10.12.2024 - 7 Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Barth teilt mit, dass die Gebührenbedarfsberechnung gut nachvollziehbar sei. Des Weiteren begrüße er, dass die Gebührenüberschüsse aus dem Jahr 2023 in der Sonderrücklage verblieben und somit für die kommenden Jahre zur Verfügung stünden.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2025 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte 14. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 12.12.2023.

 

Die 14. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 12.12.2023 tritt am 01.01.2025 in Kraft.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 45

Nein-Stimmen: ---

Enthaltungen: ---

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=1001303&selfaction=print