25.09.2018 - 4 Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der F...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermeister von den Driesch weist zunächst auf einen Druckfehler hin. Auf der zweiten Seite der Vorlage, erster Absatz, sei irrtümlich ein Betrag in Höhe von 9.500 EUR angegeben worden. Tatsächlich entstünden aber -wie auf der ersten Seite aufgeführt- Mehrkosten in Höhe von 10.500 EUR. Er schlägt vor, dass dem Haupt- und Finanzausschuss nach einem Jahr ein Evaluationsbericht vorgelegt werde, aus dem hervorgeht, ob die Satzung zur Stärkung des Ehrenamtes beigetragen habe und wie sich das Verhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamt entwickelt habe.

 

Stadtverordneter Neitzke führt aus, dass durch diese Satzung eine Stärkung des Ehrenamtes erfolge. Zudem werde durch die Satzung -und die daraus folgende Zahlung von Aufwandsentschädigungen- eine Transparenz für die Bevölkerung erreicht.

 

Stadtverordneter Gronowski betont, dass seine Fraktion dem Ehrenamt voll und ganz zur Seite stehe. Er fragt zum § 2 Abs. 4 der Satzung, warum z.B. die Höhe der Aufwandsentschädigung des Leiters der Feuerwehr mit 25/25 ausgewiesen worden sei.

 

rgermeister von den Driesch antwortet, dass dadurch eine Gewichtung nach der Bedeutung der Funktion erreicht werde. So erhalte z.B. der Jugendfeuerwehrwart 1/25 der Aufwandsentschädigung des Leiters der Feuerwehr.

 

Stadtverordneter Dr. Fleckenstein merkt an, dass es in diesem Fall übersichtlicher gewesen wäre, mit Prozentzahlen zu arbeiten.

 

Stadtverordneter Barth fragt, ob die Verwaltung für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Vorlage zum Feuerwehr-Pensionsfonds vorlegen werde.

 

rgermeister von den Driesch antwortet, dass eine entsprechende Vorlage für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss gefertigt werde.

 

rgermeister von den Driesch stellt nun den Beschlussvorschlag -erweitert um den in einem Jahr vorzulegenden Evaluationsbericht- zur Abstimmung.              

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, die beigefügte Satzung zu beschließen. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird nach einem Jahr ein Evaluationsbericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, wie sich das Verhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamt entwickelt hat.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:24

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?SILFDNR=962&TOLFDNR=17220&selfaction=print