10.12.2024 - 10 Aufstellung des Haushaltsplans der Stadt Herzog...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Havertz führt nochmals kurz zur Vorlage aus.

 

Herr Barth teilt für seine Fraktion mit, dass diese die Benehmensherstellung ablehnen werde. Die Umlage steige trotz Einsparungen. Die Kommune werde daher nicht bessergestellt. Der Einsparwille sei daher nur vorgetäuscht. Mitschuld an der Erhöhung sei auch die Landschaftsverbandsumlage, da der Landschaftsverband keine Steuern einnehme.

Zudem sei die Entlohnung des Personals bei der StädteRegion höher, dadurch erfolge zusätzlich noch eine Abwerbung des Personals der Kommunen. Seitens der Verwaltung solle daher keine Benehmensherstellung erfolgen, sondern es solle durch die Ablehnung ein klares Statement gesetzt werden, dass die Einsparungen der StädteRegion nicht ausreichten.

 

Auch Herr Bock spricht sich für seine Fraktion dafür aus, der Benehmensherstellung nicht zu zustimmen. Bei dem Einsatz der Ausgleichsrücklage zur Senkung der Kosten für die Kommunen, handele es sich um Mehreinnahmen aus den vergangenen Jahren, die nicht benötigt worden seien. Er habe nicht den Eindruck, dass die StädteRegion sparen wolle. Wichtig sei zudem, vor Ort zu prüfen, was getan werden kann, um adäquates Personal zu finden. Dies werde immer schwieriger.

 

Herr Gronowski ist anderer Ansicht. Seines Erachtens sei durch die StädteRegion ein anderer “Schub” reingekommen durch den Einsatz der Ausgleichsrücklage.

Bezogen auf das Konexitätsprinzip teilt er mit, dass sich dieses hier vor Ort nicht bemerkbar mache und bittet darum, Beispiele hierfür zu nennen.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian führt aus, dass die Konnexität in der Landesverfassung verankert sei. Die Kommune habe eine Reihe von Pflichtaufgaben, die wahrgenommen werden müssten. Bei diesen stelle man sich die Frage, wie eine Finanzierung gewährleistet sei. Zum Beispiel bei den Ausgaben für Flüchtlinge. Diese seien pauschaliert. Bezogen auf die Selbstverwaltung und die Darstellung der Wirtschaftlichkeit sei dies ein sehr komplexes Thema.

 

Nach Ansicht von Herrn Dr. Fleckenstein könne die Kommune in diesen Fällen nur reagieren.

Wichtig sei, eine Aufgabenkritik beim Landschaftsverband und bei der StädteRegion einzufordern. Dieser Appell sei im Beschlussvorschlag enthalten.

Festzuhalten bleibe, dass die StädteRegion erkannt habe, dass seine Reduzierung notwendig sei.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu entscheiden:

 

„Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der Benehmensherstellung gem. § 55 Kreisordnung NRW von der Städteregion Aachen am 18.11.2024 zur Verfügung gestellten Eckdaten zum städteregionalen Haushalt 2025 und der Haushalts- und Finanzplanung 2026-2028 zur Kenntnis.

 

Auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Herzogenrath das Benehmen für die allgemeine Städteregionsumlage 2025 her. Zugleich wird die Städteregion Aachen gebeten,

 

  • weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2025 gegenüber den Eckdaten ergebende positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten regionsumlagesenkend zu berücksichtigen,

 

  • ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2025 sich ergebende Verschlechterungen über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere durch Aufwandsreduzierung, zu kompensieren.

 

Er nimmt zur Kenntnis, dass sich die Finanzlage der Kommunen weiter verschlechtert. Mit Blick auf die vollständige Aufzehrung der Ausgleichsrücklage in der mittelfristigen Finanzplanung wird die Städteregion gefordert, gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland die Notwendigkeit einer strengen Ausgabendisziplin und -beschränkung zur Stabilisierung der LVR-Umlage einzufordern und selbst auch weitergehende notwendige Schritte zur Reduzierung/Stabilisierung der Personal- und Sachkosten einzuleiten. Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass die Haushaltsplanung 2025 ff. der Städteregion das neue Werkzeug des globalen Minderaufwands aus dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes zur Entlastung der Haushalte der regionsangehörigen Kommunen einsetzt. 

 

Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird für das Haushaltsjahr 2025 ebenfalls hergestellt.“

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 3 (FDP u. UBL)

Enthaltungen: ---

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=1001336&selfaction=print