der Ratsbeschlussvorschlag beinhalte. Sei dies der ursprüngliche oder der von der FDP nachgebesserte Beschluss aus dem Haupt- und Finanzausschuss.
Bürgermeister von den Driesch erläutert, dass man als Verwaltung seinerzeit ursprünglich den Beschlussvorschlag getroffen habe, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehme und dem Stadtrat empfehle, dem Antrag der FDP nicht zu zustimmen. Widersprüchlich sei gewesen, dass das Abstimmungsergebnis zu diesem Beschlussvorschlag auf den erweiterten Beschlussvorschlag übertragen worden sei. Aus diesem Grund sei die erste Mitteilung über den Beratungsstand falsch. Dies habe die Verwaltung mit der geänderten Tischvorlage korrigiert.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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