03.07.2018 - 12 Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Stadtverordnete Herzner bittet darum, dass Bürgermeister von den Driesch die Einführung einer Wertstofftonne in die nächste Verbandsversammlung einbringen und vorantreibe solle.

 

rgermeister von den Driesch erwidert, dass die Einführung der Tonne bereits thematisiert worden sei.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Die Stadt Herzogenrath überträgt alle Zuständigkeiten und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) auf den Zweckverband RegioEntsorgung mit befreiender Wirkung.

 

Die delegierende Übertragung auf den Zweckverband RegioEntsorgung beinhaltet im Einzelnen folgende Aufgaben:

 

1.

Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten nach § 22 VerpackG.

 

2.

Das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze als Standplätze für die Aufstellung von Sammelcontainern im Zusammenhang mit dem Systembetrieb nach dem VerpackG, sofern dies rechtlich zulässig ist, insbesondere nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW, in Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Herzogenrath, in Anspruch zu nehmen.

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath ermächtigt denrgermeister, in der chsten Verbandsversammlung des Zweckverbands RegioEntsorgung am 24.09.2018 der Zuständigkeits- und Aufgabenübertragung auf den Zweckverband RegioEntsorgung zuzustimmen, damit die 14. Änderung der Satzung des Zweckverbands RegioEntsorgung durch die Verbandsversammlung verabschiedet werden kann.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:45

Nein- Stimmen:---

Enthaltungen:---

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage