04.02.2025 - 8 Gesamtschule Am Langenpfah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gronowski fragt, ob für diese Sanierung Fördermittel beantragt worden seien. Zudem fragt er, ob die Gewährung von Fördermitteln mit der Art der Dämmung, hier: Einblasdämmung, zusammenhänge.

 

Herr Türck-Hövener antwortet, dass drei einzelne Sanierungsmaßnahmen kombiniert worden seien, um die Sanierung investiv abdecken zu können. Bezüglich der Fördermittel erfolge zurzeit eine Prüfung.

 

Herr Gronowski führt aus, dass für eine mögliche Förderung die Art der Dämmung ausschlaggebend sei. Er fragt, warum hier von dem herkömmlichen Verfahren der Dämmung abgewichen worden sei. Es wäre wichtig gewesen, dass die Kosten für eine herkömmliche Dämmung mit den Kosten der Dämmung im Rahmen der Einblastechnik jeweils unter Berücksichtigung der Fördermittel gegenübergestellt worden wären. Er bittet daher um eine entsprechende Aufstellung im Rahmen der Niederschrift.

 

Herr Türck-Hövener sagt eine Beantwortung im Rahmen der Niederschrift zu.

 

Antwort der Verwaltung

 

Die Förderprogramme im technischen Gebäudebereich fördern z.B. ein Erreichen bestimmter "Gebäude-" oder "Dämmstandards".
Die Förderprogramme sind auf Körperschaften, Firmen oder private Eigentümer ausgerichtet und verbinden z.B. einen Gebäudestandard, wie einen des GEGs oder früheren "KFW" Standard, wie KFW 55 mit Einzelmaßnahmen im Bestand unter Begutachtung und dem Fördermittelmanagement durch einen Energieberater.
Dieser bescheinigt z.B. die Sinnhaftigkeit einer Dämmmaßnahme in Verbindung mit einer Fenster und Türsanierung zu einer Fassadenmodernisierung, als eine Einzelmaßnahme mit weiteren, wie z.B. Heizungstausch oder z.B. Dachdämmung auf dem Weg zum KFW 40+ , KFW 40, KFW 55 oder GEG-Standard.
Durch einen solchen "Modernisierungsfahrplan", werden Einzelmaßnahmen planerisch verbunden und zeigen ein zu erreichendes Ziel in Form eines Gebäude-Energiestandards. Dafür erhält man je nach Zielvorgabe, Fördergelder in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten.

Neuerdings werden solche Fördermaßnahme auch an neue, staatliche Nachhaltigkeitsstandards gebunden.

 

Das neue und staatliche QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen) ist Voraussetzung für zusätzliche oder bestimmte Fördermittel. Es ist in seiner Art und Umfang eine Untermenge des DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Gütesiegels.

Bei solchen Nachhaltigkeitssiegeln wird zusätzlich zu den zu erreichenden Dämmstandards, Qualität und Nachhaltigkeit der Baustoffe und Gebäude geprüft und zertifiziert.
Die Materialien müssen in vielfacher Hinsicht nachhaltig (Umweltverträglich in Herstellung, Einsatz, und nachhaltig in der Wiederverwendbarkeit und/ oder Recyclingfähig) sein.
In einem solchen Fall könnten Einblasdämmungen z.B. aus recycelten Papierfasern durch eine Belastung aus Druckerschwärze diese Nachhaltigkeits-Kriterien nicht erfüllen und damit
nicht förderfähig sein.
Damit könnten aber andere Einblasdämmungen z.B. aus Perlite, Glaswolleflocken, Steinwolleflocken, Polystyro Granulat etc., durchaus eine bessere Bewertung erreichen.

Es ist auch nicht so, dass eine solche "suboptimale" Maßnahme im Audit prinzipiell ein Siegel, und damit Fördermittel verhindert.
Möglicherweise könnte ein Gütesiegel durch andere Maßnahmen - je nach Gütesiegelstandard - dennoch erreicht werden können.
Dies ist vom Aufwand abhängig und wirtschaftlich abzuwägen (Investition im Vergleich zur Fördersumme).
Es erfordert nicht nur eine feingliedrige und dezidierte Planung, sondern auch eine Fördermittelstrategie, die mit dem Energieberater oder Auditor (Prüfung Nachhaltigkeitssiegel) und dem Architekten abzuwägen ist.
Erreicht man aber eine vorgegebene Zielgröße nicht (Gebäudeenergiestandard), oder wäre eine solche Maßnahme in Verbindung mit anderen nicht ausreichend, gibt es ebenfalls weniger oder keine Fördergelder.
Unabhängig von der Frage der Förderfähigkeit wird eine Gebäudefassade, besonders in der Verbindung mit einer Fenstersanierung, durch Dämmmaßnahmen energietechnisch aufgewertet.
Unterhaltskosten sinken und möglicherweise ist gerade eine solche Dämmmaßnahme auch bauphysikalisch wünschenswert oder erforderlich.
Thermische Unterschiede führen per se zu Wärmetransporten und schwer vorhersehbaren Effekten (Tauwasserpunkte) in einer Fassade. Sie sind daher prinzipiell zu vermeiden. Daher gleicht man Fassadenkonstruktion möglichst gleich / ähnlich in Ihrer Beschaffenheit und thermischen Verhalten an. Eine Einblasdämmung erfolgt genau an der Anschlussstelle von Fenstern und ermöglicht somit eine durchgehende homogene "Dämmschicht" ohne Unterbrechungen oder "Verkröpfungen" und ist daher eine sehr sinnvolle baukonstruktive Maßnahme mit energietechnischem Gewinn.

