01.10.2024 - 13 Qualitätsentwicklung im Kindesschutz gemäß § 8 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Knehaus bedankt sich für die Teilnahme an dem Projekt, da damit viel zusätzliche Arbeit, besonders im ASD verbunden ist. Es wurde bisher gute Arbeit geleistet. Aber man kann noch besser werden. Der Beschluss geht ihm nicht weit genug.

 

Herr Urmes erklärt, dass Kinderschutz nur mit ausreichendem Personal als wichtigste Ressource umgesetzt werden kann. Der ASD ist generell personell schlecht aufgestellt. Hier ist die Durchführung eines qualifizierten Personalbemessungsprozesses erforderlich. Seitens des Landesjugendamtes ist noch für 2024 die Veröffentlichung von konkreten Personalbemessungsempfehlungen angekündigt.

Im Jugendamt selbst sind auch in enger Zusammenarbeit mit dem internen Fach- und Finanzcontrolling bereits die notwendigen Fall- und Prozessdaten für diesen Prozess erhoben worden.

 

Herr Knehaus merkt an, dass der erweiterte Beschlussvorschlag dann sehr hilfreich ist.

 

Herr Urmes teilt mit, dass auch aus seiner Sicht der erweiterte Beschlussvorschlag sehr hilfreich und begrüßenswert ist. Im Landeskinderschutzgesetz werde im Übrigen die enge Zusammenarbeit von Jugendamt und Jugendhilfeausschuss als wichtiges Qualitätsmerkmal auch im Kindesschutz hervorgehoben.

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Beschluss

 

Beschluss:

1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeaus

schusses aufzuzeigen, wie man die in der Studie genannten Empfehlungen für die weitere Qualitätsentwicklung im Kinderschutz umsetzen wird. Dabei soll die Verwaltung aufzeigen, inwieweit dies mit dem vorhandenen Personal/ den vorhandenen Stellenanteilen möglich ist beziehungsweise ob und gegebenfalls wieviel zusätzliches Personal/ zusätzliche Stellenanteile hierfür benötigt werden.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:   0

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Anlagen zur Vorlage