10.12.2024 - 9 Friedhofs- und Bestattungswesen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Barth begrüßt, dass der gesellschaftliche Wandel der Bestattungskultur gut eingearbeitet worden sei. Des Weiteren wolle er bezüglich der Urnenbeisetzung anmerken, dass meistens keine Leichenkühlzelle oder Leichenhalle in Anspruch genommen werde.

 

Daher wäre eine Reduzierung der Kosten für die Urnenbeisetzung 225 Euro seiner Ansicht nach in 2025 möglich.

Falls dies für das Jahr 2025 nicht mehr möglich sei, solle man das für die Folgejahre berücksichtigen.

 

Auch seitens der SPD-Fraktion wird die Vorlage begrüßt.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfskalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath für das Jahr 2025 zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe).

 

Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2025 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 45

Nein-Stimmen: ---

Enthaltungen: ---