In diesem Fall ist eine herkömmliche Außen-Dämmung im Vergleich zu einer Einblasdämmung weniger sinnvoll. Eine Einblasdämmung ist eine Kerndämmung. Sie wird anstelle des Belüftungsraumes zwischen Fassade und tragenden Mauerwerk eingeblasen. Eine konventionelle Dämmung wird außen auf eine Fassade angebracht. Der Luftraum würde frei bleiben.
Da dieser aber zu einer thermische Bewegung der Luft im Zwischenraum führt, ist eine Außendämmung auf ein zweischaliges Mauerwerk ohne Schließen des Zwischenraumes wenig sinnvoll.
Man dämmt die kalte Außenseite und die Wärme wird durch die Thermik im Zwischenraum transportiert (Wärmeverlust). Ein Schließen der Belüftungen zum Zwischenraum, um ein statisches Luftpolster zu erhalten, ist dann aber baukonstruktiv weniger sinnvoll, als das Füllen. Eine Außendämmung ist in diesem Fall somit zunächst immer eine Ergänzung der Kerndämmung.

Eine weitere Dämmvariante, eine Innendämmung, ist aufgrund der "Tauwasserpunkt"-Problematik prinzipiell fragil, sowie planerisch und ausführungstechnisch sehr aufwendig.
Daher ist diese auch teuer und schadensanfällig.
In diesem Fall ist also die Kerndämmung im Verbund mit dem Fenstertausch eine elegante Maßnahme, das Bauteil zu modernisieren.

 

Eine Eine solche Maßnahme wird daher oft primär unter dem Gesichtspunkt der Egalisierung von Wärmebrücken gesehen.

 

Im Fall der Fenstersanierung Trakt A ist darüber hinaus wichtig, dass nur eine Modernisierung der Fassade "investiv" ist.
Eine Instandhaltung ist konsumtiv.

 

Eine Gegenüberstellung zweier unterschiedlicher Dämmarten ist daher weitaus komplexer, als ein reiner Vergleich der Kosten in Relation zur Einsparung und Förderung.

Unabhängig von der Förderung ist in diesem Fall die Kerndämmung konstruktiv sehr sinnvoll.

Die Fördermöglichkeiten werden aktuell untersucht. Insofern wir hier Erkenntnisse erhalten, dass der Dämmstandard ausgeweitet werden müsste, um eine Förderung, oder weitere Fördermittel zu erhalten, werden wir selbstverständlich weitere Maßnahmen in Relation zur Fördermittelakquise untersuchen und gegebenenfalls beauftragen.

 

Aktuell ist aber der Fenster-Austausch zwingend. Daher wird aus baukonstruktiver Sicht die Kerndämmung als erste Maßnahme zur Modernisierung mitverfolgt.

Damit die Verwaltung eine belastbare wirtschaftliche Gegenüberstellung der Dämmarten darstellen können, müsste eine detaillierte Planung unter baulogistischen Gesichtspunkten der Varianten erfolgen.
Der reine Flächenpreis ist hier nicht aussagekräftig, er beinhaltet keine weiteren Kosten, wie z.B. Gerüstkosten etc.
Dies könne die Verwaltung erst mit dem weiteren Vorgehen und Planung bestimmen.
Wie bereits ausgeführt, ist eine Außendämmung in diesem Fall als mögliche Erweiterung des Dämmstandards zu sehen, und damit zunächst nicht als Alternative.

Die Fördermittel sind somit unabhängig von der Dämmart zu betrachten, sie werden anhand des erreichten Energiedämmstandards und möglicherweise auch aufgrund der Nachhaltigkeit vergeben.
Die Verwaltung will mit möglichst geringem Aufwand einen besseren (sparsameren) Standard erreichen.
Dies ist Grundlage unseres wirtschaftlichen Handelns und begründet die Art der umzusetzenden Maßnahmen.

Der zuständigen Mitarbeiter trifft sich nächste Woche mit dem Energieberater, mit dem er Fördermöglichkeiten, Fördervoraussetzungen und mögliche weitere Ergänzungen im Energiekonzept bespricht und abstimmt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Maßnahme mit dem Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)" förderfähig sein wird.

Aktuell ist die Einblasdämmung mit loser Mineralwolle geplant; Auszug aus dem Text im LV: "wasserabweisend, formaldehydfrei, gesundheitlich unbedenklich und frei gezeichnet nach Gefahrstoffverordnung, mit Umweltzeichen Blauer Engel "emissionsarm".

Die Verwaltung geht daher von einer unproblematischen und förderfähigen Lösung aus.

 

Bürgermeister Dr. Fadavian betont, dass es sich hier nicht um eine Auftragsvergabe handele, sondern um die Bereitstellung von Finanzmitteln, damit das Fachamt tätig werden könne.

 

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Beschluss

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzplan Gesamtschule am Langenpfahl, in Höhe von 800.000,- € zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21 (einstimmig)

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:   0