19.11.2013 - 16 Freilaufflächen für Hunde in Herzogenrath Hier:...

Beschluss:
verwiesen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zum formulierten Sachverhalt in der Sitzungsvorlage merkt Herr Becker an, dass sich die Verwaltung formal auf die Gesetzgebung wie etwa den Landschaftsplan zurückziehe. Das jedoch entspreche nicht der Praxis, da im Wald niemand erkennen könne, wo ein Naturschutzgebiet anfange und wo es aufhöre. Er führt weiter aus, dass auch in diesem Jahr elf Rehe von freilaufenden Hunden gerissen worden seien. Ein Hundehalter kenne eben den Landschaftsplan nicht und könne die Rechtslage in der Praxis nicht erkennen. Demgemäß dürften Hunde grundsätzlich nicht frei laufen. Darüber hinaus sei eine Kontrolle durch das Ordnungsamt oder den Förster unmöglich. Er bittet die Verwaltung darum, ernsthaft eine Fläche zu suchen, wo Hundehalter ihre Hunde frei laufen lassen können. Abschließend beantragt er, den TOP abzusetzen.

 

Herr Gronowski lässt darüber abstimmen, ob der TOP abgesetzt werden solle. Dem wird nicht widersprochen.

Reduzieren

Beschluss

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.herzogenrath.de/public/to020?TOLFDNR=10565&selfaction=print