10.12.2024 - 15 Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- un...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Nach Ansicht von Herrn Bock sind die Zahlen dramatisch. Die Verschlechterung liege bei 40 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren. Das Haushaltssicherungskonzept sei daher nur noch eine Frage der Zeit. Dies war jedoch zu erwarten. Es müssten jetzt dringend notwendige Maßnahmen eingeleitet werden, um das Defizit zu verringern.

 

Herr Barth sieht die Gefahr, dass bei einer weiteren Verschlechterung der Finanzen Herzogenraths sich schon ab 2026 im Haushaltssicherungskonzept befinden werde. Aufgrund dessen sei eine kontinuierliche Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung unabdingbar. Seiner Ansicht nach sei es sogar besser, einen Nachtragshaushalt aufzustellen, auch wenn dies derzeit nicht erforderlich sei.

 

Herr Dr. Fleckenstein führt aus, dass man anhand der Vorlage sehen würde, dass die Defizite deutlich stiegen.

Die Zahlen zeigten jedoch auch eindeutig, wie unterfinanziert die Gemeinden seien.

Hier sei das Land gefordert, welches die Gemeinden im Stich lasse.

Herr Barth stimmt dem zu, ist jedoch auch der Ansicht, dass in Herzogenrath teilweise auch die Prioritäten falsch gesetzt worden seien.

 

Herr Baumann teilt mit, dass die schlechte Finanzlage bereits bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes vorhersehbar gewesen sei. Aufgrund dessen sei seine Fraktion gegen den Doppelhaushalt gewesen; auch, um flexibler zu bleiben. Auch er ist der Meinung, dass die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes wichtig sei, um mehr Planung und Transparenz zu schaffen.

 

Herr Verhoolen erwidert, dass die Aufstellung des Doppelhaushaltes dazu beitrage, dass auch für das Jahr 2025 Planungssicherheit herrsche und freiwillige Ausgaben von Anfang an möglich seien. Man müsse nicht erst bis zum Frühjahr warten, um auf Haushaltsmittel zugreifen zu können.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung 2025 bis 2028 gemäß § 9 KomHVO NRW zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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