29.01.2019 - 5 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil A f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Umwelt- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 29.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Migenda beantwortet die von Herrn Dr. Schillings unter TOP 2 „Einwohnerfragestunde“ formulierten drei Fragen wie folgt:
Er informiert, dass alle für den Ausbau des Kreisverkehrs erforderlichen Grundstücke vertraglich bereits abgeschlossen und keine Verhandlungen mehr erforderlich seien.
Bezogen auf die Frage, warum verschiedene Einwendungen nicht in die Abwägung eingeflossen sind, teilt er mit, dass sich diese Fragen gegebenenfalls nur auf den Bebauungsplan bezogen haben und somit im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs-planes, jedoch nicht in dem zur Flächennutzungsplanänderung behandelt werden.
Die dritte Frage, wie man nun zu einem rechtskräftigen Bebauungsplan komme, beantwortet er mit der Information, dass der Bebauungsplan im nächsten Umwelt- und Planungs-ausschuss am 21.03.2019 beraten werden solle.
Herr Dr. Fleckenstein merkt an, dass der heutige Beschluss ein wichtiger Schritt für die Stärkung Kohlscheids sei und Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan endlich auf eine positive Schiene gesetzt werde.
Frau Herzner trägt vor, dass auf Seite 5 des Umweltberichtes der Landschaftsplan I „Herzogenrath-Würselen“ aufgeführt werde, es jedoch die Angabe der Flächengröße fehle, wieviel von dem Bereich mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung“ in der jetzigen Flächen-nutzungsplanänderung überplant werde. Die auf Seite 14 des Anhangs 4 formulierte Abwägung der Bedenken einer Anwohnerin, die auf die Gefahr hinweist, dass sich die enge Stelle in der oberen Kaiserstraße gegebenenfalls zu einem Unfallschwerpunkt entwickeln könne, sehe sie als zu lapidar und merkt an, dass sie sich eine ausführlichere Abwägung gewünscht hätte.
Herr Migenda antwortet, dass die Flächengröße, wieviel von dem Bereich mit dem Entwicklungsziel Erhaltung in der Flächennutzungsplanänderung überplant werde, in der Niederschrift benannt werde.
Dass die obere Kaiserstraße ein Unfallschwerpunkt sei, sehe er nicht und auch das zu erwartende Verkehrsaufkommen lasse in Zukunft hier keinen Unfallschwerpunkt erwarten. Er bestätigt, dass die Ausführungen zur Kaiserstraße in der Abwägung etwas ausführlicher hätten sein können.
Information der Verwaltung:
Die im Landschaftsplan dargestellte Fläche mit dem Entwicklungsziel 1 ‘Erhaltung‘ wird gemäß der Darstellung im Flächennutzungsplan um ca. 1.000 qm verringert.
Herr Aust bezieht sich auf die Teilung des Bebauungsplanes A und B und die entsprechende Teilung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes und trägt vor, dass die UBL grundsätzlich eine gesamtheitliche Sicht des gesamten Bebauungsplanes favorisiere und dies auf die Änderung des Flächennutzungsplanes übertrage. Den heutigen Beschluss-vorschlag lehne er daher ab.
Herr Ameis trägt vor, dass er einen möglichen neuen Unfallschwerpunkt eher im Bereich Roermonder Straße/Kaiserstraße sehe.
Herr Migenda antwortet, dass für gesamt Kohlscheid ein städtisches Konzept vorliege, das die Südstraße und den Markt, aber auch die Kaiserstraße bis zur Roermonder Straße einbeziehe. Grundsätzlich sei eine ganzheitliche Betrachtung für die Teilbereiche A und B durchgeführt worden. Die Splittung des Bebauungsplanes in die Teile A und B sei sinnvoll und wichtig, da sich die Stadt sonst nicht am heutigen Verfahrensstand befinden würde und somit auch keine Förderung zu erwarten sei.
Beschluss
Beschluss:
Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt
- die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen,
- die geringfügige Ergänzung/ Änderung in der Begründung und im Umweltbericht
und empfiehlt dem Rat
- den Beschluss der Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen,
- den Beschluss der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und
- die Feststellung der 32. Änderung Teil A des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kohlscheid Zentrum Langenberg zu beschließen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat beschließt
1. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen,
2. die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und
3. die Feststellung der 32. Änderung Teil A des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kohlscheid Zentrum Langenberg.
Anlagen zur Vorlage
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