21.11.2024 - 4 Bebauungsplan I/19 - 2. Änderung "Media-Markt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens der SPD-Fraktion wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung befürwortet. Weiterhin sei das Ziel, die Zentren von Herzogenrath-Mitte und Kohlscheid zu stärken. Es sei bereits auf der gegenüberliegenden Seite der Straße (ehem. Debetz-Gelände) ein Antrag auf Genehmigung eines Drogeriemarktes gestellt worden. Dort sei dieser laut dem gültigen Bebauungsplan derzeit nicht genehmigungsfähig, wogegen das Unternehmen geklagt habe und derzeit noch ein Verfahren anhängig sei. Nun wolle man im dort ansässigen Media-Markt eine Filiale eröffnen, was auf dieser Seite laut derzeit gültigem Bebauungsplan zulässig sei. Bei Ansiedlung eines Drogeriemarktes an dieser Stelle sei jedoch zu befürchten, dass die Märkte in Kohlscheid am Markt und in der Kleikstraße in Herzogenrath-Mitte wegfallen. Dies könne aus Sicht der SPD-Fraktion nicht wünschenswert sein.

 

Die Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen schließen sich dieser Meinung an.

 

Es wird auf den redaktionellen Fehler hingewiesen, dass im Beschlussvorschlag die alte Ausschussbezeichnung verwendet wurde.

 

Von Seiten der CDU-Fraktion wird angeführt, dass das Verwaltungsgericht Aachen seinerzeit der Klage der Drogeriemarktkette stattgegeben habe und keine Zentren-Schädlichkeit erkannt habe, sondern eher positive Effekte für die anderen gewerblichen Ansiedlungen in dem Bereich. Die Mehrheit der potentiellen Kunden werde aus den Niederlanden erwartet, was auch durch eine Expertise der Industrie- und Handelskammer Aachen bestätigt werde. Da das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, müsse man das Ergebnis abwarten. Nun gehe es um eine Ansiedlung auf der anderen Seite (Media-Markt). Bereits im Februar 2023 sei seitens der Verwaltung angedacht worden, den Bebauungsplan auf dieser Seite anzupacken, um auch dort die Ansiedlung zu verhindern. Dies sei jedoch nicht geschehen. Die Verwaltung führe in der Vorlage aus, erst durch die Presse von den Plänen des Drogeriemarktes erfahren zu haben, nun im Media-Marktgebäude anzusiedeln. Es sei nun gerichtlich festzustellen, was an dieser Stelle in Bezug auf § 34 Abs. 3 BauGB schädliche Auswirkungen haben könne und was nicht. Die Fraktion CDU werde sich dem Beschluss der Verwaltung nicht anschließen, da man keine negativen Auswirkungen auf die Zentren erwarte.

 

Diese Meinung vertritt auch die Fraktion UBL. Es werde eher ein positiver Effekt auf das Gewerbe gesehen. Zudem müsse man andernfalls einen Leerstand mit Gewerbesteuerausfällen befürchten, was nicht wünschenswert sein könne. Fraglich sei, welche Art von Gewerbe denn generell dort ansiedeln könne. Aus diesen Gründen werde man dem Beschlussvorschlag nicht folgen.

 

Herr Mingers erläutert, dass das Verwaltungsgericht Aachen seinerzeit ohne Vorliegen eines Gutachtens entschieden habe, was unüblich sei, da üblicherweise aufgrund von Gutachten solche gerichtlichen Entscheidungen getroffen würden. Die Verwaltung habe daraufhin das Einzelhandelsgutachten in Auftrag gegeben, welches insofern zu einem anderen Ergebnis gekommen sei als das Verwaltungsgericht Aachen, dass schädliche Auswirkungen auf die Zentren zu erwarten seien. Das habe die Verwaltung dazu veranlasst die Zulassung der Berufung zu beantragen. Über diesen Antrag sei bislang nicht entschieden. Da der Verwaltung zudem bisher nicht bekannt war, ob ein Antrag für die Errichtung eines Drogeriemarktes eingehen werde, sei bis jetzt noch keine Änderung des Bebauungsplans angegangen worden. Da dieser Antrag jetzt vorliege, seien nun Fristen zu beachten und der Vorschlag der Verwaltung zur Änderung des Bebauungsplans nun logische Konsequenz. Auf die Frage der UBL-Fraktion, welche Art von Gewerbe sinnvoll sei, antwortet Herr Mingers, dass ein Gutachten, allerdings auf Grundlage §11 Abs. 3 BauNVO, nun darüber Klarheit geben könne, welche Sortimente an der Stelle verträglich seien ohne die Zentren zu schädigen. Ein solches Gutachten werde in Kürze durch die Verwaltung beauftragt. Anschließend könne man Vorschläge unterbreiten, wie die Festsetzungen des Bebauungsplans an dieser Stelle aussehen könnten. Welche Drogeriekette dort ansiedeln wolle sei der Verwaltung bis jetzt nicht bekannt, es liege lediglich ein Antrag eines Eigentümers zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes vor.

 

Seitens der CDU-Fraktion führt Herr Göttgens aus, dass sich in den letzten Jahren einiges geändert habe im Bereich des Einzelhandels und dass nicht die Konkurrenz zwischen den Zentren und der Peripherie vorrangig sei, sondern vielmehr die Konkurrenz mit dem Internethandel. Jede Ansiedlung, die man verhindere, treibe die Menschen in die Arme des Internets. Dies bitte er an der Stelle zu berücksichtigen. Einer der umsatzstärksten Bereiche des Internethandels sei der Kosmetikbereich.

 

Für die Fraktion B 90/Die Grünen schließt sich Frau Herzner dieser Meinung nicht an, aus ihrer Sicht würden gerade Drogerieartikel noch überwiegend im regionalen Handel gekauft und nicht im Internet bestellt.

 

Herr Dr. Fleckenstein von der SPD-Fraktion bekräftigt nochmals die Wichtigkeit der Ansiedlung solcher Märkte in den Zentren als Magneten für Kunden. Außerdem müsse vor allem für ältere, in der Mobilität eingeschränkte Menschen eine Erreichbarkeit gewährleistet bleiben.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes I/19 „Media-Markt“ gemäß § 2 BauGB.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13 (SPD, Grüne, FDP)

Nein-Stimmen: 7   (CDU, UBL)

Enthaltungen: -

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=1001106&selfaction=print