10.12.2024 - 7 Abwasserbeseitigung: IV. Nachtrag zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gronowski teilt zum Punkt “Instandhaltung der Entwässerungsanlagen” auf Seite 5 der Vorlage mit, dass hierfür 600.000 Euro eingeplant worden seien. Grundsätzlich gehe er davon aus, dass dieser Betrag auch tatsächlich nur für die Instandhaltung eingesetzt werde. Jedoch würden laut Vorlage auch punktuelle Sanierungen einfließen. Für ihn stelle sich daher die Frage, ob die Sanierungen investive Maßnahmen und nicht reine Instandhaltungsmaßnahmen seien. Er bittet daher um Mitteilung, wo im technischen Bereich die Abgrenzung sei.

 

Herr Türck-Hövener führt aus, dass die Vorlage aus der Kämmerei komme und somit auch die Abwasserberechnungen. Die Inlinersanierung führe zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Kanäle. Ob die Verlängerung der Lebensdauer in den konsumtiven oder investiven Bereich falle, müsse seitens der Kämmerei beantwortet werden.

 

Frau Havertz sichert eine Antwort mit der Niederschrift zu.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Grundsätzlich wird zwischen Herstellungs- /Sanierungskosten und Unterhaltungsaufwand unterschieden.

In der Regel stellen Erneuerungs-/Renovierungsmethoden mittels Inlinerverfahren in der Gebührenrechnung eine investive Maßnahme (Herstellungskosten) dar, wenn durch den Inliner die ursprüngliche Nutzungsdauer des Kanals verlängert wird und der Inliner selbst tragfähig ist. Der Kanal wird in seiner Substanz verbessert.

Wird hingegen nur eine Haltung bzw. ein Teilstück des Kanals mittels Linerverfahren repariert, handelt es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme und die Kosten für den Kanal werden als Aufwand im Jahr der Reparatur eingestellt. Lediglich die Funktionsfähigkeit des Kanals wird wiederhergestellt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, den IV. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath gemäß Anlage 1 zu beschließen und die als Anlagen beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen 2025 für die getrennten Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: ---

Enthaltungen:  1 (UBL)

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Anlagen zur Vorlage