10.12.2024 - 11 Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- un...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Havertz führt ergänzend zur Vorlage aus, dass die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung eine Verpflichtung aus dem Doppelhaushalt sei und kann daher eher als Controllingbericht gesehen werden.

Das Ergebnis stelle sich noch schlechter als erwartet da. Die Prognose für die nächsten Jahre sei nicht positiv.

Zugleich müsse man auch festhalten, dass je länger der Planungshorizont sei, desto ungenauer seien die Prognosen. Es ließe sich jedoch festhalten, dass bisher noch keine Pflicht zum Nachtragshaushalt bestehe.

 

Herr Spiertz fragt nach, ab wann die Möglichkeit bestehe, ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen.

 

Frau Havertz erwidert, dass dies voraussichtlich ab dem Jahr 2026 der Fall sein könne.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian ergänzt, dass der Grundsatz der Ausgabendisziplin jedoch bereits jetzt schon gelte.

 

Herr Bock fragt nach, wie hoch der Puffer noch sei, den man zur Verfügung habe.

 

Frau Havertz teilt mit, dass man momentan mit 6,2 Millionen unter Plan sei. Sollte sich dieser Betrag auf 8,9 Millionen erhöhen, so bestehe die Pflicht, einen Nachtragshaushalt aufzustellen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung 2025 bis 2028 gemäß § 9 KomHVO NRW zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=1001268&selfaction=print