27.11.2018 - 12 Übertragung der Zuständigkeit und Aufgaben der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 27.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath stimmt der Verbandssatzung des Zweckverbands RegioEntsorgung in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 05.11.2018 zu.
Mit diesem Beschluss wird klargestellt, dass
1. | zu den als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖRE) übernommenen Aufgaben des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung auch die Zuständigkeiten der ÖRE im Zusammenhang mit der Abstimmung nach § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) gehören. Nicht von der Übertragung (siehe Drucksachen-Nr. V/2018/107) umfasst ist der Abschluss von Nebenentgeltvereinbarungen über Abfallberatung sowie die Kostenbeteiligung für die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung und Sauberhaltung von Flächen, auf denen von Systembetreibern genutzten Sammelgroßbehältnisse aufgestellt werden (gem. § 22 Abs. 9 VerpackG).
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2. | die Zuständigkeit für den Abschluss von Nebenentgeltvereinbarungen über Abfallberatung sowie die Kostenbeteiligung für die Errichtung, Bereitstellung, Unterhaltung und Sauberhaltung von Flächen, auf denen von Systembetreibern genutzten Sammelgroßbehältnisse aufgestellt werden, bei der Stadt Herzogenrath verbleibt. Die damit verbundenen Aufgaben und Befugnisse verbleiben ebenfalls bei der Stadt Herzogenrath.
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3. | die Befugnisse als ÖRE im Rahmen des § 22 VerpackG in dem Umfang übergehen, in dem die Aufgaben als ÖRE nach § 5 Abs. 6 Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW) auf den Verband übertragen wurden. |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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113,4 kB
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