04.10.2018 - 7 Bebauungsplan II/65 B "Kämpchenstraße - Teil B"...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Spiertz begrüßt den Geschäftsführer der GEG, Herrn Schlösser.

 

Herr Migenda merkt an, dass versäumt worden sei, im Beschlussvorschlag den Auftrag an die Verwaltung, eine Bürgerversammlung durchzuführen, aufzuführen.

 

Herr Dr. Fleckenstein trägt folgende Fragen/Aussagen vor:

Der Einwand von Straßen.NRW zur problematischen verkehrlichen Situation am Knoten Roermonder Straße/Kaiserstraße sei noch nicht ausgeräumt. Er bittet um Mitteilung des Sachstandes.

Er bittet, auch für den Teil B des Bebauungsplanes die Durchführung einer Bürgerversamm-lung beschließen zu lassen.

Im städtebaulichen Vertrag soll vorgegeben werden, dass mindestens 15% für sozialen Wohnungsbau vorzusehen sind.

Im Kreuzungsbereich der Planstraße E mit dem Radschnellweg müsse eine sichere Querung gewährleistet sein.

 

Herr Migenda antwortet, dass der Verkehrsknoten Roermonder Straße/Kaiserstraße als neuralgischer Punkt mit seinen Rückstaus und den Auswirkungen auf das Wohngebiet Kämpchenstraße bekannt sei und ertüchtigt werden müsse. Amt 65 habe bereits eine dezidierte Planung erarbeitet, die jedoch aufgrund anderer Projekte noch nicht weiter geführt werden konnte. Sie werde demnächst weiter betrieben. Darüber hinaus seien Gespräche mit Straßen.NRW zu einer möglichen Kostenübernahme vorgesehen.

Die Forderung, die Realisierung von 15% sozialen Wohnungsbau vorzusehen, werde im städtebaulichen Vertrag berücksichtigt.

Die Gewährleistung einer sicheren Querung im Bereich Radschnellweg/Planstraße E werde berücksichtigt.

Eine  Bürgerversammlung werde durchgeführt.

 

Herr Billmann merkt an, dass in Bebauungsplänen, die Wohnbebauung festsetzen, grundsätzlich aufgenommen werden solle, dass mindestens 15% sozialer Wohnungsbau realisiert werde müsse. So sei es nicht mehr erforderlich, diesen Punkt immer wieder neu zu diskutieren.

 

Herr Dr. Fleckenstein führt aus, dass der Umgang mit der Stellungnahme von Straßen.NRW unbefriedigend sei und möchte wissen, ob in diesem Zusammenhang eine Verzögerung in der Umsetzung des Bebauungsplanes zu erwarten sei.

 

Herr Migenda sagt eine Antwort im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu.

 

Frau Herzner möchte wissen, warum ursprünglich von einem 12 ha großen Gebiet gesprochen worden sei und die jetzige Gesamtgröße nur noch ca. 9,5 ha betrage.

Im Weiteren liest sie folgenden Text vor:

Auf Bundes- und Landesebene ist in den Ministerien inzwischen bekannt, dass die Flächen hierzulande nicht unendlich sind. Gerade in unserem Stadtgebiet sind dazu auch sehr gute und deshalb schützenswerte Ackerböden anzutreffen. Das deutsche Nachhaltigkeitsziel für Fchen-verbrauch liegt bei 30ha/Tag und das Ziel in NRW bei 5ha/Tag. Heruntergebrochen auf die Herzogenrather Stadtfläche bedeutet das: 1 bzw. 1,8 ha/Jahr. Bei dem jetzt betrachteten Baugebiet Kämpchenstraße Teil B  mit seinen 5,7 ha werden entsprechende Flächen für 5 Jahre und 9 Monate, bzw. 3 Jahre und 2 Monate verbraucht. Zusammen mit den Baugebieten Finkenstraße Erweiterung und an der Herrenstraß kommen wir sogar auf 22 ha. Das entspricht Flächen für 22 bzw. 12 Jahre und 3 Monate.

Dieser rasante Flächenverbrauch schränkt nicht nur den Lebensraum von uns Bürgern ein. Im Städteregionalen Vergleich stehen wir auf Platz 2  nach der Stadt Alsdorf Spitzenreiter in der Nutzung durch Siedlungs- und Verkehrsflächen mit einem Anteil von 41,9% der Herzogenrather Fläche.

