10.12.2024 - 5 Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 10.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gronowski teilt mit, dass seine Fraktion vor einiger Zeit mündlich den Antrag gestellt habe, das Thema „Ruhezeiten“ zu überarbeiten. Bisher sei das Thema jedoch seitens der Verwaltung nicht aufgegriffen worden.
Er bittet daher darum, dass bis Ende 2025 eine Überarbeitung erfolge.
Bezüglich der Kosten für ein eingeebnetes Urnengrab fragt er nach, worin die Kosten für die Verwaltung bestünden, da die Rasenfläche auch ohne darunter befindliches Grab gemäht werden müsse.
Herr Rolf erläutert, dass die Rasenfläche nicht nur gemäht, sondern auch gepflegt werden müsse. Aus diesem Grund müssten sich die Gebührenpflichtigen bis dato daran beteiligen.
Bezüglich der Ruhezeiten teilt er mit, dass gesetzlich vorgeschrieben sei, dass die Ruhezeiten für Urnen- und Reihengräbern gleich seien. Eine Verkürzung der Ruhezeiten müsse daher für alle Gräber gelten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die als Anlage 1 beigefügte 5. Änderungssatzung zur Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 in der Fassung vom 10.09.2024.
Die 5. Änderungssatzung zur Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 in der Fassung vom 10.09.2024 tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,6 kB
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