Am Beispiel der jetzt hier verdrängten Lerchenpärchen ist zu erkennen, neben uns bleibt auch für Tiere immer weniger Platz. Welch glücklicher Zufall für die Entwickler des Baugebietes, dass sich in den letzten Jahren keine Lerchen mehr im Gebiet gezeigt haben und so nur noch der Aufwand für die CEF-Maßnahme eines Pärchens zu treiben ist. Hier möchte ich den ersten Monitoring Bericht aus 2015 zitieren.

Die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen aus 2014 (zwei Reviere) und 2015 (kein Revier) ist nicht zu klären und den Unwägbarkeiten der Natur zuzurechnen. Evtl. hat auch eine Bewirtschaftung des Ackers während der empfindlichen Besatzphase zur Aufgabe der Reviere geführt.“

Wo wird der beim Bau anfallende, sehr wertvolle Oberboden eingesetzt? Auf dem Gelände selbst?

Kann es durch die vorhandene Ferngasleitung und die drei 20KV Mittelspannungsleitungen am Fuß des Bahndammes zu erheblichen Schwierigkeiten beim Bau des erwarteten Radschnellweges kommen?

In der Begründung auf Seite 4 wird vollmundig von sehr guter Anbindung des Gebietes gesprochen. Der Stellungnahme der ASEAG ist jedoch zu entnehmen, dass hier die gerade noch hinnehmbaren Entfernungen von 400m zu den nächsten Haltestellen bei weitem überschritten werden. Besonders für die Versorgung von mobilitätseingeschränkten Personen, z.B. Senioren, muss eine gute ÖPNV-Lösung gefunden werden. Ich möchte auch zu Bedenken geben, dass jeder Meter mehr zur nächsten Haltestelle  zusätzlichen Hol-und Bringverkehr von Kindern  zu Schule und Freizeiteinrichtungen in Herzogenrath auslösen wird. Vor dem Abschluss des Verfahrens erwarten wir hier ein tragfähiges Ergebnis.

 

Herr Migenda antwortet, dass der ursprünglich vorgesehene nordöstliche Bereich aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes heraus genommen worden sei, da hier Wohn-bebauung nicht realisiert werden könne. Die herausgenommen Fläche betrage rund 2,3 ha.

Eine konkrete Antwort zum Verbleib der Oberböden könne heute noch nicht gegeben werden. An einem Lösungsvorschlag werde noch gearbeitet.

Die Frage, ob die vorhandene Ferngasleitung und die drei Mittelspannungsleitungen am Fuß des Bahndamms zu Schwierigkeiten beim Bau des Radschnellweges führen können, werde er zur Prüfung an A 67 weiterleiten.

Die Widersprüche, die sich aus der Stellungnahme der Aseag zur Begründung des Bebauungsplanes ergeben, müssen bis zum Satzungsbeschluss geprüft und gelöst werden.

Bezüglich dem Zwiespalt zwischen schützenswerten Ackerböden und dem Bedarf an neuen Wohnbauflächen führt er aus, dass aufgrund der Enge zwischen Wurmtal und Roermonder Straße die Stadt Herzogenrath mit bebaubaren Flächen nicht gut ausgestattet sei. Es müsse daher auch in Zukunft sehr genau geprüft werden, wie mit dem Flächenverbrauch umge-gangen werde. Von Bedeutung zeige sich hier die verdichtete Bauweise.

 

Herr Billmann merkt an, dass diese Diskussion besser im Rahmen der Beratung des Aufstellungsbeschlusses geführt werde.

 

Herr Ameis erkundigt sich nach der weiteren Zeitschiene zur Realisierung der Wohnbebauung.

 

Herr Schlösser gibt sich vorsichtig in der Festlegung eines Zeitplanes, geht jedoch davon aus, dass nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes zunächst die Parzellierung und Einmessung und danach die zeitnahe Vermarktung erfolgen können.

 

Herr Spiertz ergänzt den Beschlussvorschlag um Punkt 3 “Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerversammlung durchzuführen“ und lässt über den gesamten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss

1.   beschließt die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen sowie

 

2.   die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB einschl. Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB und

 

3.   beauftragt die Verwaltung, auch für Teil B des Bebauungsplanes eine Bürgerversammlung durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja:Einstimmig

Nein:-

Enthaltungen:-

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Anlagen zur Vorlage